B2B-Projekte für Finanz- und Versicherungsbranche Mag. Günter Wagner
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viele Verfahren gegen Telekom-Firmen hat VKI bereits gewonnen.

B2B-Newsletter > Interessantes aus den früheren Jahren

Zahlscheingebühr in Österreich nicht erlaubt!
VKI kündigt große Sammelaktion zur Rückholung an.

In den letzten Jahren hatte ich schon mehrmals über die Zahlscheingebühr berichtet, die vor allem von Versicherungen und Telekom-Firmen gerne verrechnet wird.

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Konsumentenschützer verweisen von Anfang an auf das Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG), wonach diese Gebühr seit 1. 11. 2009 verboten sei.

In den bisherigen Prozessen, die der VKI (Verein für Konsumentenschutzinformationen) anstrengte, haben die Gerichte diese Rechtsansicht bestätigt:  D.h. wenn jemand seine Rechnungen nicht vom Konto einziehen lassen, sondern per Erlagschein oder Online-Banking bezahlen will, darf er nicht mit einer Gebühr bestraft werden. Laut VKI würden die Firmen damit ein enormes Körberlgeld einstreifen.

Der Oberste Gerichtshof in Österreich (OGH) wollte nicht entscheiden, ob das Österreichische ZaDiG den europäischen Vorschriften entspricht oder nicht. Und hat diese Entscheidung an den EuGH weitergeleitet.
Der VKI vertritt die Ansicht, dass das österreichische Gesetz – das auf auf Artikel 52 der europäischen Richtlinie 2007/64/EG (Zahlungsdienste-Richtlinie) basiert – den europäischen Vorschriften entspricht.

Kürzlich hat der EUGH, also der Europäische Gerichtshof seine Entscheidung getroffen: Das Urteil können Sie hier nachlesen...
In aller Kürze: Der Zahlschein gilt als Zahlungsinstrument. Und Österreichs Verbot, für die Zahlung per Zahlschein eine Gebühr einzuheben, ist europarechtskonform. D.h. die österreichische Umsetzung entspricht der europäischen Richtlinie.
Nun ist wieder der österreichische OGH am Zug, um die endgültigen Urteile zu fällen.


VKI Chef-Jurist Dr. Peter Kolba kündigte in der Sendung KONKRET eine große Rückforderungsaktion an. Man werde ein Online-Formular auf die Homepage stellen und der VKI wird dann die zu Unrecht eingeforderte Gebühr kostenlos für die Kunden zurück holen.

Der VKI rechnet mit 100-150 Euro, die so pro Konsument angefallen sein könnten. In Summe also ein Millionen-Betrag.



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