Irrtumsanfechtung einbringen!
Verjährung bei Alpine Anleihen droht im MaiWir fragen bei Dr. Haslinger von Neumayer, Walter & Haslinger nach
Für den Fall, dass Sie oder Ihre Kunden daran denken bei der Alpine Anleihe eine Irrtumsanfechtung einzubringen, dann gilt: Schnelles Handeln ist gefragt, denn die Verjährung steht unmittelbar bevor.
Grund genug, um bei Dr. Haslinger nachzufragen!
Daher sehe ich gute Chancen, bei einer Veranlagung in die Anleihe der Alpine Holding GmbH 2012 bis 2017 eine Anfechtung wegen Irrtums einzubringen und erfolgreich zu sein.
D.h. sollten Sie eine Alpine Anleihe AB dem Jahre 2012 gekauft haben, dann drohen nun diese drei Jahre abzulaufen.
Redaktion: Was sollen Betroffene nun tun?
Dr. Haslinger: Ganz klar: Sollten Sie im Jahr 2012 Alpine-Anleihen (egal aus welchem Jahr) erworben haben, ersuchen wir um Überprüfung, ob Sie der Ansicht sind, einen Irrtum unterlegen zu sein. Wir haben dazu einen Fragebogen entworfen, wo wichtige Eigenschaften angeführt sind, von denen wir glauben, dass sie viele Käufer nicht kannten. Wenn also Irrtum vorliegt, empfehle ich zur Vermeidung der Verjährung Ihre Irrtumsanfechtungsansprüche durch gerichtliche Klage geltend zu machen.
Dennoch bestehen weiterhin Schadensersatzansprüche, die man unbedingt prüfen muss. Auch diesen Anlegern empfehle ich, dass man sich zwecks Beratung an uns wenden soll.
Redaktion: Können Sie für unsere Leser kurz und prägnant die Optionen zusammen, die man nun als Gechädigter hat, um deren Schaden zu minimieren. Wenn möglich, mit Beschreibung der Vor- und Nachteile?
Dr. Haslinger: Gerne. Als Jurist sehe ich folgende Optionen:
Vorgehen gegen die beratende Bank aufgrund einer möglichen Fehlberatung: Vorteil: je nach Sachlage gute Erfolgsaussichten, Nachteil: (möglicherweise) Einzelfallklage notwendig, Gerichtsverfahren, Verjährung 3 Jahre ab Kenntnis von Schaden und Schädiger
Vorgehen gegen den die verkaufende Bank wegen eines Irrtums: Vorteil: Rückabwicklung, 100% des Kapitals erzielbar, kein Mitverschulden, ev sehr gute Prozessaussichten, Nachteil: Einzelfallklage notwendig, Gerichtsverfahren Verjährung 3 Jahre nach Kauf.
Vorgehen gegen die Wirtschaftsprüfer: Der Anleihe lag ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk mit einem Zusatzvermerk zugrunde. Nachträglich hat sich herausgestellt, dass der Bestätigungsvermerk nicht erteilt werden hätte dürfen. Nachteil: noch nicht ausjudiziert.
Anschluss als Privatbeteiligter an einer Sammelklage (wie bsp. von der Arbeiterkammer angeboten): Vorteil: kostengünstig, Nachteil: Chancen auf Erfolg sind jedoch sehr gering.
Redaktion: Können sich unsere Leser an Sie betreffend – kostenloser – Erstberatung an Sie wenden, um die Chancen des Einzelfalls abschätzen zu können?
Dr. Haslinger: Selbstverständlich.
Für Anleger empfiehlt es sich, jedenfalls eine individuelle Beratung in Anspruch zu nehmen und sich nicht an Sammelvorgehen (AK, VKI) zu beteiligen, da diese keine maßgeschneiderten Lösungen anbieten können sondern - schon von der Zielsetzung her - nur einen (vertretbaren und damit möglicherweise geringen) Erfolg für die Gesamtmasse erzielen möchten.
Daher bietet Ihnen die Kanzlei Neumayer, Walter & Haslinger gerne ein kostenloses Erstgespräch an.
Ich wiederhole: Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie mit der Alpine Anleihe etwas anderes erworben haben, als gedacht, dann sollten Sie mit uns reden. Oder sollten Sie bestimmte Umstände, die Sie erst nach Erwerb der Anleihe erfahren haben, welche Sie vom Kauf abgehalten hätten, erst nach der Veranlagung erfahren haben, kann die Möglichkeit bestehen, den Vertrag anzufechten.
ABER Verjährung Irrtumsanfechtung droht!
Bis 3 Jahre nach dem Kauf besteht grundsätzlich die Möglichkeit eine Anfechtung wegen Irrtums vorzunehmen. Daher sollten Sie prüfen, ob Sie über die Umständen der Alpine Anleihe tatsächlich richtig informiert wurden bzw. Ihre Bank Sie richtig informiert hat.
Details finden Sie im beiliegenden Fragebogen hier...
Bei Fragen oder Interesse wenden Sie sich bitte direkt, am besten per e-mail, an Dr. Haslinger: rechtsanwalt@neumayer-walter.at!