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Finanz-Newsletter > NL 10_11
Neue Begünstigung bei Spenden
Spenden an „spendenbegünstigte Einrichtungen“, das sind laut homepage des Finanzministeriums solche, „die wissenschaftliche Forschung und Lehre betreiben oder mildtätige Zwecke bzw. Zwecke der Entwicklungs- und/oder Katastrophenhilfe verfolgen“, können steuerlich abgesetzt werden (Betriebs- oder Sonderausgaben).
Wer nachsehen möchte, ob seine Spende anerkannt werden wird, kann das hier tun:
http://www.bmf.gv.at/Service/allg/spenden//show_mast.asp
Foto: Zahltag_2_aboutpixel.de_Fotograph Rainer Sturm
Mit Jahresbeginn 2012 wird der Empfängerkreis erweitert. So sollen auch „freiwillige Feuerwehren“ – nicht aber Berufsfeuerwehren – in den Kreis der Begünstigten aufgenommen werden.
Die LBG Wirtschaftstreuhand berichtete unlängst, dass sich künftig auch Umwelt-, Natur- und Artenschutzorganisationen sowie Tierheime in die Liste von begünstigten Spendenempfängern eintragen lassen können, damit Spenden an diese steuerlich absetzbar sind.
Um Verärgerung – wegen steuerlich nicht anerkannter Spende - zu vermeiden, empfiehlt es sich vor Einzahlung einen kurzen Blick auf die homepage des BMF zu machen (siehe obiger Link) und nachzusehen, ob der potentielle Empfänger vom BMF anerkannt wird.