B2B-Projekte für Finanz- und Versicherungsbranche Mag. Günter Wagner
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Eu-Verordnung wird in Österreich umgesetzt

B2B-Newsletter > NL 6/23
Dr. Herbert Samhaber, Foto beigestellt
Dr. Samhaber: Das Ende des Bankenmonopols naht!
Paradigmen-Wechsel im Wertpapierbereich steht bevor.

Österreich hat mit großer Verspätung eine EU-Verordnung endlich umgesetzt und zwar im neuen Wertpapierfirmengesetz (WPFG).
Welche Auswirkungen das auf das Bankenwesen und welche neue Möglichkeiten und damit Marktchancen sich für Wertpapierunternehmen auftun, fragten wir Dr. Herbert Samhaber.
Eine seiner Aussagen im folgenden Kommentar:
„Endlich kehrt Vernunft ein – auch wenn der österreichische Gesetzgeber lange braucht für die Umsetzung!“

Und er sieht ein Erdbeben auf den Kapitalmarkt zukommen. Aber er informiert uns auch darüber, was er vom lange propagierten Trennbankensystem hält und erinnert uns an Lehman Brothers, Hypo Alpe Adria...

Der Kommentar von Dr. Herbert Samhaber folgt unten anbei.


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Dr. Samhaber: Das Ende des Bankenmonopols naht.
Paradigmen-Wechsel im Wertpapierbereich steht bevor.

Mit nahezu zwei Jahren Verspätung hat Österreich seit Februar diesen Jahres die entsprechende EU-Verordnung und die Richtlinie im Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG) sowie im neuen Wertpapierfirmengesetz (WPFG) endlich umgesetzt.

Viele Wertpapierdienstleistungen waren bisher den Banken vorbehalten, damit ist jetzt Schluss!

Eine dementsprechende  Neuverteilung der Möglichkeiten und Aufgaben zwischen Banken und Wertpapierfirmen ist die Folge.  
Die Zwischenrolle der Wertpapierfirma zwischen Kunden und Bank wird zur Gänze aufgehoben. Auch alle Ausführungen der Wertpapiergeschäfte ist Wertpapierfirmen nunmehr möglich.

Dies ist auf die umfangreiche Konzessionserweiterung bei den Wertpapierfirmen durch oben genannte Gesetzesänderungen zurückzuführen.
Zusätzlich zur derzeitigen Rolle als Berater für Finanzinstrumente und Portfolioverwaltungen, kann eine Wertpapierfirmen den gesamten Katalog der Wertpapierdienstleistungen anbieten (vorausgesetzt eine entsprechende Konzession wird erteilt).
Dies betrifft vor allem den Handel auf eigene und fremde Rechnung und das Effektivengeschäft (Wertpapiergeschäft), das Depotgeschäft (Verwaltung und Verwahrung von Finanzinstrumenten), das Emissionsgeschäft, Eigen- und Fremdemissionen sowie das Devisengeschäft. Damit ist auch in Anlehnung an die Marktsituation in den USA und GB es den Wertpapierfirmen möglich, das Brokergeschäft zu betreiben.

Natürlich sind die regulatorischen und personalen Anforderungen an die Wertpapierfirmen, welche die Finanzmarktaufsicht (FMA) zu Recht fordert und verlangen wird, dementsprechend umfangreich. Neue „Wertpapierbanken“ wird es in Österreich in absehbarer Zeit nicht geben können.

Marktchancen für Wertpapierunternehmen!
Sehr interessant dürfte auch die Möglichkeit für Wertpapierunternehmen sein, „Emissionsgeschäft“  –  also die Platzierung von Finanzinstrumenten mit oder ohne Übernahmeverpflichtung zu tätigen. Speziell sind den Wertpapierunternehmen dadurch Dienstleistungen  im Finanzierungsbereich möglich, die bisher nur Banken vorbehalten waren. In Zeiten steigender Zinsen sehe ich durch Emissionen (ich bin seit über 30 Jahren im Finanzdienstleistungsbereich tätig) endlich die Möglichkeiten gegeben, Finanzlücken mit Eigen- und Fremdkapital von Klein- und Mittelstandunternehmen zu füllen.

Ich sehe ein kleines Erdbeben auf den österreichischen Kapitalmarkt zukommen. Es sei aber gesagt, dass klar ist, dass die FMA nur denjenigen Wertpapierfirmen zusätzliche Konzessionen erteilen wird, die die nötige Kompetenz und Erfahrung für die jeweiligen neuen  Konzessionsmöglichkeiten nachweisen bzw. erbringen werden können. Wer also bereits das nötige Know-how nachweisen kann, wird es sicher leichter haben, die nötigen Konzessionen zu erhalten, um folglich zusätzliche Geschäftsfelder zu erschließen.

Ein Wort noch zu dem von mir schon seit langem propagierten Trennbankensystem:
Dieser Paradigmenwechsel im Wertpapierbereich wird dazu führen, dass endlich wieder durch den in den dreißiger Jahren des vorigen Jahrhunderts eingeführten Glass-Steagall-Act (der bis zur Clinton Ära in den USA gültig war) Risken wie sie beispielsweise durch Lehman Brothers, Hypo Alpe Adria etc. entstanden sind, deutlich abgeschwächt werden. Vor allem werden mögliche übergreifende Risken auf Sparbuchsparer und Bankkreditnehmer minimiert bzw. Marktrisken deutlich abgeschwächt. Es braucht offensichtlich immer „Katastrophen“ im Kapitalmarkt bis auch die EU und verspätet der österreichische Gesetzgeber zu Erkenntnissen in neuer Gesetzesform gelangt.

Als Vorsitzender der Wertpapierunternehmen in der WKÖ will ich sagen:
„Endlich kehrt Vernunft ein – auch wenn der österreichische Gesetzgeber lange braucht für die Umsetzung!“
    


Dr. Herbert Samhaber

  • Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Wertpapiergeschäfte und Vermögensberatung

  • Vorsitzender der Wertpapierunternehmen in der WKO

  • Vorstandsvorsitzender der Dr. Samhaber & Partner Vermögensverwaltungs AG

  • Informationen zu Dr. Samhaber und der Dr. Samhaber & Partner Vermögensverwaltungs AG, sowie Kontaktdaten finden Sie unter: www.sp-ag.at


Foto zur Verfügung gestellt




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