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B2B-Newsletter > 2019 - Archiv > NL 5/19
Update von Dr. Haslinger zum P&R-Container-Skandal
Prozess in Österreich ist gestartet. Achtung Verjährung droht.
 
Vor wenigen Wochen wurde bekannt, dass die deutsche P&R Unternehmensgruppe, die auch Investitionen in Schiffscontainer anbot, insolvent ist. Die Passiva sollen laut Tiroler Tageszeitung bei 3,5 Mrd. Euro liegen. Die Kanzlei Neumayer, Walter & Haslinger Rechtsanwälte geht davon aus, dass rund 54.000 Anleger geschädigt wurden. Es sollen viel weniger Container gekauft worden sein, als versprochen wurde. Damit könnenTäuschungs-Vorwürfe ebenso im Raum stehen wie etwa Fehlberatung.

Laut Bericht im Fondsprofessionell soll der
Insolvenzverwalter einen Fehlbestand von einer Million Containern festgestellt haben. Es gebe nur einen tatsächlichen Bestand von gut 600.000 Containern, P&R hatte aber an seine 54.000 Anleger rund 1,6 Millionen Container verkauft.

Worum es bei dem Fall geht, wann Verjährung droht, was Geschädigte nun tun sollen / können und wie Sie die Kanzlei Neumayer, Walter und Haslinger dabei unterstützen kann, das hat uns Dr. Wolfgang Haslinger im Feber bereits berichtet (hier nachzulesen…).
 
Da kürzlich ein Musterprozess in Graz begonnen hat, fragten wir bei Dr. Wolfgang Haslinger nach, wie der aktuelle Stand ist und was man noch tun kann. Seinen Zwischen-Bericht finden Sie unten anbei.

Anmerkung: Dr. Haslinger ist per Dez.21 unter folgenden neuen Kontaktdaten erreichbar:
A-1090 Wien, Währingerstraße 3/8
Mobil: +43 / 664 999 470 83
http://www.ra-haslinger.at
e-mail: office@ra-haslinger.at
Was ist der aktuelle Stand?
 
Dazu Dr. Wolfgang Haslinger:
Im Musterprozess, der Wiener Anleger-Kanzlei Neumayer, Walter & Haslinger Rechtsanwälte (NWH) in Kooperation mit der Plattform Cobin Claims, gegen den Grazer Vermittler der P&R Container Direktinvestitionen ist für Mitte Juni die nächste Tagsatzung geplant.
 
Wie bereits berichtet stütze ich mich im anhängigen Prozess auf verletzte Prospektpflichten, fehlende Gewerbeberechtigung und Fehlberatung durch den Vermittler.

Rückendeckung kommt diesbezüglich vom Landesgericht Erfuhrt aus Deutschland. Dort wurde bereits ein sehr ähnlicher Fall entschieden. Das Landesgericht Erfuhrt stellte fest, dass die dortigen Anleger weder über das Totalverlustrisiko, noch über das Risiko einer Nachschusspflicht belehrt wurden und dass die von der P&R als „garantiert“ dargestellten Leistungen keinesfalls „garantiert“ waren und der Vermittler dies nicht richtiggestellt hat.

In Folge dessen bejahte das LG Erfuhrt die Haftung des Vermittlers.
Auch der Grazer Vermittler hat soweit ersichtlich nicht auf diese Risiken hingewiesen und die Anleger dadurch nicht richtig beraten, daher wird sich unsere Kanzlei in diesem österreichischen Musterprozess auch auf dieses Urteil des LG Erfuhrt stützen.
Durch einen Prozess in Österreich können geschädigte Anleger ein Prozessabenteuer in Deutschland vermeiden.

WICHTIG: Verjährung droht!
Geschädigte Anleger sollten unbedingt die drohende Verjährung im Auge behalten (3 Jahre ab Kenntnis von Schaden und Schädiger; Unstimmigkeiten betreffend P&R wurden bereits 2017 öffentlich) und gegebenenfalls zeitnah einen Anwalt aufsuchen.
 
Sollten Sie oder Ihre Kunden Hilfe der Kanzlei Neumayer, Walter & Haslinger in Anspruch nehmen wollen:

Neumayer, Walter & Haslinger Rechtsanwälte Partnerschaft
1030 Wien, Baumannstraße 9/11
Tel: 01 712 84 79

Anmerkung: Dr. Haslinger ist per Dez.21 unter folgenden neuen Kontaktdaten erreichbar:
A-1090 Wien, Währingerstraße 3/8
Mobil: +43 / 664 999 470 83
http://www.ra-haslinger.at
e-mail: office@ra-haslinger.at
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