B2B-Projekte für Finanz- und Versicherungsbranche Mag. Günter Wagner
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Anleger-Entschädigung und wir alle müssen zahlen!

B2B-Newsletter > Interessantes aus den früheren Jahren

Erste juristische Einschätzung dur Kanzlei Neumayer, Walter & Haslinger:
Welche Chancen haben Geschädigte noch? Was tun?


Unser letzter B2B-Newsletter mit dem Gast-Beitrag von Dr. Herbert Samhaber zum Konkurs von E&S und GOLDprofessionell AG „Wie sollen Berater sich nun verhalten"zum Nachlesen bitte hier klicken…) wurde von über 5000 Newsletter-Empfängern gelesen und verursachte eine unglaubliche Zahl an Rückfragen.

Daher haben wir nun die Anwaltskanzlei Neumayer, Walter & Haslinger um eine erste juristische Einschätzung gebeten, da sie bereits in den Fällen AMIS, Meinl European Land, CONTRIN, Immofinanz, Auer von Welsbach, usw.) viele Anleger vertreten hatte.

Konkret geht es um die Frage, was der Konkurs der GOLDprofessionell AG bedeutet, zumal laut Medienberichten das gekaufte Gold nicht (oder nicht im ausreichenden Ausmaß) vorhanden sein soll.

Wir haben die Kanzlei Neumayer, Walter und Haslinger gebeten, einen Status über die aktuelle Entwicklung zu geben,
diese finden Sie hier:

Anmerkung: Dr. Haslinger ist per Dez.21 unter folgenden neuen Kontaktdaten erreichbar:
A-1090 Wien, Währingerstraße 3/8
Mobil: +43 / 664 999 470 83
http://www.ra-haslinger.at
e-mail: office@ra-haslinger.at



Statusbericht für GOLDprofessionell AG-Geschädigte

Kanzlei Neumayer, Walter & Haslinger Rechtsanwälte-Partnerschaft  
Baumannstraße 9/11, 1030 Wien,
rechtsanwalt@neumayer-walter.at, Tel 01/712 84 79


a) Die derzeitige Lage für betroffene GOLD-Anleger stellt sich wie folgt dar:

Lt. Pressemitteilungen sind ca. 2.700 Personen betroffen und es wird ein Gesamtschaden von mehreren Millionen Euro kolportiert. Die vorliegende Sach- und Rechtslage gestaltet sich überaus komplex und vielschichtig: Wie im Fall AMIS ist ein Strafverfahren anhängig und die  internationale Verflechtung diverser Gesellschaften (Ö, CH, Dubai, London,…) erschwert die Situation. In diesem Zusammenhang ermöglicht unser internationales Netzwerk der BALMS-Group Int. ein professionelles, internationales Agieren, da wir auf unsere Netzwerkpartner in den genannten Ländern zugreifen können.

Die betroffenen Produkte wurden von GOLDprofessionell AG als sichere und effiziente Investition in Sachwerte (Edelmetalle) dargestellt, um Werte abzusichern und zu erhalten. Inzwischen hat sich bedauerlicherweise herausgestellt, dass das vorgeblich in der Schweiz
verwahrte Gold nicht (oder nicht im ausreichenden Ausmaß) vorhanden ist.

Über die GOLDprofessionell AG, Zürich, wurde bereits im Februar 2016 seitens der Schweizer Finanzmarktaufsicht (FINMA) ein Untersuchungsbeauftragter bestellt. Das hat dazu geführt, dass am 06.06.2016 über die GOLDprofessionell AG der Konkurs eröffnet wurde. Da jedoch nicht einmal so viel Vermögen aufgefunden werden konnte, um den Kostenvorschuss für das Konkursverfahren leisten zu können, wurde der Konkurs mit Entscheidung der FINMA am 29.08.2016 eingestellt.

Etwa zeitgleich erfolgte die Einleitung eines Strafverfahrens durch die Wirtschafts- und Korruptions-Staatsanwaltschaft, die derzeit (in Zusammenarbeit mit den Geschädigten-Vertretern) Erhebungen durchführt. Nach den derzeit vorliegenden Informationen ist (vorerst) ein Totalverlust der Investition zu befürchten.

b) Was können Geschädigte tun, um ihre Investition zurückzuerhalten?

Ich möchte im Folgenden nur kurz anreißen, welche Anspruchsgegner basierend (gestützt) auf welchen rechtlichen Grundlagen ein Geschädigter ins Auge fassen sollte. Eine abschließende rechtliche Beurteilung kann jedoch zu jetzigem Zeitpunkt nicht erfolgen, da laufend aktuelle Neuigkeiten auftreten.

In Österreich, aber auch in den angrenzenden Nachbarländern gibt es eine Vielzahl von Betroffenen. Diese betroffenen Anleger haben teilweise verhältnismäßig kleinere Beträge im Ausmaß von mehreren Tausend-Euro in eine vermeintlich sichere Grundveranlagung investiert, wobei viele aber auch hinsichtlich größerer Beträge betroffen sind.

Unsere Kanzlei hat in den letzten Jahrzehnten große Erfahrungen in der Abwicklung von ähnlich gelagerten Fällen erworben, in denen mehrere hunderte bzw. tausende Betroffene in einer Gruppe zusammengefasst wurden und sohin gemeinsam stark und effizient mit einem geringen Kostenaufwand für den Einzelnen professionelle Rechtsvertretung angeboten werden konnte. Auf diesem Wege konnte einer Vielzahl an Geschädigten erfolgreich geholfen werden und haben betroffene Geschädigte (in anderen Causen) einen Großteil ihres Schadens von verschiedenen Verantwortlichen zurückerhalten.

c) Welche Anspruchsgegner gibt es ?

Im vorliegenden Fall der GOLDprofessionell AG bestehen insbesondere folgende
Anspruchsgegner/Möglichkeiten:


  • Privatbeteiligten-Anschluss im Strafverfahren; dieser sollte jedenfalls von einem Rechtsanwalt durchgeführt werden, womit  - in Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden – ein kanalisierter Austausch von Informationen gewährleistet wird. Auch erhalten wir dadurch wichtige Informationen aus dem Strafakt/Ermittlungsverfahren, die für die Weiterverfolgung von (zivilrechtlichen) Ansprüchen hilfreich sind.


  • Forderungs-Anmeldung/Betreibung von Ansprüchen in der Schweiz (ggf. Konkursverfahren, weitere Strafverfahren,…).


  • Geltendmachung von Amtshaftungsansprüchen gegen die österreichische Finanzmarktaufsicht


Anmerkung:
Die Schweizer Finanzmarktaufsicht stellte GOLDprofessionell AG schon des längeren auf die Warnliste. Auf die österreichische Warnliste der österreichischen Finanzmarktaufsicht wurde das Unternehmen jedoch nicht gestellt. Dies obwohl nach den mir vorliegenden Unterlagen die Finanzmarktsaufsicht bereits im Jahr 2011(!) die Geschäftstätigkeit der GOLDprofessionell AG überprüfte, und sich die österreichische Finanzmarktaufsicht nachfolgend unter dem Hinweis, dass (vorgeblich) in physisches Gold investiert würde und demnach weder ein Einlagengeschäft, noch eine Veranlagung vorläge für nicht zuständig erklärte, womit de facto ein „Persilschein" ausgestellt wurde!

Dies obwohl die FMA, wie sie selbst mittlerweile zugestanden hat, seit längerem darüber in Kenntnis war, dass die GOLDprofessionell AG Betrieb,
missbrauchsanfällig sei. Die FMA ist im vorliegenden Fall im Interesse der zu schützenden Kunden nicht bzw. nicht ausreichend – und viel zu spät -  tätig geworden! Bei korrekter Überprüfung hätte seitens der FMA zumindest der Verdacht aufkommen müssen, dass es sich bei Vorliegendem um ein sogenanntes bankenkonzessionspflichtiges Einlagengeschäft handelte. Im Ergebnis hätte daher die österreichische Finanzmarktsaufsicht bereits im Jahr 2011 die Tätigkeit der GOLDprofessionell AG untersagen müssen und wäre so jeglicher Schaden unterblieben.

  • Verantwortlichmachung jener Personen in der Schweiz, die (vorgeblich) Kontroll-Tätigkeiten durchgeführt haben: Vielen von Ihnen ist bekannt, dass die GOLDprofessionell AG damit geworben hat, dass der „Bestand an Gold jährlich von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfungsunternehmen geprüft" werde. Diese Bestandskontrollen wurden angeblich durch Rechtsanwalt und Notar T.G. Seitz, in Sankt Gallen (CH) durchgeführt;


In diesem Zusammenhang liegen mir anwaltliche Bestätigungsschreiben aus dem Jahr 2013 bzw. 2014 vor, in denen Rechtsanwalt Seitz bestätigt(e), dass entsprechende Edelmetallbestände vorgelegen hätten. Allerdings besteht inzwischen der Verdacht, dass der tatsächliche Edelmetallbestand nicht direkt vor Ort in den Depots, sondern nur anhand von vorgelegten Depotauszügen überprüft worden sei. Entgegen der ausgestellten Bestätigung hat daher offenkundig
keine echte Inaugenscheinnahme stattgefunden. Die Verantwortung für eine nichtsachgemäße Prüfung des Edelmetallbestandes wird daher ebenso zu überprüfen sein.

  • Verfolgung der Ersatzansprüche gegen die verantwortlichen Verwaltungsratsmitglieder Mathias Lettner sowie Thorsten Kafka.



d) CONCLUSIO – weitere Vorgangsweise – wie sollen Betroffene vorgehen?

Geschädigte/Anleger in GOLDprofessionell AG GOLD - Plänen/Depots sollten sich im Rahmen unserer Gruppenintervention, rechtsfreundlich vertreten lassen.

Diese umfasst nachfolgende Leistungen:

  • Aufnahme in die GOLDprofessionell-Geschädigten Mandantenkartei

  • Privatbeteiligten-Anschluss im Strafverfahren, dzt. anhängig bei der WKSTA, LKA Salzburg

  • Prüfung von Schadenersatzansprüchen bzw. ggf. (außergerichtliche) Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen

  • Einholung von Verjährungsverzichten gegen die österreichische Finanzmarktaufsicht sowie gegen jene Personen, die (vorgeblich) Kontrolltätigkeiten durchgeführt haben, wie insbes. Rechtsanwalt und Notar T.G. Seitz, in Sankt Gallen (CH),

  • Verfolgung der Ersatzansprüche gegen die verantwortlichen Verwaltungsratsmitglieder Mathias Lettner sowie Thorsten Kafka.

  • laufende Information zum Sachverhalt


Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, können die Kosten, sofern Sie über eine entsprechende Deckung verfügen, möglicherweise von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden. Wir arbeiten mit allen Rechtsschutzversicherern zusammen und übernehmen auch eine allfällige Schadenmeldung für Sie.

Sollten Sie sich der Gruppenintervention anschließen wollen, so darf ich Sie ersuchen, die Vollmacht zu unterfertigen und unterfertigt an meine Kanzlei zu übermitteln.

Die Vollmacht und alle Details finden Sie hier…


Für Ihre Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung und verbleibe ich


mit freundlichen Grüßen

Mag. Dr. Wolfgang Haslinger, LL.M.




P.S.: Wir haben in letzter Zeit unzählige Anrufe, E-Mails und Schreiben von Geschädigten erhalten und ersuchen daher höflich um Verständnis, dass die Beantwortung nicht immer so rasch erfolgen kann, wie Sie (und wir) es uns wünschen. Selbstverständlich wird jede Kontaktaufnahme von uns beantwortet. Für allfällige Verzögerungen darf ich bereits im Vorfeld um Entschuldigung bitten.

Kanzlei Neumayer, Walter & Haslinger Rechtsanwälte-Partnerschaft  
Baumannstraße 9/11, 1030 Wien, rechtsanwalt@neumayer-walter.at, Tel 01/712 84 79

Anmerkung: Dr. Haslinger ist per Dez.21 unter folgenden neuen Kontaktdaten erreichbar:
A-1090 Wien, Währingerstraße 3/8
Mobil: +43 / 664 999 470 83
http://www.ra-haslinger.at
e-mail: office@ra-haslinger.at
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