Was sollten Berater beachten, um Haftungen zu vermeiden?
Praxis-Kommentar Dr. Herbert Samhaber
NL 1/17: Direkte Haftungsrisiken von Erfüllungsgehilfen: hier klicken...
Vermögensberater werden als SACHVERSTÄNDIGE i. S. d. § 1299 ABGB eingestuft - unabhängig davon in welcher Form sie im Rahmen Ihrer Gewerbeberechtigung tätig werden. Das bedeutet, dass Sie in ihrem Tätigkeitsbereich als Gewerbetreibende mit hohem Wissensstand eingestuft werden. Gerade in Bereichen wo man ohne Rechtsträger tätig wird – wie in der Regel bei Vermittlungs- und Beratungstätigkeiten im Bereich der Crowinvestments – ist rechtliches Fachwissen für Vermögensberater überlebenswichtig.
PS: Dieses topaktuelle "Info-Service" werden wir künftig öfters anbieten.
Daher: Sollten Sie Fragen haben, die bis dato unbeantwortet scheinen, senden Sie diese an g.wagner@b2b-projekte.at!
- Prüfen Sie, ob es einen öffentlichen Prospekt nach KMG gibt. Wenn nicht: fragen Sie beim Emittenten, warum nicht. Mögliche Ausnahmen sind zum Beispiel: Einhaltung der AltFG-Kriterien und dementsprechende Unterschreitung von Größen-Grenzen oder Privat-Platzierung an einen vorher bekannten Kreis potentieller Investoren.
- Stellen Sie sich selbst wesentliche Fragen zur Emission und beantworten Sie diese für sich bzw. lassen Sie sich diese von der Emittentin beantworten: Verstehen Sie das Konzept und sind die angestrebten Vergütungen für Investoren aus ihrer Sicht realistisch? Investiert der Investor nur einen Teil seines Vermögens auf den er nicht angewiesen ist? Besteht eine Nachschusspflicht? Was wird mit dem eingesammelten Geld gemacht? Liegt eine direkte operative Tätigkeit vor?
Ein Mindestmaß an Informationen muss die Emittentin jedenfalls geben, damit sich potentielle Investoren vorab ein Bild zum Investment machen können. Wenn Sie als Berater und/oder Vermittler auftreten, müssen Sie diese Investitionen an die Kunden vor Abschluss weitergeben. Zudem müssen Sie vorab einen Angemessenheitstest (bei Vermittlung) oder Eignungstest (bei Beratung) machen. Auch die Dokumentation der Geldherkunft zur Vermeidung von Geldwäsche gehört zu den Aufgaben von Vermögensberatern.
Dr. Herbert Samhaber
Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Wertpapiergeschäfte und Vermögensberatung
Vorsitzenden des Fachausschusses Wertpapierunternehmen in der WKO
Vorstandsmitglied der Sparte Information und Consulting in der WK Oberösterreichs
Fachgruppenobmann der Finanzdienstleister in der WK Oberösterreichs
Fachprüfer für Kreditvermittlung und Vermögensberatung
Universitätslektor für Kapitalmarktrecht und Wertpapieranalyse
Vorstandsvorsitzender der Dr. Samhaber & Partner Vermögensverwaltungs AG
Informationen zu Dr. Samhaber und der Dr. Samhaber & Partner Vermögensverwaltungs AG, sowie Kontaktdaten finden Sie unter: www.sp-ag.at
Foto zur Verfügung gestellt