Kanzlei Neumayer, Walter & Haslinger informiert
Tipps für geschädigte Anleger & Steuerspartipps für Liegenschaften 2014
Die Kanzlei Neumayer, Walter & Haslinger fasste zwischen den Feiertagen eine Handvoll Tipps zusammen, damit Sie im Jahr 2014 Steuern sparen bzw. erlittene Verluste ausgleichen können.
Alpine, Meinl, AMIS, MEL, Auer von Welsbach, Fremdwährungskredit, Schifffonds, usw.
Versäumen Sie nicht die genannten Termine: 31. Jänner und 31. Mai. Gerne unterstützen wir Sie in sämtlichen Belangen: rechtsanwalt@neumayer-walter.at
A) Übertrag von Liegenschaften nur noch bis 31.05.2014 „steuerschonend" möglich
Der Verfassungsgerichtshof hat für die Gebührenbemessung bei Schenkungen und Erbschaften die bisherige Regelung die Eintragungsgebühr für das Grundbuch und die Grunderwerbsteuer vom „Einheitswert" zu berechnen bereits aufgehoben. Der Einheitswert ist ein meist sehr niedrig angesetzter Wert, der behördlich für das Grundstück festgesetzt wurde, künftig werden die Steuer und die Gebühr aber am (deutlich höheren) Verkehrswert berechnet.
Betreffend der Grunderwerbsteuer wird eine neue Regelung, welche die Grunderwerbsteuer ebenso anheben wird, bis spätestens Mitte 2014 erlassen werden.
Wenn Sie über ein Grundstück verfügen und dieses noch steuerschonend innerhalb Ihrer Familie übertragen wollen (vielleicht auch schon im Hinblick auf ein künftige sonst anfallende Steuern im Erbwege), könnte es für Sie sinnvoll sein, eine Übertragung noch zu Beginn des nächsten Jahres (u.U. auch mit Einräumung von Wohnrechten oder sonst sinnvollen Absicherungen) durchzuführen! Damit könnten Sie erhebliche Kosten, welche in Zukunft anfallen werden, einsparen und auch bereits Ihre Grundbuchsangelegenheiten neu ordnen.
B) Zugzwang bei Fehlberatung über Fremdwährungskredite
Aufgrund der Kurssteigerung des Schweizer Frankens und anderen Währungen gegenüber dem Euro ist die Kreditsumme ohne weitere Einflüsse um ein Drittel gestiegen; dies bereitet vielen Frankenkreditnehmern Kopfzerbrechen. Die meisten Tilgungsträger, mit denen die Abzahlung der endfälligen Fremdwährungskredite erfolgen sollte, haben sich im Zuge von Immobilien-, Banken- und Finanzkrisen sich nicht wie gewünscht entwickelt. Die daraus resultierende Lücke bleibt so am Kreditnehmer hängen, oder doch nicht?
o Auf diese Risiken wurde oftmals nicht hinreichend hingewiesen, womit eine Haftung für Fehlberatung naheliegt. Sollten Sie daher über die Gefahren von Fremdwährungskrediten falsch oder nicht ausreichend informiert worden sein oder wurden diese verharmlost, können Sie u.U. Ansprüche gegen Ihre Bank durchsetzen.
Der OGH hat erst unlängst festgestellt, dass Kreditnehmer gegen die Bank weitestgehend obsiegten, wenn feststellt wird, dass die Kreditaufnahme ohne Spekulationsabsicht erfolgte. Die Uhr dafür tickt aber!
o Die Verjährungsfrist läuft nach drei Jahre ab Kenntnis von Schaden und Schädiger ab, d.h. mit jedem zugewarteten Tag sind Sie näher an der Verjährung. Kernpunkt ist somit, wann Sie von dem möglichen Schaden Kenntnis erlangt haben.
C) Handlungsbedarf bei Fehlberatung über Immobilien- und Schifffonds
Verluste in als sicher und wertbeständig dargestellten Fonds stoßen viele Anleger vor den Kopf!
Dass es sich dabei um (teils) hochriskante und intransparente Unternehmensbeteiligungen handelt wurde von den Vertriebsgesellschaften verschwiegen; Ebenso die (oft) bereits anfängliche Unrentabilität, falsche Prognoserechnungen und erhebliche Kreditbelastungen,…
Sollte auf diese Risiken nicht ausreichend hingewiesen worden sein, kann und muss zur Vermeidung der drohenden Verjährung Schadenersatz gegen die Fondanbieter geltend gemacht werden.
D) Vertretung iS Meinl European Land (MEL/Atrium) - Meinl Bank AG
Unsere Kanzlei hatte auch im Vorjahr viele Verfahren die von MEL-Anlegern gegen Meinl Bank AG geführt wurden gewonnen oder im Interesse unsere Mandanten erfolgreich verglichen.
Entschieden wurde mitunter, dass der Prospekt der Meinl Bank AG arglistig irreführend ist, sodass auch Anleger, die per dato (noch) nicht geklagte haben, gegen die Meinl Bank AG vorgehen sollten.
Die Republik Österreich hat mitgeteilt den Verjährungsverzicht wegen Amtshaftungsansprüche nur mehr bis zum 31.01.2014 verlängern zu wollen! Ob hier Klagen notwendig und sinnvoll sind werden wir Sie in Bälde informieren!
E) Vertretung in Sachen Alpine Holding GmbH
Wir vertreten eine Vielzahl von Anlegern der Anleihe der Alpine, die beim Konkurs des Alpine-Konzerns einen Totalverlust erlitten haben. Aufgrund der nebulosen Mitwirkung verschiedener Banken und der noch explizit zu prüfenden Haftung der Wirtschaftsprüfer, haben wir uns entschlossen, eine Sammelintervention zu starten. Im Rahmen dieser Intervention haben wir bereits Anzeigen an die Finanzmarktaufsicht gegen einzelne Banken erstattet und parallel dazu begonnen mit Klagen Präzedenzfälle zu schaffen.
F) Vertretung in Sachen AMIS
Die 880 Geschädigten in der Sache AMIS werden nach wie vor in Luxemburg und vor der Republik von uns vertreten, wobei es uns bislang gelungen ist, für beinahe 97% unserer Mandanten 72% des Schadens zu lukrieren und weitere 10-12% zu erwarten sind.
G) Vertretung in Sachen Genussscheine Auer von Welsbach - hier tut sich einiges
o Eine Musterklage gegen die Anlegerentschädigungseinrichtung für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (kurz AeW) vor dem OGH konnte gewonnen werden.
o Wir haben für unsere Anleger einen Musterprozess gegen den Wirtschaftsprüfer gewonnen.
o Die AvW-Konkursmassen sind gesamt mit etwa € 140 Mill relativ gut gefüllt; die Verteilung wird jedoch noch Jahre dauern.
Gerne unterstützen und beraten wir Sie in sämtlichen rechtlichen Belangen und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. rechtsanwalt@neumayer-walter.at
Wir wünschen einen guten Start ins neue Jahr 2014
Ihre Neumayer, Walter & Haslinger Rechtsanwälte-Partnerschaft
rechtsanwalt@neumayer-walter.at
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