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VKI ging erfolgreich gegen AGB von Banken vor!

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OGH verbot Bank, Schweigen als automatische Zustimmung zu werten!

Der VKI (Verein für Konsumenteninformation) ging im Auftrag der AK Steiermark gegen eine Vertragsklausel in den AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) der Volksbank Graz-Brück vor. Diese sahen vor, dass die Bank im „Wege einer sogenannten Erklärungsfiktion die Entgelte für Dauerleistungen und die Leistungen auch im Verbrauchergeschäft unbeschränkt ändern konnte". So der VKI.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hob in seinem Urteil (OGH 11. 4. 2013, 1 Ob 210/12g) eine Bank-Klausel auf, der zufolge "Schweigen als Zustimmung zu unbeschränkter Änderung von Entgelten und Leistungen" gewertet wurde.
Ähnliche Klauseln waren und sind auch in den AGB´s anderer Banken enthalten.  Und auch Telekom-Firmen gehen gerne so  vor.

Was verbirgt sich unter dem Begriff „Erklärungsfiktion"?
Der Unternehmer teilt sein Änderungsangebot mit und setzt eine Frist zum ausdrücklichen Widerspruch. Widerspricht der Kunde nicht, dann gilt sein Schweigen plötzlich als Zustimmung.

Das nutzen immer mehr Branchen, um die AGB und Entgelte nur noch auf diesem – einfachen - Weg zu ändern. Oft zum Ärger der Kunden, weil diese nicht einsehen, weshalb Verschlechterungen ihrer Verträge so einfach möglich sein sollen, so der VKI auf seiner Homepage.

Spitzenreiter der Beschwerden seien die Telekom-Unternehmen:
Oft findet man eine kleine Zeile unten auf der Rechnung, die eine Erhöhung der Tarife ankündigt. Wer seine Rechnung also nicht genauestens durchliest (in Zeiten der Rechnung per PDF passiert das leicht), versäumt schnell die Frist für den Widerspruch.

Banken sprechen AGB- und Entgeltänderungen gerne auf den Kontoauszügen an.

Die zentrale Frage für den VKI:  
Ist es möglich - ohne jede inhaltliche Schranke - einen Vertrag auf diesem "stillen Weg" einfach zu ändern? Kann eine Versicherung einen Vertrag über eine Unfallversicherung in eine Rechtsschutzversicherung umwandeln und die Prämie verdreifachen? Oder juristischer: Ist es möglich via Erklärungsfiktion den Grundsatz, dass ein unerbetenes Vertraganbot nicht durch Schweigen angenommen wird, ins Gegenteil zu verkehren?

Der VKI vertritt die Meinung: Nein. Und freut sich über das OGH-Urteil.






Foto: 476854_R_by_Thorben Wengert_pixelio.de.jpg

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