Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 ab 3.1.18 anzuwenden
B2B-Newsletter > 2017 - Archiv > NL 7/17
Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 im Parlament
Praxishandbuch Mifid liegt vor!
Das Finanzministerium hat per 31. März seinen Gesetzesentwurf zur Begutachtung versandt, mit dem die Mifid-2-Richtlinie (2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente) umgesetzt werden soll.
Zur Erinnerung:
Die von der Europäischen Union erlassenen Rechtsakte über Märkte für Finanzinstrumente sind bis 3. Juli 2017 in nationales Recht umzusetzen und ab 3. Jänner 2018 anzuwenden. Damit soll allen Betroffenen genügend Zeit eingeräumt werden, gegebenenfalls notwendige Adaptierungsarbeiten im Übergangszeitraum vornehmen zu können, schreibt das Finanzministerium auf seiner Homepage.
Zur Erinnerung:
Die von der Europäischen Union erlassenen Rechtsakte über Märkte für Finanzinstrumente sind bis 3. Juli 2017 in nationales Recht umzusetzen und ab 3. Jänner 2018 anzuwenden. Damit soll allen Betroffenen genügend Zeit eingeräumt werden, gegebenenfalls notwendige Adaptierungsarbeiten im Übergangszeitraum vornehmen zu können, schreibt das Finanzministerium auf seiner Homepage.
Am 7. Juni wurde in der 45. Sitzung des Ministerrates die Regierungsvorlage (zum Nachlesen hier klicken…) beschlossen.
Gleichzeitig mit dem Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG) 18 wird auch das Börsegesetz novelliert, weil es in den letzten Jahren umfangreiche Änderungen und Neuerungen gab. Auch in zahlreichen weiteren Gesetzen aus dem Banken- und Kapitalmarktrecht werden Änderungen und erforderlich werden.
Ein kompetentes Autorenteam hat sich mit dem WAG 2018 bereits in den letzten Monaten beschäftigt und das "Praxishandbuch Mifid 2, das neue Wertpapierrecht" erarbeitet.
Alle Details finden Sie hier…