B2B-Projekte für Finanz- und Versicherungsbranche Mag. Günter Wagner
Counter / Zähler
Direkt zum Seiteninhalt

Neumayer Urteil gg. Meinl

B2B-Newsletter > Interessantes aus den früheren Jahren

RA Dr. Neumayer erzielt wichtiges Urteil: Gegen Regressklagen der Meinl Bank (gegen Vermögensberater)!

MMag. Dr. Johannes Neumayer und der Fachverband Finanzdienstleister verweisen auf ein wichtiges Urteil des OLG Linz.


Wie stuft Dr. Neumayer dieses Urteil ein?
„Die Meinl Bank erleidet Totalabsturz bei Regress gegen Kunden, Finanzdienstleistungsassistenten und vermittelnder Wertpapierfirma."

"Die Klage der Meinl Bank AG nach
verloren gegangenen Prozess gegen einen Kunden wegen Irrtumsanfechtung eines MEL-Kaufes ging auch beim OLG Linz voll daneben. Die Meinl Bank AG, die nicht etwa ein Vertriebsverhältnis zur Wertpapierfirma behauptete, sondern den Vermögensberater immer als Auftragnehmer des Kunden darstellte, hat mit dieser Argumentation sich selbst überlistet.

Der Beratungsvertrag zwischen Kunde und Wertpapierfirma entfalte keine Schutzwirkung zugunsten bloßer Vermögensschäden der Bank. Die Argumentation, dass die Meinl Bank nur Personen mit niedrigen Risiken das Papier verkauft hätte und daher der Berater wegen der Angabe mittleren Risikos im Anlageprofil hafte, wurde angesichts der vielen Verfahren nicht geglaubt. Ein Schadensausgleich sei daher mangels vertraglicher Grundlage zwischen Vermittler und Meinl Bank AG nicht möglich.

Damit sind die vielen Vermögensberater vorläufig von den Drohungen der Meinl Bank AG und laufender Streitverkündungen zumindest vorläufig entlastet." So Dr. Johannes Neumayer. Über den Fall hatten wir zuletzt im Oktober des Vorjahres berichtet.
Die Details und das Urteil können Sie hier nachlesen…

Dazu passt ein Bericht, der am Donnerstag durch alle Medien ging (u.a. Standard, Presse, Salzburger Nachrichten):
Der Standard titelte: „Julius Meinl und Meinl-Bank-Vorstand Peter Weinzierl müssen sich nun auch persönlich mit Anlegerklagen herumschlagen"

Anleger, die mit Papieren der ehemaligen Meinl European Land (MEL, jetzt Atrium) Geld verloren haben, hätten bis dato hauptsächlich versucht, sich ihr Investment bei der Meinl Bank zurückzuholen. Vielfach warfen sie dem Geldhaus irreführende Werbung vor, auch für die umstrittenen MEL-Rückkäufe und angeblich unterlassene Pflichtmitteilungen wollten sie das Finanzinstitut haftbar machen. In den jüngsten Klagen werden dafür Julius Meinl und Weinzierl als Verantwortliche ausgemacht.

Anlegeranwalt Michael Poduschka hat Klagen beim Bezirksgericht Hartberg bzw. beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz eingebracht. Julius Meinl hat nämlich in Rabenwald in der Oststeiermark seinen Wohnsitz laut APA.

Dr. Poduschka sieht Julius Meinl bzw. Hrn. Weinzierl als Mitschuldige am MEL-Kurscrash. Ersterer war von 1987 bis Ende 2007 Vorstand der Meinl Bank, zweiterer sei es seit 1999. Als Bank-Vorstände hätten sie die MEL-Rückkäufe sowie falsche Ad-hoc-Meldungen zu verantworten. In den Klagen behauptet Dr. Poduschka, dass Julius Meinl an der MEL prächtig verdient habe. Laut Nationalbankbericht habe die Meinl Bank AG 322 Mio. Euro aus dem Produkt MEL lukriert, weitere 280 Mio. Euro habe sie im Jahr 2008 für die Ablöse der Management- und Lizenzverträge erhalten.
"Wo sind diese 600 Millionen geblieben?", fragt Dr. Poduschka. Ein kleiner Teil (27,3 Mio. Euro) sei für Anlegervergleiche geflossen, weitere 30 Mio. Euro für Vorstandsgagen. Der große Rest sei an die Eigentümer ausgeschüttet worden. Auffällig hier laut Anwalt der Unterschied zwischen der Zeit vor und während MEL: Von 1999 bis 2003 seien jährlich im Schnitt 6 Mio. Euro an Dividenden an die Eigentümer gegangen. In der MEL-Zeit (2004 bis 2008) seien es 78 Mio. Euro im Jahr gewesen, in Summe also 390 Mio. Euro. "Nunmehr besteht eine begründete Vermutung, dass es sich beim Eigentümer der Meinl Bank um Julius Meinl V. bzw. um seine Familie handelt", wird Dr. Poduschka im Standard-Bericht zitiert.

Julius Meinl bzw. der Zweitbeklagte Weinzierl hätten also durchaus ein Motiv gehabt, bei der inkriminierten Verheimlichung der MEL-Rückkäufe bzw. der Erstellung irreführender Ad-hoc-Meldungen mitzuwirken. Zumal die Bank spätestens im Februar 2007 inInsolvenz hätte gehen müssen, hätten die Eigentümer nicht Geld nachgeschossen. Das Geldhaus hätte nämlich damals mangelsEigenkapital bzw.Liquidität seiner vertraglich vereinbarten Verpflichtung, bei derKapitalerhöhung übriggebliebene MELlt -Zertifikate im Wert von 620 Mio. Euro selbst zu übernehmen, gar nicht nachkommen können.

Rechtlich stützt Poduschka seine Argumentation auf ein kürzlich ergangenes OGH-Urteil zu einem Verfahren, in dem Anleger versucht hätten, sowohl die MEL-Nachfolgegesellschaft Atrium als auch Julius Meinl persönlich zu belangen. Das Höchstgericht habe festgestellt, dass es denkbar sei, dass Julius Meinl den Anlegern persönlich haftet. "Es sind laut OGH mannigfaltige Formen der Beitragstäterschaft durch die Vorstände der Meinl Bank denkbar", so der Rechtsvertreter im Standard, 24.Mai 2012


Foto: aboutpixel.de_Fotograph Michael Grabscheit
bzw. Kanzlei Dr. Neumayer

Zurück zum Seiteninhalt