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FINDIN-Event 26.11. - Interessante Aussagen:
Haupt-Referent war Mag.Dr. Johannes Neumayer, er berichtet über die gewonnen Verfahren gegen MEL.Und gab Tipps, wie man sich nun verhalten soll. "Die Rechtssprechung ist sehr inhomogen. Alles ist möglich. Von keine Schuld bis an allem Schuld. ABER: Selbst im Falle einer Fehlberatung habe ein Vermögensberater nicht den Schaden zu tragen, der nicht von ihm verursacht worden sei. Es gebe Gerichtsurteile - auch unabhängig von MEL - die Finanzberatern Anlass zur Hoffnung geben".
Haupt-Referent war Anlegerschützer Wilhelm Rasinger. Er legte seine Sicht der Sachlage dar.Zum Vergleichsangebot an private Kleinanleger sagte Dr. Rasinger, dass die Bank eine Strategie des „Teile und herrsche“ verfolge und eine Beruhigung der Auseinandersetzungen anstrebe. In den Strafprozessen werde die soziale Komponente der Schadenwiedergutmachung herausgestellt, um die Konfrontation zu begütigen. Ein Vergleich mit geschädigten Anlegern, der ein Drittel der Maximalforderung anbietet, sei jedoch unbefriedigend. Die Hälfte bis drei Viertel wäre eher gerechtfertigt. Soweit Dr. Rasinger.
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