B2B-Projekte für Finanz- und Versicherungsbranche Mag. Günter Wagner
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Dr. Haslinger steht mit Rat und Tat zur Seite.

B2B-Newsletter > 2022 - Archiv > NL 4/22
Dr. Haslinger: EuGH verbessert Fluggastrechte:
Bei Verspätungen außerhalb der EU!

 
Der (EuGH) hat die Rechte von Fluggästen wesentlich gestärkt. Wer mit deutlicher Verspätung (mehr als 3 Stunden) an seinem Ziel an einem Endflughafen außerhalb der EU ankommt, hat Recht auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro. Neu ist, dass dies auch dann gilt, wenn der Flug oder die Flüge von einer Airline aus einem Drittstaat durchgeführt worden sind.
 
 
Wesentlich laut EuGH ist lediglich, dass die Reise in einem EU-Land angetreten wurde, damit die Verbindung in den Geltungsbereich der EU-Fluggastrechteverordnung fällt. Grundsätzlich haben Reisende die Möglichkeit, bei kurzen Flügen bis zu 250 Euro einzufordern, bei längeren Strecken steigt die Entschädigungshöhe auf bis zu 600 Euro.
 
 
In seinem Urteil hat der Europäische Gerichtshof nunmehr erstmals ausgesprochen, dass ein Flug mit einmaligem oder mehrmaligem Umsteigen, der Gegenstand einer einzigen Buchung ist, für die Zwecke des nach dem Unionsrecht vorgesehenen Ausgleichsanspruchs der Fluggäste eine Gesamtheit darstellt. Die Anwendbarkeit der Fluggastrechteverordnung stellt demgemäß auf den ersten Abflugort und das Endziel des Fluges ab. Dieses Luftfahrtunternehmen wird daher vom EuGH als im Namen des vertraglichen Luftfahrtunternehmens handelnd angesehen.
 
 
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Haslinger, LL.M. ist Spezialist in Reise- und Fluggastrecht.


Anmerkung: Dr. Haslinger ist seit Dezember 2021 unter folgenden neuen Kontaktdaten erreichbar:
A-1090 Wien, Währingerstraße 3/8
Mobil: +43 / 664 999 470 83
e-mail: office@ra-haslinger.at

Copyright Foto Haslinger: Karin Haslinger
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