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Dringlicher Handlungsbedarf vor Dezember 2018

B2B-Newsletter > 2018 - Archiv > NL 7/18
Dr. Haslinger: Neueste Entwicklungen zum "ewigen Kündigungsrecht
Dringender Handlungsbedarf!!!
 
Die Kanzlei Neumayer, Walter und Haslinger berichtete bereits mehrmals über die Auswirkungen der schon mehrmals geplanten Gesetzesnovelle betreffend "ewigen Kündigungsrecht bei Fehlberatung". U.a. hier:

Dr. Haslinger:
Regierung will ewiges Kündigungsrecht aushebeln. Was sollen Anleger tun. Hier nachlesen...
Dr. Neumayer: LV-Rücktritt: Ein Geschenk noch vor den Wahlen. Hier nachlesen...
 
Zur Ausgangslage:
 
Aufgrund eines im Jahr 2013 ergangenen Urteils des EuGH (19.12.2013, C-209/12, das Urteil können Sie hier nachlesen...) haben europäische Konsumenten bei fehlerhaften oder überhaupt fehlender Belehrung das Recht, ohne Angabe von Gründen von einer nicht gewünschten Lebensversicherung zurückzutreten.
Dieses Rücktrittsrecht ist unbefristet. Auch in Österreich hat der Oberste Gerichtshof im Jahr 2015 diese Rechtsansicht noch einmal bestätigt.


Das lange Tauziehen um diese Novelle begann im September des Vorjahres (knapp vor den Nationalratswahlen). Anfang Juli gab der Nationalrat mit Stimmen von ÖVP, FPÖ und Neos grünes Licht. In Kraft tritt die neue Regelung per 1. Jänner 2019.
Opposition und Konsumentenschützer haben europarechtliche Bedenken - und verweisen auf das EuGH-Urteil oben - und kritisieren die Einschränkung der Konsumentenrechte im Falle einer falschen Rücktritts-Belehrung.

Unten anbei der Kommentar von Dr. Haslinger - der zwar noch vor Beschlussfassung getextet wurde - aber inhaltlich nichts an Relevanz verloren hat.

Anmerkung: Dr. Haslinger ist per Dez.21 unter folgenden neuen Kontaktdaten erreichbar:
A-1090 Wien, Währingerstraße 3/8
Mobil: +43 / 664 999 470 83
http://www.ra-haslinger.at
e-mail: office@ra-haslinger.at
Neueste Entwicklungen in der Kündigungs-Möglichkeits-Causa:
Der Gast-Beitrag von Dr. Wolfgang Haslinger:

Wie bereits zweimal zuvor binnen kurzer Zeit, wurde vor wenigen Tage im Nationalrat - Anmerkung Redaktion: zwischenzeitlich erfolgreich - versucht eine gesetzliche Änderung zu Lasten der Versicherungsnehmer hinsichtlich des ewigen Rücktrittsrechtes bei Lebensversicherungen zu bewirken.

Dieser Gesetzesentwurf wurde „zufällig“ am Tag der Eröffnung der Fußballweltmeisterschaft eingebracht und soll bis zum Endspiel des Turniers beschlossen werden. Dies somit möglichst unbeachtet von der Öffentlichkeit!
 
Konkret sieht dieser Entwurf im Wesentlichen vor, dass sich das Rücktrittsrecht bei Falschbelehrungen in Lebensversicherungen ab dem 01.01.2019 verändert. Ab dann erlischt das grundsätzliche Rücktrittsrecht spätestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins (Erstpolizze) einschließlich einer Belehrung über das Rücktrittsrecht.

Weiters liegt diesem Gesetzesentwurf ein Muster bei, welches allen formalen Anforderungen einer Rücktrittsbelehrung nachkommt. Damit sollen wohl künftige Falschbelehrungen ebenso vermieden werden, um dem lebenslangen Rücktrittsrecht bei Falschbelehrung endgültig einen Riegel vorzuschieben!
 
Ob diese Gesetzesinitiative gestoppt wird, ist ungewiss und muss derzeit damit gerechnet werden, dass dieses Gesetz beschlossen wird! (Anmerkung Redaktion: Dr. Haslinger hatte Recht!)
 
Was ist nun zu tun?
Lassen Sie Ihre Lebensversicherung rechtlich überprüfen, ob die darin enthaltene Rücktrittsbelehrung korrekt ist, um herauszufinden, ob Sie weiterhin von dieser zurücktreten können.
 
Wenn dies der Fall ist, können Sie die von Ihnen eingezahlten Prämien samt 4 % Zinsen p.a. seit Einzahlung von Ihrer Versicherung zurückfordern!
 
Einen Rücktritt wird man höchstwahrscheinlich nur noch bis Jahresende erklären können. Deshalb ist schnelles Handeln gefordert!
 
Wir stehen Ihnen bei Ihrem Fall beratend und unterstützend bei.
 
Sollten wird Ihr Interesse geweckt haben, ersuchen wir Sie um Ausfüllung der beiliegenden Spezialvollmacht und des Datenblattes, sowie um Übermittlung der darin erwähnten Unterlagen.
 
Wir arbeiten überdies mit allen namhaften Rechtsschutzversicherungen zusammen und übernehmen gerne für Sie die Deckungsanfrage nachdem wir für Sie den Rücktritt erklärt haben.
 
Sollten Sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, so arbeitet unsere Kanzlei mit einem Prozesskostenfinanzierer (zu günstigen Konditionen) zusammen. Eine Vertretung durch uns ist daher auch ohne Kostenrisiko möglich.
 
Sollten Sie oder Ihre Kunden Hilfe der Kanzlei Neumayer, Walter & Haslinger in Anspruch nehmen wollen:

Neumayer, Walter & Haslinger Rechtsanwälte Partnerschaft
1030 Wien, Baumannstraße 9/11
Tel: 01 712 84 79

Anmerkung: Dr. Haslinger ist per Dez.21 unter folgenden neuen Kontaktdaten erreichbar:
A-1090 Wien, Währingerstraße 3/8
Mobil: +43 / 664 999 470 83
http://www.ra-haslinger.at
e-mail: office@ra-haslinger.at
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