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VKI erzielte Urteil und startet Aktion "Körberlgeld zurück"

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OGH beendet Rechtsstreit um Zahlscheingebühr:Verbot gilt auch für Versicherungen.
Wir haben bereits mehrmals über die Aktivitäten des VKI (Verein für Konsumentenschutzinformation) berichtet. Seit Jahren bekämpft der VKI die Praxis vieler Firmen, für die "alte" - aber offensichtlich noch bei Vielen beliebte - Form der Bezahlung via Zahlschein eine Gebühr zu verlangen.

Die Historie können Sie im Beitrag "EUGH spricht Macht6wort gegen Zahlscheingebühr" und zwar hier nachlesen...

Die Konsumentenschützer haben ständig auf das Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG) verwiesen, wonach diese Gebühr verboten sei!

Zuerst die Telekom-Firmen...Sehr gerne haben die Mobilfunker eine Zahlscheingebühr verlangt, daher führte der VKI im Auftrag des Sozialministeriums u.a. Prozesse gegen T-Mobile. Und bekam in mehreren Urteilen Recht.

Die betroffenen Firmen gingen bis zum Obersten Gerichtshof (OGH), der aber ebenso wie der Europäische Gerichtshof (EUGH) eindeutig gegen die Zahlscheingebühr entschied.

Das EUGH-Urteil können Sie hier nachlesen...
...dann gegen die Versicherungswirtschaft...etwas länger dauerte die endgültige Entscheidung gegen die Versicherungsbranche.Die Versicherer beriefen sich auf das Versicherungsvertragsgesetz (VersVG), wonach sie für die Bearbeitung von Zahlschein-Überweisungen sehr wol ein Entgelt verlangen dürften.

Seit 1. November 2009 gilt in Österreich das Zahlungdienstegesetz, das ein Verbot dafür brachte, "bestimmte Zahlungsinstrumente mit besonderen Entgelten zu belegen", so der VKI in seiner aktuellen Ausgabe KONSUMENT 9/2014.

Daher klagte die Arbeiterkammer die Generali-Versicherung wegen der Berechnung von Zahlscheingebühren im Frühjahr 2011. Auch dieses Verfahren ging bis zum OGH, der es kurzfristig stilllegte, um die - bereits oben erwähnte - Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Zahlscheingebühr abzuwarten.
Nun bestätigte der OGH, dass das Verbot der Zahlscheingebühr auch für die Versicherungsbranche gelte. Das Urteil des OGH gegen die Generali (GZ 7Ob78/14t vom 9. Juli 2014) können Sie hier nachlesen...
Dazu Mag.a Gabriele Zgubic-Engleder von der Arbeiterkammer:"Alle Versicherungskunden können die bezahlten Entgelte zurückverlangen, egal wann die Versicherung abgeschlossen wurde".
VKI-Sammelaktion zur Rückerstattung von bezahlten Gebühren
Der VKI ruft in der aktuellen Ausgabe des KONSUMENT zu einer kostenlosen Sammelaktion auf, um "den Unrechtsgewinn abzuschöpfen", so Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereichs Recht im VKI."Wenn Sie nach dem 1.11.2009 Zahlscheinentgelte entrichtet haben, können Sie diese von den Unternehmen zurückfordern. Der VKI bietet dazu auf www.verbraucherrecht.atentsprechende Formulare an", so der VKI.

Die Aktion läuft vorerst bis 30. September 2014. Der VKI werden dann die Unternehmen zur Rückzahlung auffordern.

Alle Urteile zum Beitrag


Das Urteil des OGH gegen Versicherung (GZ 7Ob78/14 vom 9. Juli 2014) können Sie hier nachlesen...
Das Urteil des EUGH (Rechtsache C-616/11 vom 9.April 2014) können Sie hier nachlesen...
Das Urteil des OGH gegen Telekombranche (GZ 10Ob 27/14i vom 17. Juni 2014) können Sie hier nachlesen...

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