Haben Sie Ihr USP bzw. Finanz-Online aktiviert und eine E-mail-Adresse hinterlegt?
B2B-Newsletter > 2020 - Archiv > NL 1/20
Wichtige Neuerung: USP- einrichten, um Behördenbriefe empfangen zu können. Neue IBAN für Finanzämter.
Ab 1.12. nur noch elektronische Zustellung durch Behörden. Und: Säumnisstrafe droht, wenn an falsche IBAN überwiesen wurde.
a) Ab 1. Dezember 2019 stellt Bund nur mehr elektronisch zu.
Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, die notwendigen Empfangsvoraussetzungen zu schaffen.
Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, die notwendigen Empfangsvoraussetzungen zu schaffen.
Mit Beginn 2020 können Behörden bundesbehördliche Dokumente elektronisch zustellen. Damit wird die schriftliche Kommunikation zwischen öffentlicher Hand und Unternehmen weiter digitalisiert. Künftig werden alle Schriftstücke nur mehr elektronisch zugestellt. Ausgenommen davon sind Angelegenheiten, die nicht elektronisch abwickelbar sind, wie z.B. die Zustellung eines Reisepasses.
Plant eine Bundesbehörde künftig ein elektronisches Dokument zu versenden, wird zuerst in einem Teilnehmerverzeichnis abgefragt, ob der Empfänger elektronisch adressierbar ist. Ist das der Fall, wird das Dokument automatisch im UnternehmensServicePortal (kurz USP, https://www.usp.gv.at) unter dem Punkt „MeinPostkorb“ abgelegt.
Dieses USP gibt es schon länger. Auch den digitalen Postkorb. Allerdings hatten viele FinanzOnline-Nutzer der elektronischen Zustellung widersprochen.
Dringender Handlungsbedarf: USP unter https://www.usp.gv.at einrichten!
Obiger Widerspruch verliert per 1.1.2020 seine Wirksamkeit (mit einer Ausnahme – siehe unten). Bereits per Juli 2019 wurden jene FinanzOnline-Nutzer, die vorher nicht der elektronischen Zustellung widersprochen hatten, automatisch an das Teilnehmerverzeichnis übermittelt.
Alle anderen Unternehmen haben nun dringenden Handlungsbedarf, denn sie sind gesetzlich verpflichtet, VOR dem 1. Dezember dafür zu sorgen, dass sie diese behördlichen Mitteilungen auch empfangen können. Es gibt dazu 2 Varianten und Folgendes zu tun:
- Sie haben noch KEIN USP-Konto?
Dann muss dieses bis 1. Dezember angelegt und so eingestellt werden, dass die elektronische Zustellung erfolgen kann (also eine E-Mail-Adresse hinterlegen).Das geht am einfachsten, in dem Sie in FinanzOnline einsteigen (bmf.gv.at), denn dann werden Sie gleich nach der Anmeldung aufgefordert, sich für das Unternehmensserviceportal (USP) zu registrieren oder dieses zu personalisieren. Dies soll mit Handysignatur in wenigen Schritten möglich sein. - Sie HABEN bereits ein USP-Konto?
Dann müssen Sie prüfen, ob die E-Mail-Adresse jener Person dort registriert ist, die als Postbevollmächtigter zum Empfang behördlicher Schriftstücke vorgesehen ist.> Ist die E-Mail-Adresse richtig, dann ist alles OK und die Behörde stellt ab 1.12. automatisch alle Zusendungen in den elektronischen Postkasten namens „MeinPostkorb“.> Ist im USP-Konto keine oder nicht die richtige E-Mail-Adresse hinterlegt, dann müssen Sie vor dem 1.12. die E-Mail-Adresse in Ihrem FinanzOnline-Konto hinterlegen. Dazu zuerst die Einstellung auf „Elektronische Zustellung“ ändern und dann die E-Mail-Adresse eintippen. Alle vor dem 1.12. Mail-Adressen hinterlegten Mail-Adressen werden automatisch ins USP transferiert.
Warum dieser „Umweg via FinanzOnline“? Das liegt daran, dass Sie selbst erst seit 1.12. im USP Mail-Adressen eintragen können.
Ausnahme?
Wer muss von Gesetzes wegen nicht an der Elektronischen Zustellung teilnehmen? Also für Behörden nicht via USP erreichbar sein?
Ausgenommen sind nur jene Unternehmen, die wegen Unterschreiten der Umsatzgrenze nicht zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet sind.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesministerium für Digitalisierung (und zwar hier...) und auf jener des Unternehmensserviceportal (hier...)
b) IBAN für Zahlungen an Finanzamt geändert.
Zahlungen an altes Konto werden seit 1. 7. verweigert und führen zu Säumnis-Strafe.
Tipp: Kontrollieren Sie den IBAN vor Ihrer nächsten Überweisung an das Finanzamt!
Seit 1. Juli müssen für Zahlungen an den Bund die bereits vor einiger Zeit veröffentlichten neuen IBAN-Daten verwendet werden. Laut Finanzministerium langen aber „noch immer eine nicht unerhebliche Anzahl von Überweisungen an das Finanzamt via alter IBAN“ ein.
Bis dato war das kein Problem, weil die BAWAG PSK diese Überweisungen trotzdem entgegengenommen und dem jeweiligen korrekten Konto gutgeschrieben hat.
Doch nun werden Einzahlungen auf die falsche IBAN nicht mehr angenommen und somit drohen Säumnis-Strafen.
Daher: Prüfen Sie Ihre Vorlagen beim Internet-Banking, eventuelle Daueraufträge, Einziehungsaufträge, etc. um Rücküberweisungen, Mahnungen, Säumniszuschläge zu vermeiden.
IBAN alt lautete: ATXX 6000 0000 05XX XXXX (BIC OPSKATWW)
IBAN neu: ATXX 0100 0XXX XXXX XXXX (BIC BUNDATWW)
IBAN neu: ATXX 0100 0XXX XXXX XXXX (BIC BUNDATWW)
ACHTUNG: Jedes Finanzamt hat eine individuelle IBAN erhalten.
TIPP: Suchen Sie sich die aktuellen Bankdaten Ihres Finanzamt in dem Sie auf folgende Seite des Finanzministerium gehen, dort die Postleitzahl Ihrer Bezirks eingeben: https://service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/.
Quellen: FinanzOnline, Homepage Finanzministerium, Unternehmensserviceportal; Ministerium für Digitalisierung und Wirtschaft, NWT Wirtschaftsprüfung & Steuerberatung GmbH bzw. WKW, FondsProfessionell
Wenn Sie auch künftig topaktuelle Praxis-Infos erhalten möchten, senden Sie ein E-Mail mit „Ja zu News“ an g.wagner@b2b-projekte.at
Sie interessieren sich für den BAV-Bereich?
Dann könnten Sie unsere regelmäßigen BAV-Newsletter interessieren: Details hier...
Dann könnten Sie unsere regelmäßigen BAV-Newsletter interessieren: Details hier...
Anmeldungen per E-mail an g.wagner@b2b-projekte.at