B2B-Projekte für Finanz- und Versicherungsbranche Mag. Günter Wagner
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Lehman Brothers / FX Garant

B2B-Newsletter > Interessantes aus den früheren Jahren

Kanzlei Dr. Neumayer informiert über NEWS zu Lehman Brothers & Dragon FX Garant

Alles begann am 15.9.2008. Eine der größten Banken der Welt musste die Insolvenz nach Chapter 11 beantragen. Geschätzter Schaden: $ 50 bis 70 Milliarden!
Haben Sie auch ein Wertpapier von Lehman erworben, besteht nun wieder Hoffnung.

Die Kanzlei Neumayer, Walter & Haslinger Rechtsanwälte hat sich hier besonders für Anleger eingesetzt und eine Möglichkeit geschaffen, bestimmte Wertpapiere dieses Emittenten verkaufen zu können. Es handelt sich dabei um die Wertpapiere Swing Plus Garant sowie Best Entry Fox Garant. Hier besteht die Möglichkeit, diese Wertpapiere für ca. 20,5% der Nominale (=Stückzahl, die sich auf ihrem Depot befindet), zu veräußern. Falls Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten, wenden Sie sich bitte direkt an die Kanzlei Neumayer, Walter & Haslinger Rechtsanwälte, Baumannstraße 9/11, 1030 Wien, rechtsanwalt@neumayer-walter.at.

Darüber hinaus gibt es auch Neuigkeiten zum Wertpapier Dragon FX Garant bzw. Real Estate Revival Garant, welche ebenfalls von Lehman emittierte Wertpapiere waren. Bei diesen hat die Kanzlei Neumayer, Walter & Haslinger Rechtsanwälte eine Vorlage beim EuGH erreicht. Es geht hier um die Frage, ob die Kapitalmarktprospekte dieser Wertpapiere ordnungsgemäß veröffentlicht worden sind. Die Kanzlei Neumayer, Walter & Haslinger Rechtsanwälte vertritt die Auffassung, dass dies nicht geschehen ist und daher jeder Anleger, der diese Wertpapiere erworben hat, vom Kauf zurücktreten kann.

Diesbezüglich bietet die Kanzlei Neumayer, Walter & Haslinger Rechtsanwälte auch eine Möglichkeit, den Rücktritt für Sie ordnungsgemäß zu erklären. Dies ist vorerst der wichtigste Schritt. Sollte der EuGH die Auffassung der Kanzlei Neumayer, Walter & Haslinger Rechtsanwälte teilen, wäre der Rücktritt bereits erklärt und läuft man hier nicht Gefahr, Fristversäumnisse zu riskieren. In dem Verfahren vor dem EuGH haben sich bereits mehrere Staaten wie auch die Europäische Kommission geäußert und in den wesentlichen Punkten die Rechtsmeinungen der Kanzlei Neumayer, Walter & Haslinger Rechtsanwälte geteilt bzw. bestätigt.

Auch in dieser Angelegenheit sich bitte direkt an die Kanzlei Neumayer, Walter & Haslinger Rechtsanwälte wenden: Baumannstraße 9/11, 1030 Wien, rechtsanwalt@neumayer-walter.at.


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