B2B-Projekte für Finanz- und Versicherungsbranche Mag. Günter Wagner
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Praxis-Tipps für die Umsetzung der DSGVO in der Praxis?

B2B-Newsletter > 2022 - Archiv > NL 5/22
Mag. Novotny: Taktiken der Abmahnanwälte können teuer werden.
2 typische Fälle werden analysiert und mit Praxistipps versehen.

An den letzten Samstagen beschäftigten sich 3 Beiträge der ORF Sendung Bürgeranwalt mit dem Thema „teure Abmahnungen“ und „Copyright-Verletzungen“

Zwei davon sehen wir uns genauer an, da man viel daraus lernen kann.
In einem Fall ging es um die Nutzung eines Fotos, im anderen Fall um die Benutzung eines Namens. In beiden Fällen forderten Anwälte eine Unterlassungserklärung, andernfalls werde eine Klage eingebracht, in dem einen Fall wurde ein Streitwert von 187.000 Euro angesetzt.
Wir nehmen diese Fälle zum Anlass, um Sie an die „Tücken“ des Copyrights zu erinnern und wir erklären gemeinsam mit dem auf Versicherungs- und Datenschutzrecht spezialisierten Anwalt Mag. Stephan Novotny praxisnah und in verständlicher Art, wie Sie solche häufigen Fehler vermeiden.

Und erklären, wie Sie reagieren sollten, wenn doch etwas passiert ist. Wenn Sie es ganz genau wissen möchten, dann haben wir auch weiterführende Informationen und Links aufbereitet.
Den Beitrag von Mag. Stephan Novotny finden Sie unten anbei.


Alle bisherigen IDD und DSGVO-Praxisbeiträge können Sie kostenlos als PDF anfordern.
Ein Mail mit "JA zu INFO" an g.wagner@b2b-projekte.at genügt.

Mag. Novotny: Taktiken der Abmahnanwälte können teuer werden.
2 typische Fälle werden analysiert und mit Praxistipps versehen.
 
An den letzten Samstagen beschäftigten sich 3 Beiträge der ORF Sendung Bürgeranwalt mit dem Thema „teure Abmahnungen“ und „Copyright-Verletzungen“. Zwei davon sehen wir uns genauer an, da man viel daraus lernen kann.

Wir nehmen diese Fälle zum Anlass, um Sie an die „Tücken“ des Copyrights zu erinnern und wir erklären gemeinsam mit dem auf Versicherungs- und Datenschutzrecht spezialisierten Anwalt Mag. Stephan Novotny praxisnah und in verständlicher Art, wie Sie solche häufigen Fehler vermeiden.

Worum ging es in beiden Fällen?
 
a) Abmahnung wegen angeblicher Markenrechtsverletzung
Eine Kleinunternehmerin stellt Modeartikel aus Leder her. Weil sie einem Gürtel den Namen „Frida“ gab, wurde sie von einem deutschen Rechtsanwalt aufgefordert 2.884 € zu zahlen. Weil damit die Rechte der vor 70 Jahren verstorbenen Malerin Frida Kahlo verletzt worden sein sollen. Und drohte außerdem mit einem Verfahren, bei dem der Streitwert 187.000 Euro betragen werde.
 
b) Abmahnung wegen Nutzung eines Fotos
Ein Landwirt suchte im Internet ein als kostenlos beworbenes Foto, um es als Weihnachts-Foto für seine Facebookseite zu verwenden. Der Anwalt des Fotografen forderte mehr als 2.000 Euro Schadenersatz, weil das Foto unerlaubt verwendet wurde. Gleichzeitig fand der Landwirt im Internet zahlreiche Beschwerden über ähnliche Fälle, bei denen der Fotograf abmahnen lässt und Geld fordert.
 
Im Studio wurde über den 1. Fall zwar diskutiert, aber der Anwalt hat keineswegs erklärt, warum das Benennen eines Produktes mit einem Allerwelts-Namen, der zufällig der Name von Künstlern, aber auch zahlreichen Politikern war (immerhin war Frida laut Wikipedia der beliebteste Mädchenname im Jahr 1891) zu einer Markenrechtsverletzung führen kann. Das hätte dann letztlich ein Gericht zu entscheiden. Aber wer wagt einen Prozess mit so einer riesigen Streitwertsumme?
 
Die Dame wird daher wohl die geforderte Unterlassungserklärung abgeben und einen etwas reduzierten Schadenersatz zahlen, um das Klagsrisiko nicht eingehen zu müssen.

Zum 2. Fall: Häufiger Fehler: Urheberrecht bei Fotos, Musik, etc.
Der zweite Fall war noch etwas skurriler, weil der Bauer der Überzeugung war, ein kostenloses Foto heruntergeladen zu haben. Umso erstaunter war er dann über die Forderungen des Photographen.

Skurril ist der Fall deshalb, weil offensichtlich die Webseite, von der der Bauer das Foto heruntergeladen hatte, die Fotos gestohlen hatte, also illegal zum Herunterladen angeboten hat. Der Anwalt beteuerte im Studio glaubhaft, dass das häufige Abmahnen keine Masche des Photographen sei und die Fülle der ähnlichen Beschwerden ergebe sich nur dadurch, dass diese illegale Webseite bestünde. Diese weise nicht einmal ein Impressum auf, somit könne man nicht gegen sie vorgehen. Doch selbst wenn man wüsste, wer hinter dieser Webseite stünde, könne man nichts unternehmen, weil sie irgendwo im Ausland sitzen würden. Folge: So tappen viele Menschen in diese Falle und der Fotograph wäre selbst Geschädigter und wehre sich nur!

ABER: Ausdrücklich zu betonen ist, dass – auch wenn das Foto wirklich legal heruntergeladen und kostenlos gewesen wäre – dennoch der Name des Fotographen immer zu nennen ist. So verlangt es das Copyright-Recht. Wer sich für Details diesbezüglich interessiert, hier nachlesen… und hier finden Sie auch eine praxisgerechte Checkliste / Bedienungsanleitung zum Vermeiden von solchen Problemen. Konkret hier…  

Achtung: Auch wenn man ein Foto kauft, hat man immer nur ein Nutzungsrecht (für einen bestimmten Zweck (etwa Internet oder Flyer), für eine bestimmte Zeit, eventuell für ein bestimmtes Land) erworben. Trotzdem bleibt weiterhin das Copyright beim Autor, Fotographen, Musiker, etc. Und deren Namen ist in einer Copyright-Angabe zu nennen. Verletzungen können extrem teuer werden. Ein Horrorbeispiel, wo ein Wiener Fotograph eine Millionenklage erfolgreich durchsetzte, können Sie hier „zur Abschreckung“ nachlesen….
 

Was lernen wir also daraus? Hier ein paar praktische Tipps:
     
  • Verwenden Sie niemals unerlaubt fremde Werke (Fotos, Musik, etc.).
  •  
  • Keinesfalls urheberrechtlich geschützte Werke einer Öffentlichkeit zur Verfügung stellen, denn je mehr Menschen das Foto via Internet sehen, das Lied hören, etc., umso teurer wird das Vergehen (siehe obiges Fallbeispiel, wo der Fotograph mit Sicherheit einige hunderttausend Euros als Entschädigung erhalten hat, es wurde Stillschweigen vereinbart).
  •  
  • Möchten Sie kostenlose Fotos für Ihre Webseite, Newsletter, etc. nutzen, achten Sie auf Seriosität des Anbieters.
    Checken Sie also – um nicht wie der oben zitierte Landwirt – in die Falle zu tappen, ob die Seite seriös aussieht. Gibt es ein Impressum? Wo sitzt die Firma? Ist es logisch, dass eine panamaische Firma Fotos von deutschen Fotographen kostenlos anbietet, etc. Gibt es schon Beschwerden über diesen Anbieter im Netz? Usw.
     
  • Eine bekannte Plattform für kostenlose  Fotos ist etwa Pixelio.de.
    Aber auch bei der Nutzung von „kostenlosen Fotos“ ist einiges zu beachten:
    Laden Sie neben dem Foto auch die Lizenzvereinbarung herunter und sehen Sie sich diese im Detail an. Dort steht etwa: Was dürfen Sie mit dem Foto tun? Wo und wie müssen Sie das Copyright zitieren? Etwa so: Vertrag zur Unterschrift, Fotograph Günter Wagner, www.pixelio.de.
         
    Und was die wenigsten wissen: Die Copyright-Info muss direkt im Foto hinterlegt sein und der Text muss aufscheinen, wenn man mit der Maus über das Foto fährt. Das könnte also so aussehen:

    bzw. so:
    Fotos: www.b2b-projekte.at, Mag. Günter Wagner
            
    Achtung: Viele meinen, es würde genügen IRGENDWO auf der Webseite diese Copyright-Infos zu platzieren.

         
    Dies ist gerade bei Pixelio leider nicht so. Die Copyright-Info muss entweder automatisch beim Foto angezeigt werden (wenn man mit Maus über Foto fährt) oder auf der GLEICHEN Seite wo das Foto steht, textlich aufscheinen. Wenn die Copyright-Info auf einer Unterseite steht, haben Sie bereits eine Urheberrechtsverletzung begangen und werden von darauf spezialisierten Anwälten abgemahnt. In diese Falle stolpern leider viele hinein. Lesen Sie also die Nutzungsbedingungen genau durch!

Besonders tückisch wird es, wenn Sie auf der Webseite TEASER-Fotos (Ihr Webseiten-Verantwortlicher weiß, wovon wir hier reden) verwenden. Und dort zwar die Copyright-Info eintragen, diese aber durch die Besonderheit der Webseiten-Programmierung (Fehler?) nicht angezeigt wird, wenn die Maus drüberfährt…
     
  • Auch bei Kauf-Fotos immer das Copyright nennen.
    Sie haben das Foto „nicht gekauft“, sondern nur ein Nutzungsrecht erworben. Nicht-Nennung ist schon ein Vergehen.
    Weitere Gefahr: Achten Sie auf Einschränkungen des erworbenen Nutzungsrechts:
    Dieses kann wie folgt eingeschränkt sein: Zeitlich (z.B. auf 3 Jahre), räumlich (z.B. nur für Österreich), sachlich, d.h. für bestimmte Anwendungen (z.B. nur für Prospekte, für Messestand, etc.).
    Also nur weil sie das Foto für einen Flyer gekauft haben, können Sie das nicht automatisch auch auf Ihrer Webseite, auf Ihrer LinkedIn-Seite, usw. verwenden…    
  •  
  • Abmahnungen immer ernst nehmen!
    Ignorieren ist keine Lösung. Es gibt zahlreiche Prozesse und Verurteilungen.
    Nehmen Sie also Abmahnschreiben ernst. Lassen Sie sich beraten (Anwalt des Vertrauens, Konsumentenschutz, Internet-Ombudsmann, etc.), bevor Sie die Unterlassungserklärung unterschreiben und die geforderte Summe bezahlen.
         
    Das Löschen des unberechtigt verwendeten Fotos /Musikstücks, etc.kann nützlich sein, weil die Strafsumme vom Zeitraum abhängig ist. Aber darauf zu hoffen, dass damit alle Beweise vernichtet seien und sich der Prozess in Luft auflöst, ist leider unberechtigt.
         
    Denn: Von jeder Webseite wird von Crawlern regelmäßig im Internet eine Kopie erstellt und gerade solche Abmahnanwälte wissen genau, wie man Tools wie etwa https://web.archive.org/ für die eigenen Zwecke nutzt…. (dort werden 681 Milliarden Webseiten archiviert und zeitlich mitverfolgt).
 
 

Quellen und Mitarbeit: Mag. Günter Wagner, B2B-Projekte für Finanz- und Versicherungsbranche (www.b2b-projekte.at), TV-Sendung der Volksanwalt, IVVA-Webseite, www.pixelio.de

Alle bisherigen IDD und DSGVO-Praxisbeiträge von Mag. Novotny können Sie als PDF anfordern. Dazu einfach ein E-mail an g.wagner@b2b-projekte.at mit Betreff "Ja zu Infos".
 
Für Rückfragen:

 
RA Mag. Stephan Novotny, Foto: Stephan Huger
 
 
RA Mag. Stephan Novotny
1010 Wien, NEU: Landesgerichtstraße 16 / 12

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