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OG Innsbruck bestätigt Ersturteil und erhöht Chancen für Geschädigte!

B2B-Newsletter > 2018 - Archiv > NL 7/18
Urteil des Oberlandesgerichts Innsbruck in Musterverfahren von Rechtsanwalt Mag. Julian Korisek gibt Anlegern von GoldProfessionell weiteren Rückenwind!
 
Oberlandesgericht Innsbruck bestätigt Verurteilung von Notar Seitz zu vollem Schadenersatz zuzüglich Zinsen sowie Ersatz der Verfahrenskosten
 
Rechtsanwalt Mag. Julian Korisek berichtet, welche Auswirkungen die erste Bestätigung einer Verurteilung von Notar Seitz zu Schadenersatz durch einen Berufungssenat eines Oberlandesgerichts im GOLDProfessionell-Fall für Anleger hat.

Und weist nochmals auf die Gefahr der Verjährung hin und darauf dass der Topf der Berufshaftpflichtversicherung von Notar Seitz begrenzt ist!

Hier nun die Fakten von RA Mag. Korisek:
Die Details zum Urteil

Mag. Korisek berichtet von den wesentlichen Aussagen aus dem Urteil des Rechtsmittelsenats, dass
 
a) das Oberlandesgericht der Argumentation von Notar Seitz, dass seine Prüfberichte für rein interne Zwecke der Goldprofessionell erstellt wurden und er deshalb Anlegern gegenüber nicht haften würde, eine klare Absage erteilt hat. Das Gericht führt hierzu aus: „Der Beklagte vermochte nicht ansatzweise nachvollziehbar darzulegen, aus welchen Gründen derartige Prüfberichte, deren Inhalt sich ohnedies aus intern vorliegenden Urkunden ergab, für interne Zwecke erforderlich gewesen sein sollten.“
 
b) die Prüfberichte von Notar Seitz nach Ansicht des Berufungssenates geeignet waren den unrichtigen Anschein zu erwecken, dass eine Abgleichung der tatsächlichen Ist- und Soll-Bestände der Edelmetalle der Goldprofessionell durch einen öffentlichen Notar vorgenommen wurde. Tatsächlich hat der Notar eine solche Prüfung nie durchgeführt. Durch die irreführenden Prüfberichte wurde bei Anlegern ein besonderes Sicherheitsgefühl hervorgerufen und ihre Entscheidung zugunsten der von der GOLDprofessionell AG angebotenen Produkte beeinflusst. Das OLG bestätigt, dass die Prüfberichte von Notar Seitz rechtlich als sogenannte zivilrechtliche Prospekte zu sehen sind und Notar Seitz nach den von der Judikatur entwickelten Grundsätze der zivilrechtlichen Prospekthaftung haftet.

c) auch das Oberlandesgericht dem Einwand des Mitverschuldens der Anleger, den der Notar erhoben hat, nicht gefolgt ist. Die Verurteilung von Notar Seitz zum vollständigen Ersatz der Veranlagungssumme zuzüglich Zinsen sowie zum Ersatz der Verfahrenskosten wurde bestätigt.
 
„Das Berufungsgericht hat klar bestätigt, dass die vom Erstgericht getroffenen Feststellungen das Ergebnis einer ausgewogenen und umfassenden Beweiswürdigung des Erstgerichts waren. Die getroffenen Feststellungen werden die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen auch in weiteren Fällen erleichtern. Ich gehe davon aus, dass der Oberste Gerichtshof im Fall einer möglichen Anfechtung auch die rechtliche Beurteilung der beiden Instanzen bestätigt“, so Mag. Korisek.
 
Gute Chancen, aber Gefahr von Verjährung und begrenzte Haftpflichtversicherungssumme!
Notar Seitz muss über eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Höhe von mindestens einer Million Schweizer Franken verfügen. Die Ansprüche werden aber nach dem Grundsatz, wer zuerst kommt, mahlt zuerst, befriedigt. Sollten Anleger, die zunächst eine rechtliche Klärung einer Schadenersatzverpflichtung abwarten wollten, somit zu lange mit der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen zuwarten, kann die Haftpflichtversicherungssume möglicherweise erschöpft sein.

Eine weitere Gefahr, die geschädigten Anlegern droht, ist die Verjährung ihrer Schadenersatzansprüche. Wer seinen Schaden von Notar Seitz ersetzt bekommen möchte muss vor Eintritt der Verjährung eine Klage einbringen. Die Frist von 3 Jahren für die Verjährung beginnt mit Kenntnis von Schaden und Schädiger zu laufen. Der Fristlauf ist somit für jeden Anleger individuell zu bestimmen. Die meisten Anleger haben eine schriftliche Information von der Einleitung des Insolvenzverfahrens in der Schweiz im Sommer 2016 bekommen. Mit diesem Zeitpunkt werden die meisten Anleger Kenntnis vom eingetretenen Schaden erlangt haben.
 
Sollten Sie oder Ihre geschädigten Kunden Hilfe von Rechtsanwalt Mag. Korisek in Anspruch nehmen, oder den E-Mail-Newsletter der Kanzlei für aktuelle Informationen in der Sache Goldprofessionell abonnieren wollen, schreiben Sie an:
 

Rechtsanwalt Mag. Julian Korisek MBA, LL.M.
Schönlaterngasse 4/2, 1010 Wien
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