B2B-Projekte für Finanz- und Versicherungsbranche Mag. Günter Wagner
Counter / Zähler
Direkt zum Seiteninhalt

OGH-Urteil: Republik Österreich haftet für AMIS Betrugsfall - Aufsicht verletzt

B2B-Newsletter > Interessantes aus den früheren Jahren

AMIS: OGH bestätigt - Republik haftet für Anlegerschaden

Gestern berichteten alle Fachzeitungen über das endgültige Entscheidung des OGH im AMIS-Pleitefall. Mehrmals in den letzten Jahren haben wir über den Stand der Dinge berichtet. Unter anderem davon, dass die Kanzlei Neumayer, Walter & Haslinger beim Verfassungsgerichtshof eine Amtshaftungsklage gegen die Republik Österreich aber auch Konkursantrag gegen die AEW (Anleger-Entschädigungs-Einrichtung) eingebracht hatte (Hier nachlesen).

Einen Rückblick über den Kriminalfall AMIS können Sie hier nachlesen.

Und nun, 7 Jahre nach der Pleite von AMIS im Jahre 2005, liegt das OGH-Urteil vor:
Danach hafte die Republik für Schäden, die
nach dem 1.1.2002 entstanden sind und nicht durch andere Quellen abgedeckt werden können.

In dem OGH-Urteil (1Ob186/11a) heißt es: "Es wird festgestellt, dass die beklagte Partei (Republik Österreich, Anm.) der zweit- und drittklagenden Partei für jenen Schaden haftet, den diese nach dem 1.1.2002 aufgrund der unzureichenden Aufsichtstätigkeit der Bundes-Wertpapieraufsichtsbehörde bzw. der Finanzmarktaufsichtsbehörde dadurch erleiden, dass die von ihnen in den Konkursverfahren 236 S 41/05 z und 36 S 42/05x je des Handelsgerichts Wien, gegenüber der Anlegerentschädigung von Wertpapierfirmen GmbH und in den Liquidationsverfahren der Luxemburgischen Fonds 'AMIS Funds SICAV' und 'Top Ten Multifonds SICAV' angemeldete Forderung von 11.773,08 Euro, die aus Einzahlungen zum AMV/AMIS-Pensionsplan im Zeitraum 1.3.2001 bis 5.9.2005 resultiert, nicht zur Gänze befriedigt wird".

Das Urteil „macht es also amtlich", dass die Republik Österreich ihre Aufsichtspflichten verletzt hatte. Der OGH geht mit der Finanzaufsicht hart ins Gericht: "Aus welchen Erwägungen die Organe der Aufsichtsbehörden keinen Anlass zu intensiveren Nachforschungen sahen, obwohl zahlreiche (zum Teil lang dauernde) Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften festgestellt worden waren und zudem erkennbar war, dass die gesamte Konstruktion den führenden Mitarbeitern der Gesellschaft (AMIS) die Möglichkeit eröffnen konnte, auf das Vermögen der Kunden zuzugreifen, ist schon schwer nachvollziehbar". So zitiert das Wirtschaftsblatt aus dem Urteil.

Die Finanzprokuratur, die die Republik Österreich im Prozess vertrat, freut sich jedoch über die zeitliche Einschränkung: Haftung erst ab 1.1.2002, obwohl die Fonds ab 1999 existiert hatten.  
Und natürlich wird nun auch die AEW (die Anlegerentschädigungseinrichtung) aufatmen, die bekanntlich vom Konkurs bedroht war, hätte sie den gesamten AMIS-Schaden bezahlen müssen.

Im Endeffekt heißt das, dass die Republik Österreich eine Art Ausfallshaftung für jene Schäden übernehmen muss, die weder aus der AMIS-Konkursmasse (im Luxemburger SICAV-Fonds soll rund 90 Millionen Euro liegen), noch von der Anlegerentschädigung AeW befriedigt werden können.
Wie schon bei den Banken-Rettungspaketen (in Österreich, aber auch in der EU) kommen wieder einmal die Steuerzahler zum Handkuss….



Fotonachweis: Foto Thorben Wengert_pixelio.de

Zurück zum Seiteninhalt