Hauptmenü
OGH Urteil bestätigt Gültigkeit von Standesregeln! Überzeugt neues Gütesiegel, neues Schiedsgericht verunsicherte Kunden?
Aktuell gibt es eine interessante Entscheidung des OGH zur Rechtsnatur und Verbindlichkeit von Standesregeln.
Dies ist auch deshalb interessant, weil es per November neue Standesregeln des Fachverbands der Finanzdienstleister gibt.
Foto: 476854_R_by_Thorben Wengert_pixelio.de.jpg
OGH Urteil zur Gültigkeit von Standesregeln
Der OGH hat unlängst zu Recht erkannt, dass Pflichten, die in Standesregeln definiert wurden, für Mitglieder verpflichtend sind.
Konkret ging es um Standesregeln für Mitglieder des Fachverbandes der Immobilien-
Der OGH bestätigt mit dem Urteil die beiden Vorinstanzen. Er leitet die Verbindlichkeit der Richtlinien aus dem Umstand ab, dass sie als allgemeine Standes-
Somit wird mit dem OGH-
Das Urteil abgespeichert unter B2B -
Neues Gütesiegel für Finanzdienstleister ab November
Warum nötig, warum sinnvoll?
In den letzten Monaten haben Vertreter des Fachverband Finanzdienstleister die Vorbereitungsarbeiten für ein neues Gütesiegel abgeschlossen. Dieses können gewerbliche Vermögensberater und Wertpapiervermittler ab November verwenden. Voraussetzung hierfür ist der Beitritt zu Standes-
Diese kann man hier herunterladen...
Der Beitritt ist freiwillig! Aber wer beitritt, verpflichtet sich dazu, diese Regeln im Rahmen der jeweiligen Berufsrechte einzuhalten. Und sich einem Ehrenschiedsgericht zu unterwerfen.
Wozu macht man das?
Qualität soll herzeig-
Denn: Kunden haben oft das Problem zu erkennen, wer wirklich kompetent ist und wer nicht.
Geld-
Noch dazu gibt es selten Berater/Vermittler von denen man hören würde „Naja so wirklich kenne ich mich da nicht aus…"
Vertrauen in Banken-
Gleichzeitig hat sich seit der Finanz-
Höchste Zeit also, um das Vertrauen zurückzugewinnen!
Dazu kommt noch, dass auch die Kompetenten unter den vergangenen Handlungen der Scharlatane zu leiden haben. Der Kunde wirft – mangels Erkennbarkeit der Guten – alle in den „schlechten Topf".
Aber wie kann ein Kunde einen kompetenten Berater erkennen?
Wer sich entsprechend aus-
Für Rückfragen: Fachverbands Finanzdienstleister unter finanzdienstleister@wko.at