Wie sollen sich die Berater verhalten?
Haftungsrisiko bei der Wertpapiervermittlung. Kommentar Dr. H. Samhaber
Einen wichtigen Aspekt dazu hat Dr. Johannes Neumayer in seinem Kommentar „Wenn es durch das Haftungsdach herein regnet“ im Vorjahr beleuchtet.
Zum Nachlesen hier klicken…
PS: Dieses "Service" werden wir künftig öfters anbieten. Daher: Sollten Sie Fragen haben, die bis dato unbeantwortet scheinen, senden Sie diese an g.wagner@b2b-projekte.at! 
 
						- Der Berater legt dem Kunden die Vollmacht des Rechtsträgers vor.
- Die Konzession des Rechtsträgers und Vollmacht des Erfüllungsgehilfen umfassen die erbrachte Tätigkeit.
- Der Gewerbeschein des Gewerbetreibenden (Vermögensberater oder Wertpapiervermittler) erlaubt die Tätigkeit für den Rechtsträger in der erbrachten Form und ist aktiv.
- Der Berater hat ausschließlich vom Rechtsträger genehmigte Unterlagen verwendet.
- Es liegt eine aufrechte Meldung des Erfüllungsgehilfen bei der FMA vor.
- Es wird vom Berater keine Dokumentation durchgeführt, die einem Rechtsträger zuzuordnen ist.
- Der Berater hat ein ausgeprägtes eigenwirtschaftliches Interesse am Zustandekommen des Vertrags.
- Beim Vertragsabschluss hat der Berater im besonderen Maß persönliches Vertrauen (aus-)genutzt.
- Zustandekommen eines Auskunftsvertrags
Betrachten Sie jedes Kundengespräch egal wie und wo als verbindlich an – dokumentieren Sie geführte „Fachgespräche“ – in Ihrem Bereich gelten Sie als Sachverständiger und haften idR für getätigte fachliche Aussagen.
Lenken Sie Anfragen in Richtung eines persönlichen Termins, den Sie vorbereiten und beantworten Sie diese nicht „aus der Hüfte“. Haftung kann auch bei unentgeltlicher Beratung entstehen. Weisen Sie den Kunden hin, in welchen Bereich Sie für welche Dritte auftreten und dokumentieren Sie das. Grenzen Sie klar ab, wo Sie selbst auftreten und wo Sie im Namen Dritter agieren.
 Dr. Herbert Samhaber
Dr. Herbert Samhaber
- Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Wertpapiergeschäfte und Vermögensberatung 
- Vorsitzenden des Fachausschusses Wertpapierunternehmen in der WKO 
- Vorstandsmitglied der Sparte Information und Consulting in der WK Oberösterreichs 
- Fachgruppenobmann der Finanzdienstleister in der WK Oberösterreichs 
- Fachprüfer für Kreditvermittlung und Vermögensberatung 
- Universitätslektor für Kapitalmarktrecht und Wertpapieranalyse 
- Vorstandsvorsitzender der Dr. Samhaber & Partner Vermögensverwaltungs AG 
- Informationen zu Dr. Samhaber und der Dr. Samhaber & Partner Vermögensverwaltungs AG, sowie Kontaktdaten finden Sie unter: www.sp-ag.at 
Foto zur Verfügung gestellt