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Wie sieht Ihr Plan B für den Krankheitsfall aus?

B2B-Newsletter > 2017 - Archiv > NL 3/17

Würde Ihr Unternehmen überleben?


Viel war in den letzten Wochen vom Plan A für Österreich die Rede. Doch mindestens gleich intensiv hätten wir die unzähligen Klein- und Mittelbetriebe befragen sollen: Haben Sie einen Plan B für Ihr eigenes Unternehmen?
Wir Menschen neigen zum Verdrängen. Daher ist es logisch, dass man sich mit der Frage „Was passiert, wenn etwas passiert?“ nicht so gerne beschäftigt.
Diese grundsätzliche Problematik hat in den letzten Tagen eine enorme Aktualität und in den Medien breite Aufmerksamkeit erhalten – leider aufgrund negativer Vorkommnisse. Grund dafür ist eine nachtägliche Leistungskürzung der SVA, der Sozialversicherung der Selbständigen, was die Zeitung DER STANDARD zur Überschrift motivierte: „Kranksein wird für Selbstständige teurer“.

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Selbständige müssen im Krankheitsfalle 43 Tage ohne jegliches Einkommen überbrücken. Erst danach springt die Lohnfortzahlung ein. Das mag aus historischer Sicht durchaus verständlich sein, denn wer früher ein Unternehmer war, hatte wohl in der Vergangenheit ausgesorgt. Durch die wirtschaftlichen Umbrüche der letzten 20-30 Jahre hat sich die Arbeitswelt in vielen Bereichen dramatisch verändert. Als Konsequenz haben wir heute je nach Zählart 523.718 (Stand per 7.2.17 laut www.WKO.at) oder sogar über 633.000 Unternehmen mit angemeldeten Gewerben. In der letzten Zahl sind die sogenannten Personenbetreuer inkludiert. Das sind die zahlreichen ausländischen Pfleger, die jahrelang illegal den Pflegenotstand in Österreich verhindert hatten. Und deren Illegalität die Politik dadurch beendet hat, dass man sie zu Unternehmer machte. Ein Höhepunkt jener Entwicklung, in der viele Firmen ihre Mitarbeiter als Selbständige auslagern, um Kosten zu sparen.


Laut WKO-Statistik per Jahresende 2016 waren 78,1 % EPU, also EinPersonenUnternehmer, deren Unternehmen nur aus ihrer Person und Arbeitskraft bestand. Wir sprechen also – je nach Zählart – von 400-500.000 Ein-Personen-Unternehmen, Tendenz weiterhin dramatisch steigend. Dass diese Personen keine Unternehmer im klassischen Sinne sind und daher im Krankheitsfall nicht ausgesorgt haben, kann sich wohl jeder vorstellen. Daher haben viele von ihnen das Anbot der SVA angenommen und versucht, die finanziellen Folgen einer Krankheit mit einer Zusatzversicherung abzusichern.
 
Vor wenigen Tagen dann die böse Überraschung: Diese Zusatzversicherten erhielten Post von ihrer SVA: Rückwirkend per 1. Jänner werde das Mindestkrankengeld von 29,23 Euro pro Tag entfallen. Stattdessen erhalte man – bei gleichbleibenden Prämien der SVA-Zusatzversicherung – nur mehr 8,51 Euro.
 
Warum man gerade bei den Kleinsten kürze, die auf diese Absicherung am Dringendsten angewiesen sind, erklärte SVA-Direktor Thomas Neumann im DER STANDARD damit, dass gerade diese Sparte ein Minus von 10 Mio. Euro angehäuft hätte und dieses Defizit nicht von der SVA querfinanziert werden dürfe. "Die Beiträge für alle zu erhöhen, erschien uns ungerecht. Also nehme man lieber jene, die Kosten verursachen, in die Selbstverantwortung“, erläuterte Neumann.

Was das für den Einzelnen bedeutet?
Fällt man künftig krankheitsbedingt einen Monat aus, erhält man rund 255 Euro (8,51x30), wobei man davon 30 Euro Prämie für die Versicherung wieder einzahle. Es bleibt somit ein Einkommen von 225 Euro pro Monat.
 
Laut Standard sind 30.000 Selbstständige freiwillig zusatzversichert. Finanzielle Abstriche gibt es seit heuer für mehrere tausend, schätzt die SVA und bietet an, die Verträge zu kündigen, wenn man dies wünsche.
 
 
Christoph Leitl ist langjähriger Obmann der Wirtschaftskammern Österreich und gleichzeitig auch der Sozialversicherung der Selbständigen, also SVA. Eine schwierige Doppelrolle: Als Unternehmensvertreter muss er möglichst viele Leistungen für seine Unternehmen (auch von der SVA) erkämpfen. Als Chef der SVA dagegen muss er derartige Ansinnen möglichst ablehnen. Nun brachte einen neuen Vorschlag im „Der Standard“-Interview ein: Alle, die künftig länger als sieben Wochen krank seien, sollen rückwirkend ab dem vierten Tag ein Krankengeld von täglich 30 Euro bekommen.
 
Wie man aber die Zeit der ersten sieben Wochen finanziell überleben soll, wurde der Obmann im Interview gefragt: „Leitl: Wird es existenzbedrohend, springt der Härtefonds ein.“
 
Vielleicht findet sich doch noch eine Absicherungslösung, die einem Sozialstaat mehr gerecht wird und bei der man nicht auf Almosen und das Wohlwollen eines Härtefonds angewiesen ist.
 
 
Diesen unerfreulichen Anlass sollte man aber für sich selbst zum Anlass nehmen, um sich ein paar grundlegende Gedanken über sich selbst, seine Gesundheit, seine Absicherung für den Fall des Falles zu machen.

Wie sieht Ihr persönlicher Plan B im Krankheits-, Unfallsfall aus?
 
Vor allem EPU bzw. Kleinbetriebe sollten sich die Frage stellen: Was passiert, wenn mir etwas passiert? Ein Unfall ist schneller passiert, als man oft glaubt.

Wer kümmert sich dann um Ihre Kundinnen und Kunden, Ihre Projekte? Wer erledigt organisatorische Arbeiten wie Telefon- und E-Mail-Betreuung? Wer stellt Rechnungen aus und zahlt Lieferanten?
 

Die finanzielle Absicherung haben Sie – hoffentlich –- besser geregelt, als im Falle der SVA-Absicherung, über die wir oben berichteten. Aber über das Finanzielle hinaus, gilt es organisatorische Maßnahmen vorab zu überlegen und zu regeln, um dann im Notfall gerüstet zu sein.

 
In diesem Zusammenhang sollten Sie sich einige Fragen stellen und beantworten:
 
  • Wie stark hängt mein Unternehmen von meiner Person ab?
Kann ich zumindest kurzfristig ersetzt werden?
Gibt es Personen, die mich, mein Unternehmen, meine Dienstleistungen, meine Kunden so gut kennen, dass Sie eine Zeitlang meinen Betrieb am Laufen halten könnten?
 
  • Wenn ja, was muss ich vorher tun, damit sich diese Person in meinem Unternehmen rasch zu recht findet? Wie bekommt sie Zugang zu meinem Büro? Meinen Unterlagen? Meinem PC?
Eine Liste wichtiger Zugangsdaten an einem zentralen Ort könnte hier extrem nützlich sein.
 
  • Darf mich diese Person im Unternehmen vertreten?
Darf sie Verträge abschließen, Geld überweisen? Sind hierfür Vollmachten nötig? Wie haben diese auszusehen?
 
  • Sollte man sich hierbei Unterstützung holen (Anwalt, Steuerberater, Versicherungsberater, etc.)?
 
 
Einige Antworten zu diesen Fragenkomplexen liefern wir im nächsten bAV-Newsletter.
 
 
In der Beratung ist es wichtig, Kundinnen und Kundenaktiv auf diese Problematik anzusprechen. Viele - vor allem kleine und mittelgroße -Unternehmen haben sich mit dieser Frage „Was passiert, wenn etwas passiert ist“ noch nicht auseinander gesetzt und kaum voraus gedacht oder geschweige denn, organisatorisch oder finanziell vorgesorgt. Daher gehört es zu Ihren Aufgaben, diese UnternehmerInnen, egal wie groß oder klein diese sind, auf die potenziellen Gefahren und die Möglichkeiten z.B. einer Betriebsunterbrechungsversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, etc. hinzuweisen.
 
Im Beratungsgespräch stellt man oft einen groben Widerspruch fest: Während für das Auto Vollkasko- und Insassenunfall-Versicherungen abgeschlossen haben und das beste Öl eingefüllt wird, scheint diese Sorgfalt für das Wertvollste überhaupt, nämlich die eigene Gesundheit oftmals nicht zu gelten. Hier gegenzusteuern, ist Ihre verantwortungsvolle Aufgabe in der Beratung.
 
 

Diese Serie wird fortgesetzt.

Quellen: Homepage der Wirtschaftskammer Österreich, Plan B für mein Unternehmen, Der STANDARD


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