Welche Chancen haben Geschädigte?
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Verjährung bei Anleihen der WIENWERT AG droht bald: Rasch der Gruppenintervention anschließen, rät Dr. Haslinger!
Seit einigen Tagen ist die Insolvenz der Wienwert Holding in aller Munde. Laut FondsProfessionell bangen Anleger um 58 Millionen Euro.
Welche Lehren Berater und Wertpapierfirmen aus diesem Fall ziehen sollten, um künftige Probleme zu vermeiden, dazu haben wir den Gerichtssachverständigen Dr. Herbert Samhaber um einen Kommentar gebeten. Diesen können Sie hier nachlesen…
Weiters baten wir die Kanzlei Neumayer, Walter & Haslinger Rechtsanwälte, um eine juristische Beurteilung des Sachverhalts zum Wienwert Konkurs.
Darin erfährt man etwa, dass Wienwert das Kapital auch zur Rückzahlung bestehender Schulden verwenden konnte und nicht bloß zum Neuankauf von Immobilien.
Verjährung droht in wenigen Wochen!
Auch wenn der Konkurs erst kürzlich bekannt wurde, droht schon bald die Verjährung potentieller Schadenersatzansprüche. Das hat mit einem Urteil des OLG Wien aus dem Jahre 2015 zu tun. Was genau im Urteil 221/14y des OLG Wien steht, was die auf Anlegerprozesse spezialisierte Kanzlei für geschädigte Anleger nun tun kann, erfahren Sie im Gastkommentar von Dr. Wolfgang Haslinger unten anbei.
Auch wenn der Konkurs erst kürzlich bekannt wurde, droht schon bald die Verjährung potentieller Schadenersatzansprüche. Das hat mit einem Urteil des OLG Wien aus dem Jahre 2015 zu tun. Was genau im Urteil 221/14y des OLG Wien steht, was die auf Anlegerprozesse spezialisierte Kanzlei für geschädigte Anleger nun tun kann, erfahren Sie im Gastkommentar von Dr. Wolfgang Haslinger unten anbei.
Anmerkung: Dr. Haslinger ist per Dez.21 unter folgenden neuen Kontaktdaten erreichbar:
A-1090 Wien, Währingerstraße 3/8
Mobil: +43 / 664 999 470 83
http://www.ra-haslinger.at
e-mail: office@ra-haslinger.at
Hier folgt nun der Gastkommentar von Dr. Wolfgang Haslinger
Verjährung bei Anleihen der WIENWERT AG droht bald:
Rasch der Gruppenintervention anschließen!
Rasch der Gruppenintervention anschließen!
Der zugrunde liegende Sachverhalt:
► Achtung: Schadenersatzansprüche verjähren binnen 3 Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädigern; diese Frist läuft nicht erst ab Insolvenz(eröffnung), sondern ab (möglicher) Kenntnis, dass die Anleihe nicht so sicher ist, wie angepriesen.
Das OLG Wien hat bereits zu 1 R 221/14y (veröffentlich im Kurier von Kid Möchl am 24.3.2015) ausgesprochen, dass die Werbung der WIENWERT AG: „6,5 % Ertragszinsen, Treuhand- bzw. Grundbuchgesichert“ als irreführend ist.
Was die wenigsten Anleger wussten, ist dass das Kapital nicht nur zum Neuankauf von Immobilien verwendet wurde, sondern auch zur Rückzahlung bestehender Schulden!
► Welche Anspruchsgegner gibt es ?
Anleger die durch derartige Marketingmitteilungen in die Irre geführt wurden, haben daher Anfechtung- und Schadenersatzansprüche gegen die Verfasser solcher irreführender Marktingmitteilungen!
Anleger die durch derartige Marketingmitteilungen in die Irre geführt wurden, haben daher Anfechtung- und Schadenersatzansprüche gegen die Verfasser solcher irreführender Marktingmitteilungen!
Darüber hinaus sind Ansprüche gegen nicht sauber arbeitenden Verkäufer/Banken, die nicht über das Risiko aufklärten, wie es sonst ordentliche Vermögensberater verpflichtet sind zu tun, möglich!
Neben der Emittentin als Schuldnerin können uA auch Organe der Gesellschaften (nach dem BörseG u.U. persönlich verantwortlich) und auch Dritte (Prospektersteller, Prospektprüfer) haften.
So wurde noch vor kurzem im Internet die Anleihe wie folgt „angepriesen“:
"Das gezeichnete Kapital wird von der Wienwert Immobilien Finanz AG gegen grundbücherliche Sicherstellung eines unabhängigen Treuhänders, der die Anlegergelder verwaltet, in eigenständige Projektgesellschaften investiert. Diese Gesellschaften erwerben solide Immobilien mit hohem Wertsteigerungspotential und entwickeln diese gezielt. Die jährlichen Zinszahlungen sowie die Rückzahlung der Anleihe erfolgt aus den laufenden Mieteinnahmen sowie den Verkaufserlösen der Vorsorgewohnungen bzw. von Eigentumsanteilen."
Ob dies aber wirklich so der Fall war, ist in den kommenden Verfahren zu prüfen.
► Für geschädigte Anleger der Anleihe besteht jedenfalls dringend Handlungsbedarf!
Was bieten wir an?
Nicht nur aufgrund unserer jahrzehntelangen Erfahrung im Anlegerrecht[1], die uns (auch) in Online- und Printmedien diesbzgl. bekannt gemacht hat, sondern auch aufgrund der unzähligen Anfragen von Geschädigten und den aktuellen Entwicklungen, haben wir uns dazu entschlossen, für geschädigte Kunden der WIENWERT ANLEIHE – im Rahmen einer Gruppenintervention - ein „Paket“ rechtlicher Vertretung und Beratung anzubieten.
Unsere Kanzlei hat in den letzten Jahrzehnten große Erfahrungen in der Abwicklung von ähnlich gelagerten Fällen erworben, in denen mehrere hunderte bzw. tausende Betroffene in einer Gruppe zusammengefasst wurden und sohin gemeinsam stark und effizient mit einem geringen Kostenaufwand für d en Einzelnen professionelle Rechtsvertretung angeboten werden konnte. Auf diesem Wege konnte einer Vielzahl an Geschädigten erfolgreich geholfen werden und haben betroffene Geschädigte (in anderen Causen) einen Großteil ihres Schadens von verschiedenen Verantwortlichen zurückerhalten.
► CONCLUSIO – weitere Vorgangsweise – wie sollen Betroffene vorgehen?
Wir unterbreiten Ihnen für ua. Leistungen, nachfolgendes Anbot zur Beteiligung an dieser Gruppenintervention:
Gegen ein Honorar von 3% der (inkl. Agio) veranlagten Summe in eine WIENWERT AG Anleihe, mind. € 150,--, max. € 400 (jeweils inkl. 20% Ust) zuzüglich Barauslagen[2] und zuzüglich eines Erfolgshonorar[3] bieten wir Ihnen nachfolgende Leistungen:
- Aufnahme WIENWERT Anleihen-Geschädigten Mandantenkartei
- allf. notwendige Anmeldung der Konkursforderung
- Anmeldung im Strafverfahren als Privatbeteiligte (dieser sollte jedenfalls von einem Rechtsanwalt durchgeführt werden, womit - in Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden – ein kanalisierter Austausch von
Informationen gewährleistet wird. Auch erhalten wir dadurch wichtige Informationen aus dem Strafakt/Ermittlungsverfahren, die für die Weiterverfolgung von (zivilrechtlichen) Ansprüchen hilfreich sind. - Erstberatung betreffend Ansprüche gegen Dritte
Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, können die Kosten, sofern Sie über eine entsprechende Deckung verfügen, möglicherweise von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden. Wir arbeiten mit allen Rechtsschutzversicherern zusammen und übernehmen auch eine allfällige Schadenmeldung für Sie[4].
Sollten Sie sich der Gruppenintervention anschließen wollen, so darf ich Sie ersuchen, beiliegende Vollmacht zu unterfertigen und unterfertigt an unsere Kanzlei zu übermitteln.
Diese Vollmacht finden Sie hier...
Diese Vollmacht finden Sie hier...
Wir stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung!
Dr. Wolfgang Haslinger, LL.M., MMag. Dr. Johannes Neumayer, Mag. Ulrich Walter,
[1] Wir haben in den Causen CONTRIN, AMIS, Meinl European Land, Immofinanz, Auer von Welsbach Genussscheinen ua bereits mehrere Tausend Anleger erfolgreich vertreten!
[2] Zb Gerichts- & ERV Gebühr für Forderungsanmeldung Konkurs dzt € 25,10,-
[3] Für den Fall der Deckung der Kosten durch eine Rechtschutzversicherung wir das tarifmäßige Honorar gemäß RATG vereinbart. Für den Erfolgsfall, dh wenn der Mandant (Teil)beträge der Veranlagung zurück erhält, wird das tarifmäßige Honorar nach RATG bzw. AHR zuzüglich eines 50% Erfolgszuschlages , maximal jedoch 25% des veranlagten Betrages verrechnet.
[4] Wir weisen aber darauf hin, dass das Pauschalhonorar -jedenfalls zu entrichten ist.
Die Kontaktdaten lauten:
Neumayer, Walter & Haslinger Rechtsanwälte Partnerschaft
1030 Wien, Baumannstraße 9/11
Tel: 01 712 84 79
Anmerkung: Dr. Haslinger ist per Dez.21 unter folgenden neuen Kontaktdaten erreichbar:
A-1090 Wien, Währingerstraße 3/8
Mobil: +43 / 664 999 470 83
http://www.ra-haslinger.at
e-mail: office@ra-haslinger.at