Provisionsverbot bei Versicherungen? - B2B-Projekte Günter Wagner für Finanz- und Versicherungsbranche

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Provisionsverbot bei Versicherungen?

Finanz-Versicherung Newsletter > NL 2_12

Versicherungsvermittlung neu: Was kommt Neues aus der EU?
Eine interessante Studie von PriceWaterhouseCoopers erbrachte vielleicht nicht ganz das gewollte Ergebnis…
Fotonachweis: Bargeld lacht_aboutpixel.de Fotograph H.K.

Fotonachweis: Bargeld lacht_aboutpixel.de Fotograph H.K.

Rückblick: Österreich setzte per 15.1.2005 die europäische Versicherungsvermittler-Richtlinie IMD in heimisches Recht um. IMD ist die Abkürzung für Insurance Mediation Directive,
Ziel der EU war es, einen einheitlichen Versicherungsbinnenmarkt zu schaffen. Versicherungsvermittler sollten ihre Dienstleistungen überall erbringen können. Durch ihren Rat und ihre Unterstützung sollen sie die Interessen der Kunden wahren und deren spezifische Bedürfnisse analysieren. Und es entsteht Wettbewerb, das ist der große „Hintergedanke" der EU, um potentielle Monopole aufbrechen zu können. Die Richtlinie IMD sollte den gesetzlichen Rahmen bilden. Professionalismus unter den Versicherungsvermittlern gewährleisten. Und Kundeninteressen in einem hohen Maße schützten.

Seit Monaten arbeitet die EU Kommission an der neuen Vermittler-Richtlinie,
IMD 2 - WARUM?

  • IMD 1 wurde bereits 2002 beschlossen. Dennoch ist nachwievor die grenzüberschreitende Tätigkeit von Versicherungsvermittlern verschwindend gering. Geschätzte 4 %. Diesen Anteil möchte die EU deutlich steigern.


  • IMD 1 wurde als Richtlinie verabschiedet, d.h. es blieb den einzelnen Staaten überlassen, wie sie die Richtlinie umsetzten. Dadurch entstanden europaweit große Unterschiede. Die EU spricht von einer „Aufsplitterung der Versicherungsmärkte, wodurch erhebliche Lücken und Unstimmigkeiten" entstanden seien. Weitere Probleme wie nationale Eigenheiten und Sprachbarrieren trugen auch das ihre bei.


Die Kommission weiter: „Dadurch hat sich das Problem, dass die Kunden die Risiken, Kosten und Eigenschaften von Versicherungsprodukten nicht richtig verstehen, noch verstärkt. Auch der während der Finanzkrise bei den Verbrauchern aufgetretene Vertrauensverlust hat deutlich gezeigt, wie wichtig gleiche Voraussetzungen für alle und die Klärung von Verbraucherschutzfragen sind".

Anfang 2010 wurde CEIOPS (Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden für Versicherungswesen und betriebliche Altersversorgung) kontaktiert, um die festgestellten Probleme zu diskutieren und zu lösen. Im Herbst 2010 hat eine öffentliche Konsultation begonnen.
Damit sollten die Meinungen aller Betroffenen  gesammelt werden. Um heraus zu finden, welche Veränderungen erforderlich sind, um die Schwächen der derzeit gültigen Richtlinie ausmerzen zu können.
Damit begann ein Diskussionsmarathon. Die EU versucht seither, die Meinungen vieler Interessensvertreter zu hören, um deren Standpunkte kennen zu lernen.

Was ist der momentane Stand?
Knapp vor Weihnachten gingen die Wogen hoch, als bekannt wurde, dass die EU ein Provisionsverbot für unabhängige Vermittler bringen werde. Hintergrund: Am 20. Oktober legte die Europäische Kommission einen neuen Entwurf zur MiFID 2 vor. Wenn dieser Realität würde, könnten die Konsumentenschützer zu Recht darauf hoffen, dass die EU „Fehlanreize bei der Vermittlung" vermeiden helfe. Weil sie mehr Transparenz vorschreiben und Provisionen verbieten werde.

Die Gefahr aus Vermittlersicht: Sollte das Verbot in der MiFID 2 drinnen stehen, könnte es als Vorlage für IMD 2 herangezogen werden. Nach dem Motto: Was für Vertrieb von Wertpapieren gut ist, könnte auch für Versicherungen Sinn machen.

Will die EU nun tatsächlich die Provision verbieten?
Offensichtlich verbeißt sich die Kommission in den Begriff „unabhängig". Wer sich als „unabhängig bezeichnen" möchte, dem könnten Provisionen tatsächlich verboten werden.

Anbieter, die nur eine eingeschränkte Auswahl
von Produkten anbieten, scheinen weiter Provisionen erhalten zu dürfen. Aber sie müssen die potentiellen Kunden auf die eingeschränkte Auswahl und den möglichen Bezug von monetären Vorteilen vor dem Abschluss hinweisen.

Die EU Kommission hat bei PriceWaterhouseCoopers eine Studie in Auftrag gegeben.

Und zwar über mögliche Auswirkungen geplanter Maßnahmen auf den EU Versicherungsmarkt.
Zum Thema Provision & Offenlegung kommt PwC zur Ansicht, dass eine Offenlegung von Art und Quelle akzeptal wäre, aber nicht die Offenlegung der Provisionshöhe.
Die Studie kann man sich auf der homepage der EU Kommission oder
hier herunterladen…

Aber sowohl bei MiFID 2, als auch bei IMD 2 werden noch viele Verhandlungen stattfinden und Änderungswünsche von vielen Seiten bei der EU deponiert werden.

Da also noch nicht absehbar ist, wohin die EU wirklich steuert, haben wir die geplante Aktualisierung unseres Standardwerkes „Das österreichische Versicherungsvermittlerrecht" bis zum Vorliegen des neuen Entwurfes der EU Kommission verschoben. Sollten Sie das Buch in den nächsten Wochen bestellen, erhalten Sie das bestehende Grundwerk und die folgende AKTUALISIERUNG KOSTENLOS nachgesandt.


 
 
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