B2B-Projekte für Finanz- und Versicherungsbranche Mag. Günter Wagner
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Info-Update der Kanzlei Neumayer, Walter & Haslinger

B2B-Newsletter > Interessantes aus den früheren Jahren

Hoffnung für Kunden mit CH-Krediten und Dragon FX

Sollten Sie und/oder Ihre Kunden in (fragwürdige) Wertpapiere investiert haben und sich hinsichtlich eines möglichen Rücktrittsrechtes beraten lassen wollen oder aber aufgrund einer CHF-Finanzierung Verluste erlitten haben, wenden Sie sich zwecks Vereinbarung eines kostenlosen Erstgespräches an die Kanzlei! Alle Kontaktdaten am Ende des Beitrages.

Anmerkung: Dr. Haslinger ist per Dez.21 unter folgenden neuen Kontaktdaten erreichbar:
A-1090 Wien, Währingerstraße 3/8
Mobil: +43 / 664 999 470 83
http://www.ra-haslinger.at
e-mail: office@ra-haslinger.at

a) CHF-Kredite – juristischer Erfolg der Kanzlei Neumayer, Walter & Haslinger
Viele Anleger haben in den letzten Monaten bzw. Jahren durch fragwürdige Gestionen mancher Banken im Fremdwährungsbereich große Verluste erlitten. Insbesondere durch Zwangskonvertierungen, welche Banken oftmals aus eigenem Anlass durchgeführt oder aber die Kunden mit Nachdruck zu einem Währungswechsel gedrängt haben.
Derartige Fälle sind oftmals bei Gericht anhängig. Unlängst konnte die Kanzlei Neumayer, Walter & Haslinger hier einen Erfolg erzielen: Eine Großbank hatte die pensionierte Kundin, vertreten durch RA Dr. Wolfgang Haslinger, geklagt, nachdem sie einen zwangskonvertierten Yen-Kredit fällig gestellt hatte.
Der Richter ortete eine Benachteiligung der Kundin durch Vertragsbedingungen und wies die Klage ab. Da die Bank gegen das Urteil nicht berief erwuchs das Urteil in Rechtskraft!

RA Dr. Wolfgang Haslinger dazu:
Derartige Fälle sind oftmals verzwickt: Zumeist ist durch Zwangskonvertierungen, insbesondere bei einer Umschuldung von Yen auf Euro, dem Kreditnehmer eine enormer Schaden entstanden. Denn der YEN-Kurs hat sich dramatisch verringert, sodass bei einem nicht erfolgten Währungswechsel in den Euro, der Kreditnehmer nunmehr wesentlich weniger Kreditsaldo aushaftend hätte! Dieser Schadenersatzanspruch kann binnen 3 Jahren gerichtlich geltend gemacht werden."

Oftmals scheuen geschädigte Bankkunden den Weg zu Gericht und Anwälten. Allerdings kann sich dies als schwerwiegender Fehler herausstellen. Denn, so RA Dr. Wolfgang Haslinger, „die Erfahrung zeigt, dass es sich selbst für  nicht Rechtsschutzversicherte auszahlt die eigenen Ansprüche durchzusetzen. Oftmals sind die Banken im Rahmen des Gerichtsverfahrens zu einen Vergleich bereit, der den Geschädigten, selbst nach Abzug der Kosten erheblichen Schadenswiedergutmachung leistet!
Es ist durchaus Kalkül der Banken nur jene Kunden zu entschädigen, die den Weg zu Gericht wagen. Meiner Erfahrung nach betrifft dies auch sämtliche Fälle von Anlegerschäden"
(Anmerkung: gemeint sind die aktuellen Fälle wie etwa marode ALPINE-Anleihen, sowie diverse Immobilien und Schifffond-Beteiligungen).

b) News zu Immobilien- sowie Schiffsfonds (MPC Münchmeyer Peterson Capital AG)
Neuigkeiten gibt es auch hinsichtlich der Fonds der MPC.
Auch hier konnte die Kanzlei Neumayer, Walter & Haslinger bereits mehrere Erfolge erzielen und ist daher mit den Fonds und Gegebenheiten, die sich bei der MPC abgespielt haben, vertraut. Die Erfahrung zeigt, dass hier anlässlich des Erwerbes dieser Fonds bei Banken den Anlegern zugesichert wurde, dass hier risikolose Renditen im Bereich von 6-9% zu erwarten wären.
Darüber, dass auch die Möglichkeit eines Totalverlustes bestehe, wurde in den meisten Fällen nicht aufgeklärt. Oftmals war den Beratern selbst nicht bekannt, worum es sich bei diesen Fonds handelt und wie diese funktionieren, was selbstverständlich nicht offen gelegt wurde.

Dies bestätigte auch das OLG Linz in der brandaktuellen Entscheidung 3R 5/15y (hier klicken, um das OLG-Urteil nachzulesen…).
Das OLG führte unter anderem aus, dass es sich beim Sachwert Rendite-Fonds Holland 47 um ein Produkt handelt, welches nur für Anleger mit hoher Risikobereitschaft geeignet ist.



c) Dragon FX Garant/Real Estate Revival Garant
Sollten Sie eines der folgenden Wertpapiere erworben haben:
> Dragon FX Garant, ISIN XS0268043709
> Real Estate Revival Garant I oder II, ISIN DE000A0TLKY4 bzw. DE000A0TN6J5,

besteht im Moment noch die Möglichkeit, der jeweils veräußernden Bank gegenüber (in den meisten Fällen war dies die ehemalige Constantia Privatbank AG, heute Aviso Zeta AG), den Rücktritt vom Erwerb dieser Wertpapiere zu erklären.

Der Rechtsansicht der Kanzlei Neumayer, Walter & Haslinger Rechtsanwälte, wonach zu den oben genannten Wertpapieren ein Prospekt mit wichtigen neuen Informationen bis heute nicht veröffentlicht wurde, folgte mittlerweile auch das Handelsgericht Wien in 4 Entscheidungen, mit welchen dem Rücktrittsrecht der Anleger stattgegeben wurde. Dies in Anlehnung an eine Entscheidung des EuGH.


Der EuGH hat in seiner Entscheidung, die das Wertpapier Dragon FX Garant der ehemaligen Constantia Privatbank betrifft, ausgesprochen, dass nur unter sehr strengen Voraussetzungen von einer ordnungsgemäßen Veröffentlichung eines Kapitalmarktprospektes auszugehen ist.

Die Kanzlei geht davon aus, dass viele in den letzten Jahren begebene Wertpapiere bzw deren Prospekte nicht ordnungsgemäß veröffentlicht wurden! Die Konsequenz ist, dass diesfalls Anlegern ein Rücktrittsrecht gegenüber der wertpapierverkaufenden Bank zusteht.

Im Ergebnis besteht daher die Möglichkeit, dass diesfalls Anleger Ihren gesamten Einsatz gegen Rückgabe des (nunmehr wertgeminderten) Wertpapieres zurück erhalten. Eine derartige Rückabwicklung ist grundsätzlich auch möglich sofern die Wertpapiere bereits verkauft wurden.

Sollten Sie und/oder Ihre Kunden in (fragwürdige) Wertpapiere investiert haben und sich hinsichtlich eines möglichen Rücktrittsrechtes beraten lassen wollen oder aber aufgrund einer CHF-Finanzierung Verluste erlitten haben, wenden Sie sich zwecks Vereinbarung eines kostenlosen Erstgespräches an:
Kanzlei Neumayer, Walter & Haslinger Rechtsanwälte.

Tel: 01/712 84 79, E-Mail: rechtsanwalt@neumayer-walter.at,
office@nwhp.atwww.nwhp.at

Anmerkung: Dr. Haslinger ist per Dez.21 unter folgenden neuen Kontaktdaten erreichbar:
A-1090 Wien, Währingerstraße 3/8
Mobil: +43 / 664 999 470 83
http://www.ra-haslinger.at
e-mail: office@ra-haslinger.at
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