B2B-Projekte für Finanz- und Versicherungsbranche Mag. Günter Wagner
Counter / Zähler
Direkt zum Seiteninhalt

Welche Chancen haben Geschädigte?

B2B-Newsletter > 2018 - Archiv > NL 5/18
Dr. Haslinger: Neueste Entwicklungen in der Goldanleger-Causa:
Ein weiteres Urteil lässt Anleger hoffen!
 
Die Kanzlei Neumayer, Walter und Haslinger berichtet über eine Verurteilung im GOLDProfessionell Fall, in dem Anleger viel Geld verloren haben. Das Bezirksgericht Salzburg verurteilte (nachdem sich dieses für örtlich, sachlich und international für zuständig erklärte und der Rechtsansicht gefolgt war, wonach der Vermögensschaden dort eingetreten ist, wo die Mandanten ihren Wohnsitz haben) in erster Instanz (nicht rechtskräftig) den Beklagten zum vollen Ersatz der Veranlagungssumme zuzüglich Zinsen.

Daher führten wir mit Dr. Wolfgang Haslinger von der Kanzlei Neumayer, Walter & Haslinger ein Gespräch zu den Hintergründen.

Wir haben über diesen – für viele Anleger schmerzhaften – Fall mehrmals berichtet.
 
Zum Nachlesen:

  • Dr. Wolfgang Haslinger zu den Chancen der Geschädigten: Hier klicken...
  • Dr. Johannes Neumayer zum Fall und erste Prozesse: Hier klicken...
  • Kanzlei Neumayer, Walter und Haslinger zum Sachverhalt betreffend GOLDProfessionell: Hier klicken..

Nun gibt es ein Urteil des Landesgerichts Innsbruck gegen den Notar, dessen Prüfberichte bestätigt hatten, dass der Ist-Bestand an Edelmetall der Gesellschaft mit dem Sollbestand übereinstimmt.

Anmerkung: Dr. Haslinger ist per Dez.21 unter folgenden neuen Kontaktdaten erreichbar:
A-1090 Wien, Währingerstraße 3/8
Mobil: +43 / 664 999 470 83
http://www.ra-haslinger.at
e-mail: office@ra-haslinger.at
Neueste Entwicklungen in der Goldanleger-Causa:
 
Wagner, B2B: Sehr geehrter Herr Dr. Haslinger, in Österreich und auch über die Landesgrenzen hinaus sind wohlmöglich tausende Personen durch den Abschluss eines Goldsparplans finanziell geschädigt worden. Sie vertreten mehrere hundert geschädigte Anleger.
 
Sie haben uns zuletzt berichtet, dass bereits erste Zuständigkeitsentscheidungen, wonach sich zahlreiche österreichische Gerichte für örtlich zuständig erklärt haben, ergangen sind. Gibt es darüber hinaus bereits weitere Erfolge zu berichten?
 
Dr. Haslinger: In der Tat. Wir konnten am Bezirksgericht Salzburg, nachdem sich dieses für örtlich, sachlich und international für zuständig erklärt hat und damit unserer Rechtsansicht gefolgt ist, wonach der Vermögensschaden dort eingetreten ist, wo unsere Mandanten ihren Wohnsitz haben, ein erstes (nicht rechtskräftiges) klagestattgebendes Urteil erwirken.

Wagner, B2B: Wie lautet dieses?
 
Dr. Haslinger: Der Beklagte wurde zum vollen Ersatz der Veranlagungssumme zuzüglich Zinsen verurteilt.
 
Wagner, B2B: Wie haben Sie hierbei argumentiert?
 
Dr. Haslinger:  Unserer Rechtsansicht nach, welche nunmehr vom Bezirksgericht Salzburg auch so bestätigt worden ist, waren die von dem Anwalt der Goldprofessionell AG erstellten Prüfberichte für den unseren Mandanten entstandenen Schaden kausal, rechtswidrig und schuldhaft verursacht.

Die Goldprofessionell wurde im Jahr 2013 verkauft und wurde ab diesem Zeitpunkt kein Gold mehr angekauft. Der Beklagte, der u.a. auch die Buchhaltungsagenden der Gesellschaft übernommen hatte, hätte anhand der ihm übermittelten Unterlagen erkennen müssen, dass es zu keinen Gold-Ankäufen mehr gekommen ist. Dennoch bestätigte dieser, dass Gold – und das in ausreichender Menge – über die Jahre hinweg vorhanden war. Dies ist allerdings nachweislich unrichtig (da schließlich die Goldprofessionell AG (und GmbH) in Konkurs gegangen ist und kein Edelmetallbestand aufgefunden worden ist).  

Das Bezirksgericht Salzburg teilte unsere Rechtsansicht und beurteilte daher den Sachverhalt im Lichte einer zivilrechtlichen Haftung aus den Titel des deliktischen Schadenersatzes iSd §§ 1293 ff ABGB (wobei auch eine Haftung nach allgemeiner zivilrechtlicher Prospekthaftung in Frage kommen würde).

Wagner, B2B: Welche Bedeutung messen Sie dieser ersten Entscheidung bei? Was bedeutet das für die anderen von Ihnen geführten Verfahren, in welchen noch kein Urteil vorliegt?

Dr. Haslinger: Das Urteil könnte als Leitentscheidung dienen und es nun allen geschädigten Anlegern, die auf die Richtigkeit der Prüfberichte vertraut haben, leichter machen, ihre Schadenersatzansprüche gegen den Anwalt der Goldprofessionell AG durchzusetzen.
 
Wagner, B2B: Steigen damit die Erfolgschancen der übrigen Anleger?
Dr. Haslinger:  In Österreich ist jeder Prozess (somit jeder einem Anleger entstandene Vermögensschaden) eigens zu führen; es gibt keine – wie z.B. in den USA – geführte Sammelklage, daher wäre es auch vermessen zu behaupten, dass nun alle Gerichte gleich entscheiden werden, schließlich ist das Urteil auch nicht präjudiziell. Dennoch – und das ist auch an dieser Stelle hervorzuheben – sehen wir gute Erfolgschancen, da der Sachverhalt bei allen geschädigten Anlegern nahezu ident ist, zu weiteren klagestattgebenden Urteilen zu gelangen.
 
Wagner, B2B: Besteht Eile für jene Anleger, welche sich bis dato noch nicht bei Ihnen gemeldet haben, möglichst bald Ihre Kanzlei mit der Führung einer Zivilklage zu beauftragen?

Dr. Haslinger:  Wir gehen davon aus, dass der Beklagte über eine Haftpflichtversicherung verfügt. Allerdings ist auch dieser Haftungspool vom Betrag her „gedeckelt“. Es ist daher jedenfalls empfehlenswert, lieber früher als später zivilgerichtlich gegen den ehemaligen Anwalt der Goldprofessionell AG vorzugehen.
 
Wagner, B2B: Vielen Dank für das Gespräch.
Dr. Haslinger:  Sehr gerne.
 
 
Sollten Sie oder Ihre geschädigten Kunden Hilfe der Kanzlei Neumayer, Walter & Haslinger in Anspruch nehmen wollen, lesen Sie bitte das beiliegende Schreiben der Kanzlei und zwar hier…


Die Kontaktdaten lauten:

Neumayer, Walter & Haslinger Rechtsanwälte Partnerschaft
1030 Wien, Baumannstraße 9/11
Tel: 01 712 84 79

Anmerkung: Dr. Haslinger ist per Dez.21 unter folgenden neuen Kontaktdaten erreichbar:
A-1090 Wien, Währingerstraße 3/8
Mobil: +43 / 664 999 470 83
http://www.ra-haslinger.at
e-mail: office@ra-haslinger.at
Zurück zum Seiteninhalt