B2B-Projekte für Finanz- und Versicherungsbranche Mag. Günter Wagner
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Alpine und kein Ende! Aber Verjährung droht.

B2B-Newsletter > Interessantes aus den früheren Jahren

ALPINE: Unmittelbares Handeln erforderlich!
Verjährung droht im Oktober 2015.

Im letzten Newsletter hatten wir über ein aktuelles Gerichtsurteil berichtet, das Alpine Anleger neue Hoffnung gibt. Zum Nachlesen hier klicken...
Wir baten die Kanzlei Neumayer, Walter & Haslinger um eine Einschätzung, was das Urteil in der Praxis bedeutet und welche Argumente dazu führen können, dass Sie oder Ihre Kunden eine Chance haben, das Geld zurück zu erhalten. Hier die Beurteilung:

Sollten Sie in ein Wertpapier der ALPINE investiert haben und beispielsweise über einen der folgenden Punkte von ihrer Bank nicht aufgeklärt worden sein, sollten Sie Ihre Ansprüche jedenfalls überprüfen lassen, da die Chancen gut stehen, dass Sie den von Ihnen investierten Betrag (oder zumindest einen Teil davon) retour erhalten:

Anmerkung: Dr. Haslinger ist per Dez.21 unter folgenden neuen Kontaktdaten erreichbar:
A-1090 Wien, Währingerstraße 3/8
Mobil: +43 / 664 999 470 83
http://www.ra-haslinger.at
e-mail: office@ra-haslinger.at


  • die Alpine Holding GmbH keine börsennotierte Gesellschaft ist, die Publizitätspflichten und Kontrollen unterliegt, und kein Rating aufweist (!)

  • die Haupteigentümerin eine spanische Gesellschaft ist,

  • die Gewinn und Eigenkapitalquote kontinuierlich sanken ,

  • die Emittentin, d.h. die Alpine Holding GmbH keine Bautätigkeiten und kein Bauträgergewerbe ausübte,

  • an Aktivvermögen lediglich EUR 8.000,00 in bar, sowie

  • die Alpine Holding GmbH eine Beteiligung an der Hoch- und Tiefbau Beteiligungs GmbH (94%; diese ist zu 81,544% an der ALPINE Bau GmbH beteiligt) und der E.Gottschall & Co. Bauunternehmung GmbH (100 %; diese ist zu 6 % an der ALPINE Bau Deutschland AG beteiligt) hatte und

  • keinerlei sonstige materielle Werte (nicht einmal Büromaterial,…), außer den Beteiligungen an der Hoch- und Tiefbau Beteiligungs GmbH und der E.Gottschall& Co. Bauunternehmung GmbH hatte sowie

  • 2010 kaum Gewinn und im laufenden Jahr des Verkaufes erhebliche Verluste erzielte

  • die Bestätigungsvermerke einen Zusatz hatten und nicht bewertbare und in der Einbringlichkeit nicht völlig sichere Forderungen in Millionenhöhe existierten, deren Ausfall zumindest Reorganisationsbedarf bewirken würden,

  • die Veranlagung von den Emissionsbanken ua der BAWAG als solche mit hohem Risiko eingestuft wurde und damit mit den Vorgaben der meisten Anleger unvereinbar war.

In vielen Fällen spielte sich der Beratungsvorgang so ab, dass Anleihen der Alpine den Kunden von den Banken als gut gehendes liquides Unternehmen dargestellt wurden.

Auf die Möglichkeit eines Totalverlustes wurde nicht hingewiesen und bei Anlegern der Eindruck erweckt, dass die Anleihen als risikoarm einzustufen seien. Dieser Risikoklasse entsprachen die Anleihen der ALPINE jedoch in keinster Weise! Ganz im Gegenteil waren diese in die Risikoklasse „hoch" einzustufen.

Sollten Sie daher ein Wertpapier der ALPINE erworben haben, lassen Sie umgehend ihre möglichen Ansprüche in einem unverbindlichen Erstgespräch von der Kanzlei Neumayer, Walter & Haslinger RAe überprüfen.
Bitte bedenken Sie, dass die Kanzlei eine Vielzahl von Anlegern vertritt und daher aufgrund des Umfanges und der individuellen Gegebenheiten des Einzelfalles die Prüfung möglicher Ansprüche eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt. Melden Sie sich daher so rasch wie möglich.

Diese können Sie sowohl telefonisch unter 01/712 84 79, per E-Mail unter rechtsanwalt@neumayer-walter.at oder postalisch an der Adresse Baumannstraße 9/11, 1030 Wien, erreichen.

Anmerkung: Dr. Haslinger ist per Dez.21 unter folgenden neuen Kontaktdaten erreichbar:
A-1090 Wien, Währingerstraße 3/8
Mobil: +43 / 664 999 470 83
http://www.ra-haslinger.at
e-mail: office@ra-haslinger.at
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