Wie geht es mit FWK weiter?
B2B-Newsletter > NL 1/23
Fremdwährungskredite: OGH meißelt seine Rechtsansicht in Stein.
Verbraucherfeindliche Rechtsprechungslinie bleibt.
Im Laufe des
vergangenen Jahres wurde das Thema Fremdwährungskredit und dessen mögliche
Anfechtung wieder emsig betrieben.
Die Kreditnehmer konnten Hoffnung schöpfen, als eine Entscheidung des Oberlandesgerichtes Innsbruck zu Gunsten des Kunden ausfiel.
Die Kreditnehmer konnten Hoffnung schöpfen, als eine Entscheidung des Oberlandesgerichtes Innsbruck zu Gunsten des Kunden ausfiel.
Wie ging es danach
weiter?
Das fragten wir die Kanzlei Neumayer & Walter und erhielten die unten stehende Einschätzung. Lesen Sie die Analyse unten anbei.
Das fragten wir die Kanzlei Neumayer & Walter und erhielten die unten stehende Einschätzung. Lesen Sie die Analyse unten anbei.
Neumayer & Walter Rechtsanwälte Partnerschaft
1030 Wien, Baumannstraße 9/11
Tel: 01 712 84 79
Fremdwährungskredite: OGH meißelt seine Rechtsansicht in Stein.
Verbraucherfeindliche Rechtsprechungslinie bleibt.
Verbraucherfeindliche Rechtsprechungslinie bleibt.
Im Laufe des
vergangenen Jahres wurde das Thema Fremdwährungskredit und dessen mögliche
Anfechtung wieder emsig betrieben. Die Kreditnehmer konnten Hoffnung schöpfen,
dass doch noch ein Ausweg aus der Fremdwährungsfalle gefunden werden kann. Doch
hier machte der OGH den Verbrauchern einen Strich durch die Rechnung.
Lichtblick am
Horizont war die Entscheidung des OGH vom 02.02.2022 (6 Ob 51/21z) – wie von
uns berichtet –, in der sich der OGH überraschenderweise von seiner früheren
kreditnehmerfeindlichen Judikatur abwandte. Der OGH judizierte, dass bei Fehlen
der genauen Definition der Fremdwährung, der gesamte Kreditvertrag nichtig
wäre, da die Fremdwährung keine bloße Nebenklausel und die Kreditsumme in der
Fremdwährung unbestimmt sei. Es wäre im Kreditvertrag nie festgelegt, wie hoch
die Summe der kreditierten Schweizer Franken gewesen wäre und wäre kein
späteres Verhalten des Kreditnehmers zu deren Festlegung feststellbar.
Seit dieser
Entscheidung im Februar sind mittlerweile unzählige Entscheidungen des OGH
ergangen, die seine Entscheidung vom 02.02.2022 als „Ausreißerentscheidung“
darstellen und aufgrund eines besonderen Einzelfalles erfolgte.
Letzter Strohhalm
der vielen Kreditnehmer war eine im August 2022 ergangene Entscheidung des
Oberlandesgerichtes Innsbruck (4 R 92/22v), die judizierte, dass die
Fremdwährung nicht bestimmt genug sei, wenn im Kreditvertrag lediglich auf die
Kreditierung in „Euro und Fremdwährung bis zum Gegenwert von € xxx unter
Umstieg in andere Währungen mit Zustimmung der Bank unter Vereinbarung der
Rückzahlung des Kredites in jener Währung, in der Kredit ausgenutzt wurde“
verwiesen werde. Dies reiche nicht aus um die Fremdwährungsklausel ausreichend
zu bestimmen und sei daher der gesamte Kreditvertrag aufgrund der Eigenschaft
als essentialia negotii nichtig. In der Branche bekannt war das von der
unterlegenen Bank erhobene Rechtsmittel an den OGH, dessen Entscheidung mit
Spannung erwartet wurde. Könnte endlich doch etwas für die Verbraucher gewonnen
werden?
Auf dem Boden der
(Rechts-)Tatsachen zurückgekommen, flatterte erst kürzlich die neuste OGH
Entscheidung – noch nicht veröffentlicht – ins Haus, welche die
Rechtsprechungslinie des OGH nunmehr in Stein meißelt. Zusammengefasst führte
dieser rechtlich aus, dass beide Parteien den Abschluss eines Kreditvertrages
in der Währung Schweizer Franken wollten. Die Kreditnehmer erhielten auch
Schweizer Franken ausbezahlt und konnten die entsprechenden Beträge aus dem
Kontoauszug entnehmen. Die fremde Währung stellt die Grundlage für die
Rückzahlungsverpflichtung dar, was wesentlich ist. Der Wille der Kreditnehmer
war eindeutig darauf gerichtet, das Wechselkursrisiko zu Schweizer Franken zu
tragen. Ausreichend Aufklärung erfolgte, ebenso wie ein mehrmaliger Hinweis auf
eine Konvertierung, welche durchwegs abgelehnt wurde. Selbst wenn die
Fremdwährungsklausel im Kreditvertrag selbst unbestimmt gewesen wäre, würde dies
durch zeitnahe Information der Kreditnehmer über den zugrunde gelegten
Franken-Betrag ausreichende Bestimmtheit eintreten lassen.
Auch, wenn der OGH
überraschenderweise eine so verbraucherfeindliche Linie fährt, sind die
rechtlichen Argumente durchwegs schlüssig und nachvollziehbar. Spätestens jetzt
ist die gefestigte Meinung der Rechtsprechung über die Chancenlosigkeit der
Bekämpfung des klassischen Fremdwährungskredites zu akzeptieren. Die Banken
gehen auch deshalb auf keinerlei Gespräche zu Nachlässen oder Vergleichen ein.
Sonder- oder Ausnahmefälle sind nur noch schwer denkbar.
Zu den Autoren:
Mag. Nina Kupec ist
geprüfte Rechtsanwaltsanwärterin bei Neumayer & Walter.
Mag. Ulrich Walter
ist Kanzleipartner bei Neumayer & Walter.
Neumayer & Walter Rechtsanwälte Partnerschaft
1030 Wien, Baumannstraße 9/11
Tel: 01 712 84 79
Foto von Kanzlei Neumayer & Walter beigestellt
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