Dr. Haslinger steht mit Rat und Tat zur Seite.
B2B-Newsletter > 2022 - Archiv > NL 1/22
Dr. Haslinger sieht Handlungsbedarf für Kreditnehmer und steht mit Rat und Tat zur Seite.
Auch ein günstiges „Klausel-Kontroll-Paket“ wartet auf Sie.
In den letzten Monaten kletterte weltweit die Inflation auf Werte, die wir seit vielen Jahren nicht mehr gewohnt sind. Viele Wirtschaftswissenschafter führen das auf die Nullzins-Politik der Notenbanken und die damit erreichte Flutung mit Billionen an Geld, zurück. Auch die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Unterbrechungen in den Lieferketten führten zu Preissteigerungen, weil zu wenig Produkte am Markt verfügbar sind. Dann kamen auch noch dramatische Preiserhöhungen bei Energieformen dazu. Und der Arbeitskräftemangel wegen Überalterung unserer Gesellschaft ist ein weiterer Grund, weil die Firmen gezwungen sein werden, höhere Gehälter zu zahlen. Wieder ein Verstärker für die Inflation.
Hohe Inflation ist schlecht für Sparer, aber auch für Schuldner mit variabler Verzinsung, weil dann die Zinsen ständig steigen und Rückzahlungen höher werden.
Wir haben daher RA Dr. Wolfgang Haslinger zum Thema „Handlungsbedarf für Schuldner“ befragt und erfuhren,
- welche Kreditnehmer ihre Verträge überprüfen sollten,
- was bei Fremdwährungs-Krediten zu tun wäre,
- was ein aktuelles OGH-Urteil zu den Krediten-/Zinsen bei Covid19-bedingter
Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit entschieden hat,
Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit entschieden hat,
- warum eine Kontrolle von Tilgungsträgern empfehlenswert ist,
- dass es auch Probleme bei frühzeitiger Tilgung von Krediten geben kann.
Details – auch zum „Klausel-Kontroll-Paket“ erfahren Sie im Interview unten anbei.
Anmerkung: Dr. Haslinger ist per Dez.21 unter folgenden neuen Kontaktdaten erreichbar:
A-1090 Wien, Währingerstraße 3/8
Mobil: +43 / 664 999 470 83
e-mail: office@ra-haslinger.at
Handlungsbedarf für (Fremdwährung) – Kreditnehmer – bzw. Kreditnehmer mit Darlehen mit variablem Zinssatz bzw. CHF-Krediten
B2B: Wie schätzen Sie die aktuelle wirtschaftliche Lage ein, mit besonderem Blick auf Kreditnehmer?
Dr. Haslinger: Es ist davon auszugehen, dass die momentanen wirtschaftlichen Entwicklungen zunehmend Bedeutung für betroffene Kreditnehmer haben können: In den letzten Tagen sind medial insbesondere folgende Meldungen berichtet worden, die vor allem für betroffenen Kreditnehmern mit variablem Zinssatz (Euro, CHF) von Bedeutung sein können:
1. Die US-Zentralbank FED hat mehrere Zinserhöhungen angekündigt: Grund ist die Inflation, die in den USA – wie auch Europa – mittlerweile eine Höhe wie zuletzt in den 1980er-Jahren angenommen hat. Da sich üblicherweise die Europäische Zentralbank (EZB) ähnlich verhält wie FED, spekulieren Medien bereits darüber, ob nicht auch Europa dem geldpolitischen Vorbild USA folgen wird.
2. Experten weisen darauf hin, dass beispielsweise auch in den USA bereits die Zinsen für Immobilienkredite gestiegen sind. Verschiedene Experten, die etwa in renommierten Finanzmedien zitiert werden, können einen weiteren Anstieg der Zinsen nicht ausschließen.
2. Experten weisen darauf hin, dass beispielsweise auch in den USA bereits die Zinsen für Immobilienkredite gestiegen sind. Verschiedene Experten, die etwa in renommierten Finanzmedien zitiert werden, können einen weiteren Anstieg der Zinsen nicht ausschließen.
3. Auch in Deutschland etwa wurde bereits medial das Thema Immobilien-Preise und -Kredite in den Fokus gerückt. Demgemäß wird seit Sommer 2021 auch in Österreich und Deutschland medial eine Art „Immobilienblase“ diskutiert.
B2B: Kreditnehmer profitieren aber in der Regel von inflationären Phasen, weil sie real weniger zurückzahlen müssen, als sie aufgenommen hatten.
Dr. Haslinger: Das ist richtig, gilt aber nur für Kredite mit fixer Verzinsung. Aber aufgrund der Nachrichtenlage kann Kreditnehmern vor allem mit variablem Zinssatz bzw. Fremdwährungskrediten angeraten werden - eine persönliche finanzielle Beratung bei der Bank oder einem konzessionierten Finanzberater in Anspruch zu nehmen.
Die erwähnten Medienberichte legen es nahe, dass nach den USA auch in Europa 2022/2023 die Kreditzinsen merkbar steigen: Von vielen Finanzexperten wird auf Charts verwiesen, die zeigen, dass seit der Finanzkrise 2008 und insbesondere in den letzten Jahren die Zinsen im langjährigen Vergleich sehr niedrig waren und daher mittel- bis langfristig ein Anstieg der Zinsen zu erwarten ist bzw. eine gewisse Wahrscheinlichkeit aufweist!
B2B: Ich las davon, dass es ein aktuelles OGH-Urteil gibt, das besagt, dass im Zusammenhang von Covid19 es eine Entlastung für Kreditnehmer gibt. Können Sie unseren Lesern Details dazu verraten?
Dr. Haslinger: Korrekt. Es gibt ein aktuelles Urteil des Obersten Gerichtshofes, wonach für Verbraucher, die wegen Covid19-bedingter Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit gesetzlich von Kreditzahlungen befreit sind, auch keine Zinsen verlangt werden können.
Dr. Haslinger: Korrekt. Es gibt ein aktuelles Urteil des Obersten Gerichtshofes, wonach für Verbraucher, die wegen Covid19-bedingter Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit gesetzlich von Kreditzahlungen befreit sind, auch keine Zinsen verlangt werden können.
Das vorliegende Urteil, das sich gegen die Bawag PSK richtet, hat Auswirkungen auf sämtliche gesetzliche Kreditstundungen, da die Gesetzeslage für alle Banken gleich ist.
Betroffen sind alle Verbraucherkredite, die von 1. April 2020 bis 31. Jänner 2021 gesetzlich gestundet wurden. (2. Covid-19-Justiz-Begleitgesetz).
Betroffen sind alle Verbraucherkredite, die von 1. April 2020 bis 31. Jänner 2021 gesetzlich gestundet wurden. (2. Covid-19-Justiz-Begleitgesetz).
Hinweis: Für Betroffene Verbraucherkredite verlängert sich infolge einer gesetzlichen Stundung die Laufzeit der betroffenen Kredite um zehn Monate!
B2B: Unklar war aber bislang, ob während der Dauer der Stundung die vertraglichen Zinsen weiterlaufen oder nicht.
Dr. Haslinger: Und genau dazu hat der OGH nunmehr entschieden, dass in Folge der gesetzlichen Stundung der Kreditraten auch keine Zinsen anfallen.
Dr. Haslinger: Und genau dazu hat der OGH nunmehr entschieden, dass in Folge der gesetzlichen Stundung der Kreditraten auch keine Zinsen anfallen.
Für betroffene Kreditnehmer bedeutet dies, dass Zinsen, die während der Dauer der gesetzlichen Stundung zu Unrecht verrechnet wurden, dem Kreditkonto rückwirkend gutzuschreiben bzw. rückzuerstatten sind.
B2B: Sie sind auch COBIN claims-Beiratsvorsitzender und haben ein Anbot für die Überprüfung von Fremdwährungskredite ausgearbeitet. Bitte um Details zum Paket „Klausel-Kontrolle“.
Dr. Haslinger: Neben einer möglichen rechtlichen Vertretung betroffener Kreditnehmer habe ich für Kreditnehmer von CHF-Fremdwährungskrediten ein vergünstigtes rechtliches Paket für die Überprüfung der Fremdwährungskredite ausgearbeitet. Denn viele Kreditverträge enthalten fehlerhafte und für Verbraucher nachteilige Klauseln.
Allerdings ist es eine Frage des Einzelfalls, ob Kreditnehmer eine entsprechende Risikobelehrung über die mit Fremdwährungskrediten verbundenen Risiken erhalten haben. Oftmals führt fehlende Transparenz der betroffenen Klauseln zu enormen Schäden und die Betroffene berichten, dass sich die Gesamtbelastung des Darlehens teilweise verdoppelt hat.
B2B: Auch Tilgungsträger sind seit Jahren ein Thema.
Dr. Haslinger: Es ist oft sinnvoll, allfällige Tilgungsträger auf Rechtmäßigkeit der Kosten-Verrechnung sowie Ordnungsgemäßheit der Veranlagung (Fondankäufe) zu überprüfen. In den letzten Jahren konnten wir für viele geschädigte Fremdwährungskreditnehmer bereits außergerichtlich eine zufriedenstellende Lösung erzielen. Im Paket enthalten sind auch die Überprüfung bzw. allfällige Deckungsanfragen bei bestehenden Rechtsschutzversicherungen!
Dr. Haslinger: Es ist oft sinnvoll, allfällige Tilgungsträger auf Rechtmäßigkeit der Kosten-Verrechnung sowie Ordnungsgemäßheit der Veranlagung (Fondankäufe) zu überprüfen. In den letzten Jahren konnten wir für viele geschädigte Fremdwährungskreditnehmer bereits außergerichtlich eine zufriedenstellende Lösung erzielen. Im Paket enthalten sind auch die Überprüfung bzw. allfällige Deckungsanfragen bei bestehenden Rechtsschutzversicherungen!
B2B: Im vorigen Jahr berichteten Sie in einem Newsletter-Beitrag (zum Nachlesen hier…) davon, dass es nachteilig sein kann, wenn man Kredite vorzeitig tilgt.
Dr. Haslinger: Ja, da gibt es leider öfters Probleme als man denkt. Viele Kreditnehmer freuen sich, keine Schulden mehr zu haben und sind froh, wenn sie vorzeitig den Kredit abbezahlt haben. Oft wurden/werden zu hohe Kosten und Bearbeitungsgebühren verrechnet. Diese dürfen jedoch nach aktueller Judikatur auch nur anteilsmäßig verrechnet werden. Die zu viel bezahlten Kosten können zurückgefordert werden. Zu beachten sind dabei die die kurzen Verjährungsfristen, weshalb geraten wird, ehestmöglich Kontakt aufzunehmen.
B2B: Oftmals gestellte Frage: Kann man ein Fremdwährungsdarlehen wieder in Euro umwandeln?
Dr. Haslinger: Natürlich kann man das. Ich helfe meinen Klienten bei der Konvertierung und wenn gewünscht übernehme ich auch das Verhandeln von besseren Konditionen für den neuen Kredit.
B2B: Viele flüchten angesichts der hohen Inflation in „Beton-Gold“: Kann man auch dann zu Ihnen kommen, wenn man kurz davor ist, eine Immobilie zu kaufen und diese mit einem Bankkredit finanzieren möchte?
Dr. Haslinger: Auf jeden Fall. Ich errichte Kaufverträge und kümmere mich um die entsprechenden Grundbuchseintragungen, darunter auch die Eintragung der Pfandrechte, wenn die Immobilie mit einem Bankkredit finanziert wird. Weiters bin ich auch als Treuhänder tätig und kümmere mich um einen reibungslosen Ablauf beim Verkauf bzw. Kauf von Immobilien.
Anfragen gerne an: office@ra-haslinger.at
Dr. Wolfgang Haslinger, LL.M., Rechtsanwalt
A-1090 Wien, Währingerstrasse 3/8
Mobil: +43/664 999 470 83