B2B-Projekte für Finanz- und Versicherungsbranche Mag. Günter Wagner
Counter / Zähler
Direkt zum Seiteninhalt

Regierungsentwurf bringt Vorteile für Versicherer, Nachteile für Kunden

B2B-Newsletter > 2017 - Archiv > NL 10/17
Versicherungsrücktritt soll stark eingeschränkt und finanziell unattraktiv gemacht werden:
Bringt Entwurf Vorteile (nur) für Versicherer und (rechtliche und finanzielle) Nachteile für Millionen Kunden? EU-Widrigkeit?

Selten hat ein Gesetzesentwurf die Wogen so hoch schnellen lassen. Massive Kritik von sämtlichen Oppositionsparteien und Konsumentenschützern hagelte in den letzten Tagen auf die Regierungsparteien herein. Auch der Vorwurf von Anlass-Gesetzgebung und politischer Unvereinbarkeit wird heftig diskutiert.

Für Kunden drohen massive Verluste, für Berater Haftungsfallen (best advice), wenn sie ihre Kunden nicht von den drohenden Änderungen und deren Auswirkungen informieren. Daher: Informieren Sie Ihre Kunden und leiten Sie diese Information an diese weiter!
Ihre Kunden werden es Ihnen danken und Sie vermeiden eine potentielle Haftung!

Grund genug, um bei dem auf diesem Gebiet spezialisierten Rechtsanwalt Dr. Norbert Nowak, der circa 4.000 Konsumenten in diesem Zusammenhang vertritt, um einen Kommentar zu diesem Gesetzesentwurf und dessen Auswirkungen einzuholen. Hier geht es zu seiner kürzlichen APA-Aussendung... und jener vom 3.10. (weitere APA Aussendung hier...).

Alle Details zur heftig diskutierten Sachlage finden Sie hier im Kommentar von Dr. Nowak:
Hintergrund: Wie vorige Woche die Fachmedien berichteten, brachten am 20.09.2017 die Abgeordneten Mag.a Michaela Steinacker (ÖVP-Justizsprecherin) sowie Dr. Johannes Jarolim (SPÖ-Justizsprecher) und weitere Abgeordnete einen Gesetzesentwurf ein (Zum Antrag kommen Sie hier…). Das Parlament soll diesen Entwurf in einer der letzten Sitzungen vor seiner Auflösung beschließen.
 
Hier Schlagzeilen einiger Medien-Berichte:

Worum geht es konkret?
Dieses Gesetz werde – so die Kritik - die Rücktrittsmöglichkeit von Versicherungsnehmern massiv einschränken und die Höhe der Rückzahlungen erheblich reduzieren. Laut OGH-Urteil bekommt man bisher die einbezahlten Beiträge plus 4 % Zinsen retour.

Künftig würde man im Falle einer fehlerhaften Rücktrittsbelehrung nach einer Laufzeit von 5 Jahren nur mehr zur Auszahlung des Rückkaufswertes bekommen. Es gebe keine 4% Zinsen mehr und auch eingetretene Fondsverluste müsste der Versicherungsnehmer allein schlucken. Somit gebe es nach dem neuen Gesetzesvorschlag keinen Unterschied mehr zwischen einer normalen Kündigung oder eines Rücktrittes. Da das Gesetz auch rückwirkend gelten soll, sollten Besitzer von Altverträgen rasch die Beratung von spezialisierten Anwälten nutzen, weil ein eventueller Rücktritt umgehend auszuüben ist.  

B2B: Wie ist die derzeitige Rechtslage?

Dr. Nowak: Der Europäische Gerichtshof EuGH hat 2013 in einem Grundsatzurteil, basierend auf der 3. Lebensversicherungs-VO, entschieden, dass bei einer mangelhaften Rücktrittsbelehrung der Versicherungsnehmer unbefristet zurücktreten kann. Dieses Urteil wirkt für alle Staaten der EU, der OGH hat dies daher mit einem Urteil 2015 bestätigt. Es gibt viele Folgeentscheidungen insbesondere beim HG Wien (zuletzt am 17.08.2017, zum Urteil geht es hier...) die eine Rückzahlungsverpflichtung der Versicherungen bestätigten. Fondverluste sind nicht abzuziehen, der Versicherungsnehmer erhält seine Prämien samt 4% Zinsen zurück. Dies unabhängig davon ob der Vertrag vorher gekündigt war oder nicht.

B2B: Wie reagieren die Versicherungen derzeit?
 
Dr. Nowak: Unterschiedlich. Manche Versicherungen suchen das Gespräch und wir finden vernünftige Lösungen. Andere verweigern jegliche Vergleichsverhandlungen, vor allem DONAU und UNIQA sind völlig unkooperativ, hier habe ich auch die meisten Klagen bei Gericht anhängig.

B2B: Sie kritisieren eine angebliche Unvereinbarkeit von SPÖ-Justizsprecher Jarolim?

Dr. Nowak: Der Abgeordnete und Justizsprecher der SPÖ ist in seinem Hauptberuf Rechtsanwalt und vertritt in Verfahren gegen mich als Kollege eine Versicherung. Er stellt in diesen Verfahren sogar die EuGH und OGH-Judikatur in Abrede, dies ist als Anwalt vor Gericht auch sein legitimes Recht. Wenn er aber dann einen Gesetzesantrag unterfertigt, der als Ziel genau das hat, was er bei Gericht als Anwalt erreichen möchte, stellt sich für mich – und mittlerweile für Viele – die Frage der Unvereinbarkeit. Das, was die Versicherungen bei Gericht nicht erreichen (zuletzt am 17.08.2017) wird nun mit diesem Anlassgesetz versucht zu erzwingen.

Jarolim räumte in einem Interview selbst ein, dass die Optik „nicht optimal“ sei. In einem öffentlichen APA-Brief an mich stellte er eine Unvereinbarkeit erwartungsgemäß in Abrede. Er sieht kein Problem darin, dass bei beidseitig beendeten Verträgen das Rücktrittsrecht einen Monat nach Beendigung erlöschen soll, was aber nicht das wirkliche Thema trifft.

Die strittigen drei wirklichen Hauptthemen des neuen Gesetzes, nämlich erstens die Verhinderung der Rückforderung der Prämien samt 4% Zinsen aufgrund mangelhafter Rücktrittsbelehrung bei gekündigten oder laufenden Altverträgen (dies betrifft Millionen von Polizzen), zweitens die mangelhafte, unsachliche und einseitige Gesetzesbegründung und drittens die mögliche EU-Widrigkeit des Gesetzes wird von ihm leider nicht kommentiert. Schade, dass er die Gelegenheit zur Stellungnahme nicht wahrgenommen hatte.
Jarolim verteidigt somit nun auch öffentlich – meines Erachtens wie soeben begründet sehr einseitig - ein Gesetz, das er mitunterfertigt hatte, wie ein Rechtsanwalt vor Gericht seinen Mandanten, die Versicherung.
 
B2B: In der Aussendung der NEOS wird diese Aktion der ÖVP Abgeordneten Steinacker „als klassischer Fall von krasser Unvereinbarkeit“ tituliert. Parlamentarier sollten Bürgern verpflichtet sein und nicht Lobbygruppen. Und man spricht von der „Ex-Raiffeisen-Managerin Steinacker. Sehen Sie hier Interessenskollisionen, wie es die NEOS in den Raum stellen?  
 
Dr. Nowak: Dazu kann ich nichts ausführen, wenn der Artikel stimmt und sie für die Interessen der ÖVP-nahen UNIQA eintritt ist dies natürlich „optisch auch nicht optimal“, über die berufliche Vergangenheit von Steinacker weiß ich aber nichts.

B2B: Sie kritisieren die rasche, intransparente Vorgehensweise bei diesem Gesetzesentwurf knapp vor Auflösung des Parlaments, aber auch die mangelhafte Begründung bzw. Notwendigkeit des aktuellen Entwurfes?
Dr. Nowak: Ein Gesetz sollte in einem transparenten öffentlichen Verfahren, eingebettet in eine offene Diskussion entstehen und es sollte eine wirkliche Notwendigkeit für eine Änderung geben. Dies alles vermisse ich hier. Das Gesetz wurde still und heimlich im Hochwahlkampf eingebracht. Als Begründung werden lediglich zwei gegenteilige ältere gerichtliche Einzelmeinungen angeführt. Mit keinem Wort wird das EuGH- und OGH-Urteil, sowie die Jarolim natürlich (aus meinen Verfahren) bekannten weiteren Urteile für die Konsumenten erwähnt. Der Entwurf liest sich wie von mir schon ausgeführt, wie ein einseitiges Wunschgesetz der Versicherungen.
 
B2B: Sie kritisieren ebenfalls, dass mit dem neuen Gesetz EuGH- und OGH-Urteile ignoriert oder sogar ausgehebelt werden sollen. Ist das neue Gesetz Ihrer Ansicht nach EU-widrig?
 
Dr. Nowak: Dies ist meine massivste Kritik. In großen Teilen widerspricht der neue Entwurf der 3. EU-Lebensversicherungs-VO sowie dem EuGH-Urteil. Da das „neue Rücktrittsrecht“ keinen Unterschied zu einer normalen Kündigung (nach 5 Jahren) vorsieht, ist das Effektivitätsgebot der EU völlig ausgehebelt. Ob die Versicherung belehrt oder nicht, ist im Ergebnis völlig egal. Dies kann nicht rechtens sein.
 
B2B: Das Gesetz soll sogar rückwirkend gelten, also auch bestehende Verträge inkludieren. Wie schaut es da mit den oftmals zitierten wohlerworbenen Rechten aus?

Dr. Nowak: Das ist ja der Hauptgrund für das Gesetz. Die Versicherungen möchten die alten Verträge, wo sie bei den Rücktrittsbelehrungen geschlampt haben, loswerden. Mit Kundmachung des Gesetzes soll für diese Verträge im Falle des Rücktritts nur mehr der Rückkaufswert ausbezahlt werden, aber den bekommt der Kunde ja sowieso, also ist das Problem fein gelöst, der Kunde schaut durch die Finger. Genau das widerspricht aber dem Effektivitätsgebot der EU-Gesetzgebung!
 
Die falsche Belehrung hätte keine negativen Folgen für die Versicherer, wäre im Ergebnis also völlig egal. Es soll eine verzinste Prämienrückzahlung ab sofort verhindert werden. Und das ohne Übergangsfrist. So eilig hatte es die Regierung noch nie mit einem Gesetz.
 
B2B: Was wäre nach Ihrer Sicht die richtige weitere Vorgangsweise?
 
Dr. Nowak: Ich bin kein Politiker, aber ich finde, man sollte dieses Gesetz in dieser Fassung vom Tisch nehmen und in Ruhe eine faire Lösung erarbeiten. Dies ist auch die Forderung der Arbeiterkammer und aller anderen politischen Parteien. Es gibt hier zu viele unschöne Facetten und es wird nicht – so wie in der Begründung des Gesetzes behauptet – Rechtssicherheit geschaffen, sondern es werden ganz im Gegenteil neue vor allem EU-relevante Rechtsprobleme geschaffen.
 
Ich habe daher der Regierung schon einen neuen Entwurfsvorschlag zugesandt, meine Schreiben wurden leider nicht beantwortet.
 
Was kann der Einzelne nun zur Sicherung seiner Ansprüche tun?
 
Der VKI hat seine Sammelaktion am 15.09.2017 beendet. Es vertreten auch verschiedene andere Rechtsanwaltskanzleien laufend Konsumenten. Wer kein Risiko eingehen möchte ist bei einem spezialisierten Prozessfinanzierer gut aufgehoben.
 
Der auf diesem Bereich aktivste und auch überaus erfolgreiche Marktteilnehmer ist die MV Prozessfinanzierung GmbH, erreichbar auf www.meineversicherung.at. Sie nimmt noch Akten an. Wir befragten dazu den Geschäftsführer, Heinz Hayderer, nach dem Stand der Dinge:
 
„Wir betreuen derzeit mit unserer online-Datenbank mehr als 4.000 Akten und haben alle Hände voll zu tun, den Ansturm zu bewältigen. Wir haben bereits mehrere Millionen Euro für unsere Kunden in Gerichtsverfahren oder Vergleichen erkämpft. Der neue Gesetzentwurf schneidet die Rücktrittsmöglichkeit für Altverträge abrupt ab und die Konsumenten verlieren Ihre Ansprüche.
 
Ich hoffe, dass die Regierung noch zur Vernunft kommt und dieses Gesetz verschiebt. Ich bin nicht gegen eine Neuregelung, aber diese sollte auch die Interessen der Konsumenten berücksichtigen.“
 
Anmerkung der Redaktion: Der Verlust möglicher finanzieller Ansprüche durch eine rückwirkende Anwendung wäre enorm. Der Standard hat recherchiert und schreibt von einem „Drohpotenzial“ in Höhe von 13,5 Milliarden Euro. 8,2 Millionen Verträge wären betroffen. Die neue Gesetzesinitiative brächte pro betroffener Person einen Verlust von 1.650 Euro. Zurecht wird dort von einer "kalten Enteignung der Konsumenten" in Höhe von mehr als 13,5 Milliarden Euro gesprochen.

 
Foto Dr. Nowak wurde zur Verfügung gestellt
Zurück zum Seiteninhalt