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Maßnahmen, um die Kapitalmarktunion zu finalisieren

B2B-Newsletter > 2017 - Archiv > NL 7/17
Kommission: Weitere Befugnisse der EU Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde nötig.

Europäische Kommission: Weitere Befugnisse der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde nötig, um Kapitalmarktunion zu vollenden
 
Die Kommission informierte über weitere Schritte, um die Kapitalmarktunion voranzutreiben, ein zentrales Projekt der Juncker-Kommission zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung in Europa.
 
Die Kapitalmarktunion ist eine zentrale Säule der Investitionsoffensive der Kommission für Europa, dem sogenannten „Juncker-Plan“.
Welche Ziele dabei verfolgt werden, beschreibt die Kommission wie folgt:
„Das Projekt, das regulatorische und nichtregulatorische Reformen kombiniert, zielt darauf ab, Sparvermögen und Investitionen besser miteinander zu verknüpfen. Durch die Bereitstellung alternativer Finanzierungsquellen und von mehr Möglichkeiten für Verbraucher und institutionelle Anleger soll das europäische Finanzsystem gestärkt werden. Unternehmen, insbesondere KMU und Start-ups, erhalten durch die Kapitalmarktunion Zugang zu mehr Finanzierungsmöglichkeiten, etwa zu Risikokapital und Crowdfunding. Ein zentrales Thema dieses Neustarts der Kapitalmarktunion ist die nachhaltige und grüne Finanzierung: Da der Finanzsektor auch nachhaltigkeitsbewusste Anleger immer besser bei der Wahl geeigneter Projekte und Unternehmen unterstützt, ist die Kommission fest entschlossen, eine führende Rolle bei der weltweiten Förderung dieser Entwicklungen einzunehmen.“
 
Und die Kommission schlägt folgende neun vorrangige Maßnahmen vor:
     
  1. Ausweitung der Befugnisse der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde für eine wirksamere, kohärente Beaufsichtigung in der EU und darüber hinaus;
  2.  
  3. Schaffung eines verhältnismäßigeren regulatorischen Umfelds für Börsengänge von KMU;
  4.  
  5. Überprüfung der aufsichtlichen Behandlung von Wertpapierfirmen;
  6.  
  7. Bewertung der Zweckmäßigkeit eines EU-Rahmens für Zulassung und Passvergabe für FinTech-Tätigkeiten;
  8.  
  9. Maßnahmen zur Unterstützung der Sekundärmärkte für notleidende Kredite und Sondierung von Legislativvorschlägen zur Vereinfachung der   Beitreibung von Werten aus besicherten Darlehen an Unternehmen und Unternehmern durch gesicherte Gläubiger;
  10.  
  11. Folgemaßnahmen zu den Empfehlungen der hochrangigen Expertengruppe für ein nachhaltiges Finanzwesen;
  12.  
  13. Erleichterung des grenzüberschreitenden Vertriebs und der grenzüberschreitenden Beaufsichtigung von OGAW und alternativen Investmentfonds (AIF);
  14.  
  15. Erläuterungen zu den bestehenden Rechtsvorschriften der EU für den Umgang mit grenzüberschreitenden Investitionen in der EU und Schaffung eines angemessenen Rahmens für die gütliche Beilegung von Investitionsstreitigkeiten;
  16.  
  17. Vorlage einer umfassenden EU-Strategie zur Sondierung von Maßnahmen zur Förderung der Entwicklung lokaler und regionaler Kapitalmärkte in     der EU.

Darüber hinaus will die Europäische Kommission Maßnahmen voran bringen, die im Rahmen des Aktionsplans von 2015 noch ausstehen. Im Einzelnen wird die Kommission folgende Legislativvorschläge vorlegen:

     
  1. einen Legislativvorschlag für ein EU-weites Produkt der privaten Altersvorsorge, das die Bürgerinnen und Bürger bei ihrer Rentenfinanzierung unterstützen soll;
  2.  
  3. einen Legislativvorschlag für einen EU-Rahmen für gedeckte Schuldverschreibungen, um die Banken bei der Finanzierung ihrer Darlehenstätigkeit zu unterstützen;
  4.  
  5. einen Legislativvorschlag im Bereich des Wertpapierrechts, um die Rechtssicherheit bei den Eigentumsrechten an Wertpapieren im grenzüberschreitenden Kontext zu erhöhen.

 
Quelle: Homepage Europäische Kommission
 
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