Dr. Johannes Neumayer jubelt
MEL:Sensationelles Urteil gegen Meinl Bank wegen Irreführung
Dr. Johannes Neumayer und sein Kollege Dr. Wolfgang Haslinger von Neumayer, Walter & Haslinger Rechtsanwälte stufen ein soeben erzieltes Urteil als Sensation ein. Die Meinl Bank musste vor dem Salzburger Landesgericht in erster Instanz eine empfindliche Niederlage hinnehmen. Die Anwälte hoffen auf weitreichende Folgen, weil sich dieses Urteil von der Mehrzahl der bisherigen MEL-Urteile grundlegend unterscheide.
Das Gericht gab einem MEL-Anleger Recht, dieser sei "einem Geschäftsirrtum – hervorgerufen durch die Werbebehauptungen der Beklagten, aber auch durch alle anderen Werbeaussagen, die der Beklagten bekannt waren – unterlegen, der zur Anfechtung des Kaufvertrages berechtigt". Dr. Neumayer: „Damit bestätigt das Gericht erstmals eine Irreführung eines Anlegers in Sachen Meinl European Land aufgrund der verheimlichten Rückkäufe 2006 und bestätigte die dadurch bewirkte Kursstabilisierung, die den Eindruck einer wertstabilen Anlage erweckte“.
Der Richter stellte fest: "Durch die übereinstimmenden Angaben des Steuerberaters und des Anlageberaters konnte widerspruchsfrei festgestellt werden, dass für den Anleger der Sicherheitsaspekt der Papiere den Ausschlag für die Veranlagung in MEL-Zertifikate gab. Es liegt auf der Hand, dass der Anleger vom Erwerb der MEL-Papiere Abstand genommen hätte, wenn er über die Möglichkeit des Rückkaufes eigener Zertifikate durch die MEL und vor allem über den tatsächlichen Umfang des Rückkaufes informiert worden wäre."
Worum ging es?
Ein Steuerberater erwarb 2005 in mehreren Tranchen 1281 MEL-Zertifikate, nachdem er von einem Anlageberater das MEL-Werbematerial bekam. Und ging „aufgrund der Unterlagen und der Beratung von einer "sehr sicheren, wenn auch nicht risikolosen Veranlagung in werthaltige Immobilienaktien" aus. Die Werbebroschüre habe keine Angaben darüber enthalten, dass "MEL die Möglichkeit des vollständigen Rückkaufs eigener Zertifikate hat und dass der tatsächliche Umfang mit dem Marketmaker-Vertrag im Juli 2005 erhöht wurde."
Das Gericht hat die Meinl Bank zur Rückzahlung des fragwürdigen Investments gegen Rückgabe der MEL-Zertifikate, heute Atrium-Zertifikate, verdonnert. Samt Prozesskosten geht es um mehr als 40.000 Euro. So zitieren die Wiener Zeitung und FondsProfessionell aus dem Urteil.
Passend dazu: Dr. Neumayer's zusammenfassende Beurteilung wichtiger Urteile der letzten Monate. hier nachzulesen...
Fotonachweis: Foto 484612_R_K_by_Thorben Wengert_pixelio.de.jpg