B2B-Projekte für Finanz- und Versicherungsbranche Mag. Günter Wagner
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Welche Rechte haben Sie als Fluggast nach EU-Richtlinie? Wie durchsetzen?

B2B-Newsletter > 2018 - Archiv > NL 7/18
Ärger mit Fluglinien? Ihre Rechte als Konsument!
Wohin kann man sich wegen Schadenersatz wenden?
Fliegen wird - zumindest gefühlt - mühsamer. Regelmäßig scheinen Fluglotsen (aktuell in Frankreich) oder Mitarbeiter von Fluglinien (aktuell Ryanair) dann zu streiken, wenn es besonders wirksam ist, nämlich in der Urlaubszeit.

Doch muss man es sich als Kunde gefallen lassen, wenn der Flug ausfällt, umgebucht wird (auf irgendwann oder über aberwitzige Zwischenstationen, obwohl man einen Direktflug gebucht hatte)?
Vielen Flugreisenden ist nicht bekannt, dass laut EU-Fluggastverordnung von 2004 bei Verspätungen, Überbuchungen und Flugannullierungen den Fluggästen bestimmte Entschädigungen gebühren (je nach Entfernung zwischen 250 und 600 Euro) plus einige Zusatzleistungen (Verpflegung, Hotel, etc.).

Die Zeitschrift KONSUMENT hat in Ihrem aktuellen Newsletter zusammen gefasst, welche Rechte man als Konsument hat, wenn der Flug verschoben wird oder verspätet abfliegt, denn:

"Dieser Sommer wird „heiß“, was Verspätungen und Annullierungen betrifft", prognostizieren die Konsumentenschützer. Vorweg: Wenn Sie eine Pauschalreise oder direkt bei der Airline gebucht haben, dann haben Sie bei Problemen die besseren Karten.

Hier sind einige Tipps zum Thema vom KONSUMENT:

Sollten die Fluglinien auf stur schalten oder sich ewig nicht auf Ihre Reklamation melden, dann empfiehlt das KONSUMENT sich an das Europäische Verbraucherzentrum in Wien zu wenden.
DIESES SERVICE IST KOSTENLOS.

Telefon: (01) 588 77 81 (Montag bis Freitag jeweils 9.00 bis 12.30 Uhr). Oder Sie senden Ihren Fall per E-mail
an info@europakonsument.at. (Beschreibung des Sachverhalts, sämtliche  Korrespondenzen mit dem Unternehmen sowie alle zugehörigen Dokumente  (Verträge etc.) beilegen).
Weitere Details finden Sie hier...

Daneben gibt es auch ein Reihe von privaten Anbieten, die für Sie versuchen, Schadenersatz von den Fluglinien für Sie zu erstreiten. Hierfür fallen aber zumeist Kosten an.
Eine schnelle Internet-Suche brachte folgende Links zutage:



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