B2B-Projekte für Finanz- und Versicherungsbranche Mag. Günter Wagner
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Versicherungsvermittler-Richtlinie

ZDR  

Versicherungsvermittler-Richtlinie
Diese EU-Richtlinie trat in Österreich per 15.2.2005 in Kraft und hieß damals IMD.
Ende 2015 verabschiedete das EU-Parlament die Nachfolge-Richtlinie, die lange Zeit unter dem Kürzel IMD-2 firmierte, sei einigen Monaten jedoch als IDD.

Zahlungsdienste-Richtlinie ZDR
Am 13. November 2007 verabschiedete die EU die Richtlinie 2007/64 EG über Zahlungsdienste im Binnenmarkt. Auf englisch wurde diese Richtlinie PSD genannt, das ist die Abkürzung für Payment Services Directive.

Ziel der Zahlungsdienste-Richtlinie war, sicher zu stellen, dass elektronische Zahlungen innerhalb der EU – insbesondere Überweisungen, Lastschriftverfahren und Kartenzahlungen – so einfach, billig und sicher wie Zahlungen innerhalb eines Mitgliedstaats werden. Gleichzeitig soll die Richtlinie die rechtliche Grundlage für die Schaffung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (SEPA) bieten. Die Richtlinie sollte die Rechte und den Schutz aller Nutzer von Zahlungsdiensten (Verbraucher, Einzelhändler, große und kleine Unternehmen, öffentliche Behörden) stärken.

In Österreich wurde die Richtlinie durch das Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG) umgesetzt.

In den letzten Jahren hatte die PSD-1 oder ZDR-1 für Aufregung gesorgt, weil sich die Zahlscheingebühr, die von Telekom-Firmen oder Versicherungen eingehoben wurde, als inkompatibel zur ZDR 1 herausstellte. Die Konsumentenschützer bekämpften diese „Strafgebühr" durch zahlreiche Klagen. Letztlich sprach der EUGH ein Machtwort. Wir haben darüber mehrmals berichtet. Zum Nachlesen  bitte hier klicken....

Ende 2015 hat die EU die PSD-2 (oder ZDR-2) verabschiedet. Inkrafttreten ist bis Ende 2017 vorgesehen.





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