Was kommt aus Brüssel zur Regulierung dieser Produktgruppe?
Was kommt aus Brüssel? Aktueller Status zu PRIPs?
PRIPs ist die Abkürzung für Packaged Retail Investment Products und unter diese „verpackten Anlageprodukte" fallen bisher z.B. die fondsgebundenen Versicherungen. Mit dieser PRIPs-Richtlinie will die EU-Kommission den Konsumenten ermöglichen, verschiedene Anlageformen zu vergleichen. Vor allem geht es um die Kosten, die mit der Anlage verbunden sind.
Trotzdem seit Jahren intensiv über diese Richtlinie verhandelt wird, ist ziemlich unklar, ob sich eine Verabschiedung noch vor der EU-Wahl im Mai 2014 ausgehen wird.
Aktueller Status in aller Kürze:
Als PRIPs gelten alle Lebensversicherungen mit Rückkaufwert – in der derzeitigen Interpretation auch die klassische Lebensversicherung. Ausgenommen von dieser Richtlinie sind reine Risikopolizzen. Nicht unter die PRIPs-Direktive fallen weiters Sparpläne und Sparbücher. BAV-Instrumente sind aus aktueller Sicht weitgehend davon ausgenommen.
Nun zu den Details:
Ein wesentlicher Beitrag zu der angestrebten Transparenz für die Konsumenten sollen zwei genormte Informationsblätter (KID – key information document) spielen, die der Kleinanleger vor dem Kauf eines Produktes erhalten soll. Darin soll er über die Art und Funktion des Anlageproduktes, sowie das Risiko aufgeklärt werden. Ganz nach dem Motto: „Lesen Sie den Beipackzettel oder fragen Sie Ihren Berater".
Provisions-Offenlegung soll kommen!
PRIPs wurde zuletzt am 20.11. im EU-Parlament behandelt. Die Abgeordneten sprachen sich dafür aus, dass Lebensversicherungen wie Fonds auch unter die Richtlinie fallen und keinen Sonderstatus erhalten sollen. Und: Neben dem zweiseitigen KID soll auf einem Zusatzblatt die Höhe der Vermittlervergütung angegeben werden. Dieses zusätzliche Blatt wurde überraschend wenige Tage vorher vom EU-Währungsausschuss (ECON) in die Richtlinie hinein reklamiert. Nicht nur das geforderte Maximal-Honorar von 200 Euro sorgte für besondere Aufregung unter den Interessensverbänden der selbständigen Vermittler. Dort befürchtet man obendrein unterschiedliche Offenlegungsvorschriften zwischen den Selbständigen und Angestellten von Banken und Versicherungen. Und damit ungleiche Wettbewerbsbedingungen!
Und sinnvoller erscheine es, die Gesamtkosten offenzulegen – und zwar unabhängig davon, bei wem ein Kunde sein Finanzprodukt kauft. Nur dann sei ein echter Vergleich verschiedener Produkte und ihrer Kosten gewährleistet.
Doch diese Parlamentsbehandlung hat noch keine Auswirkungen. Nun erst beginnt der Trilog, der finale Verhandlungsprozess, zwischen den drei gesetzgebenden Organisationen der EU: EU-Parlament, EU-Kommission und EU-Ministerrat.
Den Verlauf der Verhandlungen und momentanen Stand der Richtlinie können Interessierte auf der Homepage des EU-Parlaments mit verfolgen und zwar hier…
Dies ist ein Text aus dem aktuellen BAV-Newsletter der Zurich.
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