EU-Kommission, EU-Parlament, EU-Rat: Wer tut was?
B2B-Newsletter > 2019 - Archiv > NL 5/19
Das Europäische Parlament:
Aufgaben und Stellung im europäischen Gesetzwerdungsprozess
In Österreich finden am Wochenende Wahlen zum Europäischen Parlament statt. Doch WEN wählen wir da und was macht das Europäische Parlament?
Viele fragen sich auch nach 20-jähriger Mitgliedschaft in der EU, wie Gesetze entstehen, welche Aufgaben der Europäische Rat, das Europäische Parlament und die Europäische Kommission haben. Wer ist wofür zuständig und wen davon wählen wir am 26.?
Wir haben uns voriges Monat bereits den Europäischen Rat näher angesehen. Zum Nachlesen hier klicken…
Über die Europäische Kommission haben wir schon früher berichtet. Zum Nachlesen hier klicken...
Unten folgen nun Fakten zum EU-Parlament und das Zusammenwirken der 3 EU-Institutionen (Parlament, Rat, Kommission) beim Entstehen von Gesetzen im Zuge des „Trilogs“.
Und auch den Unterschied zwischen EU-Richtlinie und EU-Gesetz erklären wir unten.
Wir haben uns voriges Monat bereits den Europäischen Rat näher angesehen. Zum Nachlesen hier klicken…
Über die Europäische Kommission haben wir schon früher berichtet. Zum Nachlesen hier klicken...
Unten folgen nun Fakten zum EU-Parlament und das Zusammenwirken der 3 EU-Institutionen (Parlament, Rat, Kommission) beim Entstehen von Gesetzen im Zuge des „Trilogs“.
Und auch den Unterschied zwischen EU-Richtlinie und EU-Gesetz erklären wir unten.
Details zum Europäischen Rat finden Sie hier...
Details zur Europäischen Kommission finden Sie hier...
Die Übersichtsgraphik (siehe rechts) können Sie hier in besserer Qualität herunterladen....
Aufgaben des Parlaments
Das Europäische Parlament ist das Gesetzgebungsorgan der EU. Es wird alle fünf Jahre direkt von den Bürgerinnen und Bürgern der EU gewählt. Die letzten Wahlen fanden im Mai 2014 statt.
Das Parlament hat vor allem drei Aufgaben:
a) Gesetzgebung
- Verabschiedung von EU-Rechtsvorschriften, in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Rat,
nach Vorschlägen der Europäischen Kommission - Entscheidung über internationale Abkommen bzw. Erweiterungen (neue Mitglieder)
- Prüfung des Arbeitsprogramms der EU-Kommission, Aufforderung an Kommission, Rechtsvorschriften vorzuschlagen
b) Aufsicht
- Demokratische Kontrolle aller EU-Organe
- Wahl der Präsidentin/des Präsidenten der EU-Kommission und Zustimmung zur Kommission als Kollegium. Möglichkeit, einen Misstrauensantrag zu stellen, der die gesamte Kommission zum Rücktritt zwingen könnte.
- Entlastung, d. h. Genehmigung der Ausgaben aus dem EU-Haushalt.
- Bearbeitung von Petitionen der EU-Bürgerinnen und -Bürger und Einsetzen von Untersuchungsausschüssen
- Erörterung der Währungspolitik mit der Europäischen Zentralbank
- Befragung von Kommission und Rat, Wahlbeobachtung
c) Haushalt
- Aufstellung des Haushaltsplans der EU gemeinsam mit dem Rat
- Genehmigung des langfristigen EU-Haushalts, des so genannten „mehrjährigen Finanzrahmens“
Zusammensetzung
Die Anzahl der Abgeordneten pro Land richtet sich ungefähr nach der Bevölkerungszahl, jedoch gilt: Kein Land kann weniger als sechs oder mehr als 96 Abgeordnete haben, und die Gesamtzahl der Abgeordneten darf 751 (750 plus Präsident/-in) nicht überschreiten. Die Mitglieder des Parlaments sind nach Fraktionen (also politische Parteien-Familien) und nicht nach Staatsangehörigkeit gruppiert.
Der Präsident oder die Präsidentin vertritt das Parlament vor den anderen EU-Organen und der Außenwelt und hat das letzte Wort bei der Genehmigung des EU-Haushalts.
Wie funktioniert das Europäische Parlament?
Die Arbeit des Parlaments läuft in zwei Stufen ab:
- In den Ausschüssen werden Rechtsvorschriften vorbereitet.
Das Parlament umfasst 20 Ausschüsse und zwei Unterausschüsse, die je für einen bestimmten Politikbereich zuständig sind. Die Ausschüsse prüfen Legislativvorschläge, und Abgeordnete und Fraktionen können
Änderungsvorschläge einbringen oder ein Gesetz ablehnen. Auch in den Fraktionen werden die Vorschläge erörtert. - Auf den Plenartagungen werden Rechtsvorschriften verabschiedet.
Bei Plenartagungen kommen alle Abgeordneten im Plenarsal zusammen, um abschließend über Legislativvorschläge und deren Änderungen abzustimmen. Normalerweise finden Plenartagungen an vier Tagen im Monat statt, doch gelegentlich können auch zusätzliche Tagungen in Brüssel einberufen werden.
Was ist nun der TRILOG?
Jedes Gesetz auf europäischer Ebene entsteht durch das Zusammenwirken der 3 Institutionen: EU-Parlament, EU-Rat und EU-Kommission. So ist es in den EU-Verträgen geregelt. Zu diesem Verfahren sagt man häufig auch Trilog.
Ganz vereinfacht beschrieben läuft der Gesetzwerdungsprozess so ab:
Die EU-Kommission erstellt einen Vorschlag zu einer neuen Richtlinie (NUR SIE IST BERECHTIGT dazu). Dann beginnen die Verhandlungen mit EU-Rat und EU-Parlament. Dieses Ringen um Kompromisse nennt man den Trilog. Ein Kunstwort, das sich aus dem lateinischen Wort „tri“ (für drei) und Dialog zusammensetzt. Stimmt also etwa der EU-Rat den Änderungsvorschlägen des Parlaments nicht zu, müssen sich die 3 gesetzgebenden Institutionen der EU immer wieder zusammensetzen und in Dreiertreffen nach Kompromissen suchen, wobei die EU-Kommission die moderierende Rolle zwischen EU-Rat und EU-Parlament übernimmt.
Die EU-Kommission erstellt einen Vorschlag zu einer neuen Richtlinie (NUR SIE IST BERECHTIGT dazu). Dann beginnen die Verhandlungen mit EU-Rat und EU-Parlament. Dieses Ringen um Kompromisse nennt man den Trilog. Ein Kunstwort, das sich aus dem lateinischen Wort „tri“ (für drei) und Dialog zusammensetzt. Stimmt also etwa der EU-Rat den Änderungsvorschlägen des Parlaments nicht zu, müssen sich die 3 gesetzgebenden Institutionen der EU immer wieder zusammensetzen und in Dreiertreffen nach Kompromissen suchen, wobei die EU-Kommission die moderierende Rolle zwischen EU-Rat und EU-Parlament übernimmt.
Wie der Ablauf des Trilogs etwa beim IDD-Gesetzesprozess war, welche Ausschüsse des EU Parlaments beteiligt waren, was der Unterschied zwischen EU-Richtlinie und EU-Gesetz ist, das haben wir bereits in einem Beitrag berichtet. Diesen können Sie hier nachlesen…
Wenn Sie noch detailliertere Informationen zu den EU-Institutionen und Trilog suchen, lesen Sie hier in einer informativen Broschüre der EU weiter…
Und abschließend der Verweis auf ein ganz kurzes Video, das zeigt, wie die 3 Häuser miteinander zusammenarbeiten, finden Sie auf der Homepage der Eu und zwar hier….
Das Europäische Parlament in aller Kürze
- Rolle: Direkt gewähltes EU-Organ mit Zuständigkeit für Gesetzgebung, Aufsicht und Haushalt
- Mitglieder: 751 Mitglieder des Europäischen Parlaments
- Präsident: Antonio Tajani
- Gegründet: 1952 als Gemeinsamen Versammlung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, 1962 als Europäisches Parlament, erste direkte Wahl 1979
- Standort: Straßburg (Frankreich), Brüssel (Belgien), Luxemburg
Quellen: Homepages des Europäischen Rates, der EU-Kommission sowie des EU-Parlaments