Warum halten die Produkte nicht, was versprochen wurde?
Fallstricke in der prämienbegünstigten bzw. fondsgebundenen Lebensversicherung
Die staatliche Pension ist im Moment in (fast) aller Munde, zumal die Regierung am 29.2. einen Pensionsgipfel veranstaltete, um bisherige Reformschritte zu bewerten und nötigenfalls weitere Änderungen im staatlichen Pensionssystem vornehmen zu können. Von einem Gipfel könne man nicht sprechen (texteten manche Medien tags darauf). Und Reformen wurden auch nicht beschlossen. Was aber von sehr vielen so erwartet wurde, lagen doch die Vorstellungen der beiden Regierungspartein auch in dieser Sachfrage meilenweit auseinander.
Doch werfen wir doch einen Rückblick auf ein "Erfolgsmodell". Erinnern Sie sich noch, wie im Jahre 2002 medienwirksam durch die österr. Bundesregierung das sgn. Pensionsvorsorgemodell vorgestellt wurde mit dem Ziel Privatpersonen Anreize zur persönlichen Zukunftsvorsorge zu geben? Zu diesem Zweck wurden steuerliche Erleichterungen geschaffen, Prämien staatlich gefördert und das ganze unter dem Titel „Kapitalgarantierte Zukunftsvorsorge" durch die Versicherungen vermarktet. Ähnlich gut wurde unter dem Slogan „Sichern Sie ihre Pension" für fondgebundene Lebensversicherungen geworben.
Erfolgreich war das Produkt, weil Hunderttausende Österreicher kauften.
Doch leider hielten die Produkte nicht, was man sich versprochen hatte. So schrieb die Zeitung "Konsument" von "Geplatzten Träumen" bzw. der TREND kam zur Einschätzung "Die prämiengeförderte Zukunftsvorsorge hat in den letzten Jahren für jede Menge Frust bei Anlegern gesorgt... ...Die Börsenkrise 2008 vernichtete die Aktienrenditen."
Wir haben daher Dr. Haslinger von der Kanzlei Neumayer, Walter und Haslinger Rechtsanwälte um seine Einschätzung gebeten.
Daher lohnt es sich unbedingt nachzuprüfen bzw nachzurechnen. Die Versicherung ist verpflichtet, das vom Kunden eingezahlte Kapital auf bestimmte Art und Weise zu veranlagen; zB. eine Mindestquote an Aktien/Anleihen und anderen Wertpapieren. Vorrangiges Ziel ist es, eine nachvollziehbare Aufstellung zu erhalten, aus der ersichtlich ist, wie wann welche Beträge veranlagt wurden. Wir fordern daher zunächst die Versicherung auf, uns detaillierte Informationen zu den für den Kunden und durch Verwendung dessen Prämien gezeichneten Finanzanlageprodukten zu geben."
Erst daraus ist ersichtlich, ob das Geld tatsächlich vertragsgemäß veranlagt wurde, oder doch (rechtswidrig) Kosten einbehalten wurden, die das Veranlagungskapital schmälern und so nachhaltig die Substanz angegriffen haben. Leider haben die Versicherungsgesellschaften wenig Interesse daran, detaillierte Auskünfte zu erteilen. Sie sind jedoch dazu verpflichtet, weshalb Kunden auf ihrem Recht bestehen sollten!
Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass die Versicherungen widerwillig, aber dennoch, die Details freigeben, wenn man nur ausreichend beharrlich vorgeht. Im Ergebnis ergeben sich dann oft Rückforderungsansprüche des Versicherungsnehmers, die mitunter beträchtlich sein können. Manchmal zahlen die Versicherungen nicht freiwillig und der Gang zu Gericht ist diesfall unumgänglich.
Besonders angenehm stellt sich die Situation dar, wenn betroffene Kunden über eine Rechtsschutzversicherung verfügen. Diese deckt meist die advokatorischen Kosten (inkl. Gerichts- bzw. Klagekosten) der Abwicklung. Aber auch ohne Rechtsschutzversicherung kann sich die Anrufung eines Experten lohnen!
Fazit: Die tatsächliche Entwicklung des Versicherungsprodukts entspricht oft nicht den damals bei Vertragsabschluss angepriesenen Renditen (-spielräumen!) . Wir raten daher Betroffenen: Fordern Sie (oder lassen Sie) die Versicherung auf (-fordern), Rechnung zu legen und prüfen Sie nach. Schließlich ist es Ihr Geld!
Sollten Sie daher Interesse an einer Überprüfung Ihrer möglichen Ansprüche haben, können Sie die Rechtsanwaltskanzlei Neumayer, Walter & Haslinger, Baumannstraße 9/11, 1030 Wien, rechtsanwalt@neumayer-walter.at, Tel 01/712 84 79, kontaktieren, die sich seit Jahren erfolgreich für die Rechte der Anleger einsetzt.
Dr. Wolfgang Haslinger, Kanzlei Neumayer, Walter & Haslinger Rechtsanwälte