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B2B-Newsletter > NL 1/26
Dr. Haslinger: SYNTHI Schweiz –
synthetischer Fremdwährungskredit oder hochriskantes Optionsgeschäft?
Interview zum Thema mit Rechtsanwalt Dr.
Wolfgang Haslinger, Experte für Finanz- und Bankrecht.
Wieder spricht die Branche über ein komplexes Produkt, das aus Sicht von Dr. Haslinger niemals an private Kleinanleger verkauft werden hätte dürfen. Worum geht es da? Liegt eine Fehlberatung der Kunden vor. Haben Betroffene durchsetzbare Ansprüche? Darüber klärt uns Dr. Wolfgang Haslinger auf.
Mag. Wagner: Herr Dr. Haslinger, viele Bankkunden melden sich derzeit wegen
des Produkts „SYNTHI Schweiz“. Worum handelt es sich dabei eigentlich?
Dr. Wolfgang Haslinger: Bei „SYNTHI
Schweiz“ handelt es sich um ein von der Bank Austria in den Jahren 2007 bis
2009 vertriebenes Finanzprodukt, das als sogenannter synthetischer
Fremdwährungskredit vermarktet wurde. Tatsächlich lag dem Produkt aber kein
klassischer Kredit zugrunde, sondern ein hochkomplexes Devisenoptionsgeschäft.
Konkret wurde eine Kombination aus einer EUR-Put-Option und einer
CHF-Call-Option abgeschlossen. Die Kunden übernahmen dabei die Rolle des
Stillhalters, also eine Position, die üblicherweise von professionellen
Marktteilnehmern wie Banken oder Hedgefonds eingenommen wird. Genau darin liegt
eines der zentralen Probleme dieses Produkts.
Mag. Wagner: Was bedeutet es konkret,
Stillhalter zu sein, und warum ist das für private Anleger problematisch?
Dr. Haslinger: Als Stillhalter verkauft der Kunde eine Option und verpflichtet sich, im Falle bestimmter Wechselkursentwicklungen zu festgelegten Bedingungen zu leisten. Das Risiko ist dabei asymmetrisch: Der mögliche Gewinn ist von vornherein begrenzt, etwa durch einen geringfügigen Zinsvorteil. Das mögliche Verlustrisiko ist hingegen sehr hoch und kann im Extremfall weit über den ursprünglich aufgenommenen Kreditbetrag hinausgehen. Viele Kunden waren sich nicht bewusst, dass sie faktisch eine spekulative Wette auf den Wechselkurs zwischen Euro und Schweizer Franken eingingen und zwar mit einem erheblichen finanziellen Risiko.
Dr. Haslinger: Als Stillhalter verkauft der Kunde eine Option und verpflichtet sich, im Falle bestimmter Wechselkursentwicklungen zu festgelegten Bedingungen zu leisten. Das Risiko ist dabei asymmetrisch: Der mögliche Gewinn ist von vornherein begrenzt, etwa durch einen geringfügigen Zinsvorteil. Das mögliche Verlustrisiko ist hingegen sehr hoch und kann im Extremfall weit über den ursprünglich aufgenommenen Kreditbetrag hinausgehen. Viele Kunden waren sich nicht bewusst, dass sie faktisch eine spekulative Wette auf den Wechselkurs zwischen Euro und Schweizer Franken eingingen und zwar mit einem erheblichen finanziellen Risiko.
Mag. Wagner: Die Bank hat das Produkt
dennoch als Fremdwährungskredit bezeichnet. Ist diese Bezeichnung aus Ihrer
Sicht korrekt?
Dr. Haslinger: Aus meiner Sicht ist diese Bezeichnung zumindest irreführend. Der Begriff „synthetischer Fremdwährungskredit“ erweckt den Eindruck eines klassischen, bekannten Kreditprodukts. Tatsächlich handelt es sich aber um ein Optionsgeschäft, dessen wirtschaftliche und rechtliche Risiken für einen durchschnittlichen Bankkunden kaum nachvollziehbar sind. Viele Kunden glaubten, sie hätten einen abgesicherten Kredit abgeschlossen, obwohl sie in Wahrheit eine hochriskante Optionsposition eingingen.
Mag. Wagner: Können Sie den Aufbau
und die Funktionsweise dieses Produkts etwas näher erklären?
Dr. Haslinger: Gerne. Vereinfacht dargestellt verkauft der Kunde eine EUR-Put-Option und gleichzeitig eine CHF-Call-Option. Häufig war dieses Optionsgeschäft zusätzlich mit sogenannten Knock-In- und Knock-Out-Schwellen versehen. Das bedeutet, dass die Option erst bei Erreichen bestimmter Wechselkurse aktiviert oder bei anderen Kursen wieder beendet wird. Während der Laufzeit wurde der Wechselkurs laufend beobachtet. Kam es zu einer starken Aufwertung des Schweizer Franken, musste der Kunde Euro zu einem für ihn äußerst ungünstigen Kurs verkaufen. Daraus ergaben sich teils massive Wechselkursverluste, die den ursprünglichen Kredit bei Weitem übersteigen konnten.
Mag. Wagner: Warum sind solche
Produkte aus Ihrer Sicht für normale Kreditnehmer ungeeignet?
Dr. Haslinger: Zum einen ist die Struktur extrem komplex. Begriffe wie Put-Option, Call-Option, Stillhalterposition oder Knock-In und Knock-Out sind für Laien kaum verständlich. Zum anderen ist das Risikoprofil nicht linear und für den Kunden praktisch nicht kalkulierbar. Kleine Wechselkursbewegungen können zu sehr großen finanziellen Auswirkungen führen. Hinzu kommt, dass viele dieser Produkte ohne ausreichende Risikoaufklärung verkauft wurden. Kunden wurde oft nicht klar gesagt, dass sie eine aktive spekulative Position eingehen.
Mag. Wagner: Welche Rolle spielte das
Vertrauen der Kunden in die Bank?
Dr. Haslinger: Eine sehr große. Viele Kunden gingen davon aus, dass eine renommierte Bank ihnen kein ungeeignetes oder existenzgefährdendes Produkt anbieten würde. Zudem herrschte häufig die Annahme, man könne nicht mehr verlieren als den aufgenommenen Kreditbetrag. Diese Annahme ist bei solchen Optionskonstruktionen schlicht falsch. Gerade diese psychologischen Aspekte wurden in der Beratung oft nicht ausreichend thematisiert oder richtiggestellt.
Mag. Wagner: Wie beurteilen Sie die
rechtliche Situation für betroffene Kunden?
Dr. Haslinger: Rechtlich stehen vor
allem Ansprüche wegen Fehlberatung und mangelhafter Risikoaufklärung im
Vordergrund. Wenn nicht klar, verständlich und vollständig darüber aufgeklärt
wurde, dass der Kunde Stillhalter einer Option wird und ein erhebliches,
potenziell unbegrenztes Verlustrisiko trägt, bestehen gute Chancen auf
Schadenersatz oder Rückabwicklung. Die Rechtsprechung stellt bei derartigen
komplexen Finanzprodukten hohe Anforderungen an Transparenz und Aufklärung.
Mag. Wagner: Was ist Ihr persönliches
Fazit zum Produkt „SYNTHI Schweiz“?
Dr. Wolfgang Haslinger: Ein
derartiges Produkt hätte aus meiner Sicht niemals an private Kleinanleger
verkauft werden dürfen. Die Struktur war von Beginn an zulasten der Kunden
ausgestaltet. In sehr vielen Fällen liegt nach meiner Erfahrung eine klare
Fehlberatung vor. Betroffene sollten ihre Verträge unbedingt rechtlich prüfen
lassen, da häufig auch heute noch durchsetzbare Ansprüche bestehen.
Sollten Sie Fragen zum Thema oder zu Ihren eigenen Rückforderungsansprüchen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unsere Kanzlei verfügt über umfassende Erfahrung in der Vertretung von Verbrauchern und begleitet Sie kompetent durch den gesamten rechtlichen Prozess.
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e-mail: office@ra-haslinger.at
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