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Abgabenhinterziehung kein „Kavaliersdelikt“!

Finanz-Newsletter > NL 2_11

Kampf gegen Steuerbetrug – Verschärfungen im Finanzstrafrecht:Abgabenhinterziehung kein „Kavaliersdelikt“!
Wie schon im letzten Newsletter besprochen, gilt seit 1.1. ein verschärftes Finanzstrafverfahren.

Weitere, detaillierte Informationen dazu finden Sie im
aktuellen BAV-Newsletter der Zurich:

Mag. Traintinger von der Wirtschaftstreuhandkanzlei LBG fasst die wichtigsten Punkte zusammen:

  • Neuer Tatbestand des Abgabenbetruges
  • „Straffreiheit“ durch Abgabenerhöhungsbetrag („Anonymverfügung“)
  • Änderungen im Zusammenhang mit Selbstanzeigen


Weitere Themen des aktuellen BAV-Newsletter der Zurich:

> Verschärfungen im Finanzstrafrecht
> BAV-Lehrgang – Zertifizierte Weiterbildung
> FMA senkt höchstzulässigen, garantierten Mindestzinssatz per 1.4.
> Budgetbegleitgesetz 2011 und deren Auswirkungen

Den gesamten BAV-Newsletter der Zurich
können Sie hier nachlesen…..

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