B2B-Projekte für Finanz- und Versicherungsbranche Mag. Günter Wagner
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B2B-Newsletter > 2019 - Archiv > NL 10/19
Dr. Haslinger zum aktuellen Stand bei P&R Container:
Forderungen im Insolvenzverfahren gg. TVS sind nur noch bis 7.1.2020.
Klagen gegen deutschen Abschlussprüfer auch in Österreich möglich.

 
Nach der Insolvenz des Vermittlers konzentrieren sich Anlegeranwälte auf Abschlussprüfer der P&R Gesellschaften.

Die Neumayer, Walter & Haslinger Rechtsanwälte Partnerschaft (NWH) konnte ein erstes klagsstattgebendes Urteil gegen den Grazer Vermittler der P&R Container, die TSV, erzielen. In diesem Urteil wurde dem von NWH vertretenen Anleger der Ersatz seines gesamten damaligen Investments zugesprochen.

Noch bevor das Urteil rechtskräftig wurde, wurde über die TSV das Insolvenzverfahren eröffnet. Geschädigte Anleger können nunmehr ihre Forderungen gegen die TSV nur mehr im Insolvenzverfahren anmelden. Die Anmeldefrist läuft bereits und ist nur noch bis 07.01.2020 offen.
Gerne übernimmt NWH die Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren für geschädigte Anleger.
 
Doch mit der Insolvenz des Vermittlers ist es für geschädigte Anleger nicht vorbei. Nunmehr rückt der Abschlussprüfer der deutschen P&R Gesellschaften in den Fokus der Anlegeranwälte.
Die Neumayer, Walter & Haslinger Rechtsanwälte Partnerschaft (NWH) hat auch gegen den deutschen Abschlussprüfer bereits ein Verfahren eingeleitet und konnte bereits einen ersten Erfolg verzeichnen. Das Landgericht für Zivilrechtssachen sprach aus, dass der deutsche Abschlussprüfer in Österreich geklagt werden kann (das Urteil ist nicht rechtskräftig).
Eine Klagsmöglichkeit in Österreich bedeutet auch bessere Chancen auf Rechtschutzdeckung und angenehmere Prozessführung da direkt am Gericht des Wohnsitzes geklagt werden kann. „Zu beachten ist, dass die Verjährung der Ansprüche auch gegen den Wirtschaftsprüfer 3 Jahre nach Eintritt von Schaden und Kenntnis desselben eintritt, sodass sich Anleger keinesfalls zu viel Zeit lassen sollten.“, so Dr. Haslinger LL.M, „darüber hinaus sollten Personen mit Rechtsschutzversicherung aufgrund ihrer Obliegenheit zur unverzüglichen Schadensmeldung, rasch tätig werden“.
 

Sollten Sie oder Ihre Kunden Hilfe der Kanzlei Neumayer, Walter & Haslinger in Anspruch nehmen wollen:

Neumayer, Walter & Haslinger Rechtsanwälte Partnerschaft
1030 Wien, Baumannstraße 9/11
Tel: 01 712 84 79

Anmerkung: Dr. Haslinger ist per Dez.21 unter folgenden neuen Kontaktdaten erreichbar:
A-1090 Wien, Währingerstraße 3/8
Mobil: +43 / 664 999 470 83
http://www.ra-haslinger.at
e-mail: office@ra-haslinger.at
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