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EU Parlament legt sich fest: Per 1.1. 2018 gilt Bankgeheimnis für EU-Bürger nicht!

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Schweizer Bankgeheimnis wird für EU-Bürger abgeschafft:
EU-Parlament legt sich in Abstimmung fest!

Das EU-Parlament hat Ende Oktober in einer Abstimmung seinen Standpunkt zu einem Abkommen mit der Schweiz festgelegt: Ziel ist es, EU-Bürgern zu erschweren, Geld am Fiskus vorbei auf Schweizer Bankkonten zu deponieren. Gemäß dem Abkommen werden die EU und die Schweiz ab 2018 automatisch Informationen über die Bankkonten ihrer jeweiligen Gebietsansässigen austauschen.

Dazu Berichterstatter Jepp Kofod (S&D, DK):
"Wir werden es nicht zulassen, dass Personen oder Firmen ihr Vermögen verstecken, um keine Steuern zu zahlen. Immer wenn Steuern hinterzogen werden, fehlt anderswo Geld, das man für Schulen oder das Gesundheitswesen nutzen könnte. Die Abschaffung des Bankgeheimnisses ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Steuerhinterziehung und für Steuergerechtigkeit", nachzulesen auf der Homepage des Europäischen Parlaments.

Im Mai 2015 hatten die EU und die Schweiz ein Abkommen unterzeichnet, um gegen Steuerhinterziehung und Steuervermeidung vorzugehen. Der Informationsaustausch umfasst nicht nur Zinserträge und Dividenden, sondern auch Kontostände und Einkünfte aus dem Verkauf von finanziellen Vermögenswerten.

Mit dem Abkommen soll sichergestellt werden, dass die Schweiz verstärkte Maßnahmen ergreift, die denen der EU vom März 2014 entsprechen. Das Abkommen entspricht auch dem globalen OECD-Standard für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten von 2014.

Das Abkommen enthält zudem Bestimmungen, die darauf abzielen, den Steuerpflichtigen weniger Möglichkeiten zu bieten, durch Verlagerung von Vermögenswerten oder durch Anlagen in nicht unter das Abkommen fallende Finanzprodukte einer Meldung an die Steuerbehörden zu entkommen.

Die Steuerverwaltungen in den EU-Mitgliedstaaten und in der Schweiz werden in der Lage sein,

  • die betreffenden Steuerpflichtigen korrekt und eindeutig zu identifizieren,

  • ihre Steuergesetze in grenzüberschreitenden Konstellationen anzuwenden und durchzusetzen,

  • die Wahrscheinlichkeit zu bewerten, ob eine Steuerhinterziehung begangen wird,

  • unnötige weitere Ermittlungen zu vermeiden.


Die nächsten Schritte
Die EU und die Schweiz müssen nun das Abkommen zügig finalisieren, damit es rechtzeitig am 1. Januar 2017 in Kraft treten kann. Das Europäische Parlament muss angehört und das Abkommen vom Schweizer Parlament ratifiziert werden.

Quelle: Homepage Europäisches ParlamentFoto: Gerd Altmann, Pixelio.de

   

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