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Handelsgericht Wien schlägt Mediation vor

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AWD Prozess oder Mediation?
OGH stimmte Sammelklage zu, Handelsgericht regte Mediation an.


Ende März entschied der Oberste Gerichtshof (OGH), dass der Verein für Konsumenteninformationen (VKI) gegen AWD mit seiner Sammelklage zu Recht vor Gericht ziehen darf.
Das freut den VKI, jedoch bedauert man dort, dass AWD den Prozess „mit formalen Manövern" verschleppt habe und über 20 AWD-Geschädigte mittlerweile gestorben seien und noch kein einziger Geschädigter von einem Gericht gehört worden sei.

Der VKI weiter:
„Der AWD hatte bestritten, dass der VKI überhaupt klagen dürfe. Das AWD-Argument: Eine Prozessfinanzierung gegen Erfolgsquote sei in Österreich unzulässig. Nun bestätigt das Urteil des OGH, dass der VKI auf diese Weise vorgehen und den AWD klagen darf. Es kommt endlich zu einer inhaltlichen Prüfung. Die VKI-Rechtsabteilung hofft, dass die Gerichte noch vor dem Sommer 2013 beginnen, die Geschädigten zu vernehmen - ältere wenn möglich zuerst."

Zur Erinnerung: Der VKI führt – im Auftrag des BMASK und mit finanzieller Unterstützung des Prozessfinanzierers FORIS AG – gegen den AWD fünf Sammelklagen. Sie vereinen 2.500 Geschädigte. Der Streitwert beträgt rund 40 Mio. Euro. Die Gesamtschadenssumme sei aber wesentlich höher, da sich nicht alle Geschädigten der VKI-Sammelklage angeschlossen hätten, wie der VKI auf der homepage konsument.at schreibt.

Der Vorwurf des VKI: Systematische Fehlberatungen
bei der Vermittlung von Aktien der Immofinanz und Immoeast ("so sicher wie ein Sparbuch"). Der AWD hat die Vorwürfe  immer zurück gewiesen.

Warum wählte der VKI das „Instrument" der Sammelklage? Dies erklärt der VKI mit finanziellen Überlegungen. „Würde der VKI diesen großen Prozess verlieren, wäre die Existenz der Konsumentenorganisation gefährdet. Daher haben sich VKI und Ministerium für diese Form der Prozessfinanzierung entschieden. Bei diesem Modell übernimmt die Firma Foris das finanzielle Risiko der Sammelklagen. Gehen die Prozesse verloren, trägt nicht der VKI, sondern die Foris AG die Prozesskosten."
Wird er gewonnen, erhält Foris eine Erfolgskomponente. Laut Presseberichten soll diese zwischen 30 und 40 Prozent betragen – je nach Verfahrensdauer und –ausgang. (Standard 21.3.2013).

Vorige Woche ging Prozess also los…
Am Freitag hatten sich VKI und der Finanzberater Swiss Life Select (hat AWD 2007 gekauft und nützt künftig diesen Markennamen für den ehemaligen AWD) vor dem Handelsgericht Wien darauf geeinigt, Gespräche über das "Ob und Wie" eines Mediationsverfahren zu führen.

Wenn keine Einigung auf eine Mediation stattfindet, startet der Prozess am 3. September,
bestätigten der VKI und Swiss Life Select. Der Richter wolle dann jeden Dienstag ganztägig verhandeln.

Der anfängliche, „obligatorische Vergleichsversuch gemäß Zivilprozessordnung" scheiterte. Laut VKI wolle sich AWD nur dann vergleichen, wenn der VKI den Vorwurf der "systematischen Fehlberatung" fallen lasse und das Ermittlungsverfahren gegen den AWD eingestellt werde. Das sei für den VKI unannehmbar. Daraufhin wies der Richter darauf hin, dass der VKI keinen Einfluss auf die Einstellung des Strafverfahrens hätte. Dann „kam die Überraschung: Der Strukturvertrieb wäre auch einer Mediation gegenüber aufgeschlossen". (Wirtschaftsblatt 22.4.2013).

VKI-Chefjurist Peter Kolba zum angepeilten Mediationsverfahren im Standard vom 19.4.2013:
"Offenbar gibt es bei Swiss Life Select die Bereitschaft Fehler aus der Vergangenheit zu korrigieren", sagte Kolba. Er glaube nicht, dass es sich bei der anvisierten Mediation um eine Verzögerungstaktik des Unternehmens handle, nachdem der Prozessbeginn bereits festgelegt wurde. Wie ein Vergleich genau aussehen könnte, wollte der VKI-Chefjurist nicht näher ausführen. "Wir sagen nicht vor Verhandlungsbeginn, was wir anpeilen."

Die Hoffnung auf eine außergerichtliche Einigung dämpft Swiss Life Select:
"Der Ausgang ist völlig offen", sagte der Pressesprecher des Finanzberaters, Hansjörg Nagelschmidt. "Man wird sich grundsätzlich zusammensetzen." Etwa sei eine Clusterbildung der Fälle vorstellbar, bei der mutmaßlich Geschädigte nach Kriterien eingeteilt werden. Der Finanzdienstleister hatte in der Vergangenheit auf eine Einzelfallbetrachtung gepocht. Die Verbraucherschützer wollten bisher Pauschalvergleiche erreichen. (APA, 19.4.2013)

Der Richter gab den Parteien bis zum 3. September Zeit, zu klären, ob eine Mediation/Vergleich möglich sei
oder nicht. Denn da ist dann die nächste Verhandlung angesetzt. Und von da weg soll dann wöchentlich bis 15.4.2014 an 22 Tagen verhandelt werden.


Fotonachweis: aboutpixel.de_paragraph_Fotograph_Sergei Brehm


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