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Finanz-Newsletter > NL 9/11
Leitfaden zur Verhinderung von Geldwäsche & Terrorismusfinanzierung
Das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ) hat mit der WKO einen Leitfaden zu den Bestimmungen zur Verhinderung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung herausgegeben.
Eine kurze Zusammenfassung finden Sie unten anbei, das Dokument zum Nachlesen finden Sie hier...(rechts oben)
Geltungsbereich?
Zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verpflichtet sind u.a.
Geldwäschemeldestelle:
BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES / Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit
Josef Holaubek Platz 1, 1090 Wien, 01-24836-85298, außerhalb der Bürozeiten: fax: 01-24836-85027, Email: BMI-II-BK-SPOC@bmi.gv.at
Pflichten der GewerbetreibendenDetails zu folgenden Themen finden Sie in der Broschüre ab Seite 9.
Strafbestimmungen
Nicht-Befolgen stellt eine Verwaltungsübertretung dar, die von der Gewerbebehörde mit Geldstrafen
bis zu 30.000 EUR zu bestrafen ist. Siehe § 366b Abs. 1 GewO 1994, § 367b Abs. 2 GewO 1994.
Mögliche Auffälligkeiten hinsichtlich Geschäften und Transaktionen:
Hier listet die Broschüre eine Reihe von „Auffälligkeiten“ auf. Wie z.B.
Für Versicherungsvermittler können u.a. folgende Fälle eine mögliche Auffälligkeit darstellen:
Mögliche Auffälligkeiten hinsichtlich der Geschäftsbeziehung:
Muster für ein Meldeformular Geldwäsche
Welche Daten angegeben werden sollen, entnehmen Sie dem Musterformular auf Seite 18.
Den Leitfaden können und sollten Sie hier ansehen oder herunterladen…
Fotonachweis: aboutpixel.de, Fotograph Rainer Sturm
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