B2B-Projekte für Finanz- und Versicherungsbranche Mag. Günter Wagner
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PRIIPs
PSD-2    

Schattenberichterstatter

PSD-2
PSD ist die Abkürzung von Payment Services Directive, auf Deutsch Zahlungsdiensterichtlinie genannt und auch mit ZDR abgekürzt. Die PSD bildet die rechtliche Grundlage für die Schaffung eines EU-weiten Binnenmarktes für den Zahlungsverkehr.
Ziel ist es, dass grenzüberschreitende Zahlungen so einfach, effizient und sicher werden wie ’nationale’ Zahlungen innerhalb eines Mitgliedstaats. Außerdem soll der Wettbewerb verbessert werden, indem die Zahlungsverkehrsmärkte für neue Anbieter geöffnet werden, was zu höherer Effizienz und geringeren Kosten führen dürfte. Gleichzeitig schafft die Richtlinie die nötige rechtliche Basis für den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (lt SEPA).
Welche Vorteile die überarbeitete Zahlungsdienste-Richtlinie bringen soll, können Sie hier nachlesen…

Die neuen Vorschriften werden voraussichtlich Ende 2017 in Kraft treten.

PRIIPs
PRIIPs ist die Abkürzung für Packaged Retail and Insurance-based Investment Products. Auf Deutsch spricht man von “verpackten Anlageprodukten für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukten”. Nach langwierigen Verhandlungen auf Europäischer Ebene wurde am 9. Dezember 2014 die PRIIP-Verordnung Nr. 1286/2014 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Als „Versicherungsanlageprodukt“ gilt ein Versicherungsprodukt,
das einen Fälligkeitswert oder einen Rückkaufwert bietet, der vollständig oder teilweise direkt oder indirekt
Marktschwankungen ausgesetzt ist. Die Definition für verpackte Anlageprodukte wird nur über eine
Negativaufzählung eingeschränkt (Artikel 2 bzw. 4 der Verordnung Nr. 1286/2014).

Wichtiges Ziel der PRIIPs ist es, „den Anlegerschutz zu stärken und durch mehr Transparenz das Vertrauen von Kleinanlegern in den Finanzmarkt wiederherzustellen“ schreibt die deutsche Aufsichtsbehörde BaFin auf Ihrer Homepage.
Zentraler Bestandteil der PRIIPs ist die Einführung von Basisinformationsblättern (Key Information DocumentsKIDs) für diese Anlageprodukte. Damit die Informationsblätter möglichst einheitlich sind, enthält die PRIIPs-Verordnung verbindliche Vorschriften zu deren Form und Inhalt. Was dazu bekannt ist, können Sie hier nachlesen "Wie müssen die PRIIPs Basis-Informationsblätter aussehen?".

Diese Vorschriften hätten
ab dem 31. Dezember 2016 in allen Mitgliedstaaten der EU angewendet werden müssen. Doch ab September 2016 gab es Widerstand des Europäischen Parlaments. Auch darüber haben wir berichtet, unter dem Titel "PRIIPs verschoben" - hier zum Nachlesen...
 
Ergebnis war eine Frist-Erstreckung um ein Jahr. Konkret sollen im ersten Halbjahr 2017 die noch offenen Details finalisiert werden. Und die Anwendung soll bis spätestens 1.1.2018 erfolgen.
Quellen: Homepage des Europäischen Parlaments, B2B-Projekte f. Finanz- und Versicherungsprojekte, BaFin

Schattenberichterstatter
Die EU nimmt immer größeren Einfluss auf die Gesetzgebung in Österreich. Grund genug, sich mit dem Ablauf und den Strukturen näher zu beschäftigen.

Bei der „Basis-Arbeit", dem Finden von Kompromissen, spielen Koordinatoren, Berichterstatter und Schattenberichterstatter im EU-Gesetzwerdungsprozess eine wichtige Rolle.

Wenn einer der zahlreichen EU-Ausschüsse entschieden hat, einen Bericht zu einem bestimmten Thema zu verfassen, dann ernennt der Ausschuss eine(n) EU-Abgeordnete(n), welche(r) diesen Prozess leitet. Diese Person wird Berichterstatter genannt. Mehr zu seiner Tätigkeit finden Sie hier…

Schattenberichterstatter unterstützen den Berichterstatter.
Sie handeln Kompromisse für die eigene (politische) Fraktion aus und vertreten diese Position gegenüber den anderen Fraktionen.

Quelle: Homepage des EU-Parlaments


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