Erkenntnisse aus dieser dramatischen Insolvenz für Vermögensberater und Wertpapierunternehmen
Praxis-Kommentar Dr. Herbert Samhaber
Welche Chancen haben Anleger nun? Dazu haben wir die Kanzlei Neumayer, Haslinger & Partner kontaktiert.
Deren Beitrag können Sie hier nachlesen...
Welche Lehren können Berater und Wertpapierfirmen aus diesem Fall ziehen, um künftige Probleme zu vermeiden? Dazu haben wir den Gerichtssachverständigen Dr. Herbert Samhaber um einen Gastkommentar gebeten.
PS: Dieses topaktuelle "Info-Service" werden wir künftig öfters anbieten.
Daher: Sollten Sie Fragen haben, die bis dato unbeantwortet scheinen, senden Sie diese an g.wagner@b2b-projekte.at!
- Ist die Emittentin verpflichtet, das von den Anleihegläubigern erhaltene Kapital in Immobilien zu investieren? Ist eine direkte Verknüpfung des Kapitals mit einem/mehreren Liegenschaftsprojekt/en gegeben?
- Kann die Emittentin das eingesammelte Anleihekapital (auch) zur Tilgung bestehender Anleihen verwenden?
- Ist es der Emittentin möglich, das Anleihekapital in „Beteiligungsunternehmen“ zu investieren?
- Wie sieht der Treuhandvertrag zwischen Anlagengläubiger und Schuldnerin aus?
- Besteht ein direktes Vertragsverhältnis zwischen Treuhänder und Anlagegläubigern?
- Besteht die Möglichkeit das eingesammelte Geld in andere Gesellschaften das Geld zu investieren? Dies wäre ein deutliches Indiz für den Blind-Pool-Charakter der Emission.
- Besteht ein Rating für das emittierende Unternehmen und eine unabhängige Risikoanalyse?
- Besteht ein gemeinsamer Pfandrechtspool mit anderer Anleihen auf die die Risiken der Anleihegläubiger übertragen werden? Dies kann in der Regel keiner Risikostreuung entsprechen, sondern einer Hinzunahme von nicht mit der Anleihe (unmittelbar) zusammen hängenden Risiken.
- Ein erhöhtes Risikopotential kann sich durch mögliche Interessenskonflikte der Vorstandsmitglieder, die mittelbar Aktionäre der Emittentin sind, ergeben. Das Konfliktpotential kann sich durch diese Personalunion zu Lasten der Emittentin erhöhen.
- Auf eine mögliche strukturelle Nachrangigkeit der Anleihe gegenüber den anderen Finanzierungsformen (z. B. Hypothekardarlehen und Pfandrechten von Kreditinstituten) ist einzugehen.
- Gibt es einen jährlichen Rechenschaftsbericht (gemäß KMG muss dieser für „Investitionen“ in Immobilien bei Prospektpflicht bis 30. Juni jeden Jahres vorhanden sein)?
- Bei einem vorhandenen (KMG-)Prospekt und (KMG-)Rechenschaftsbericht unterliegt jegliche werbliche Äußerung der Prüfung hinsichtlich Prospektübereinstimmung. Ein Prospekt ist auch zu warten, d. h. maßgebliche Änderungen müssen in Form eines Zusatzprospektes veröffentlicht werden.
Dr. Herbert Samhaber
Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Wertpapiergeschäfte und Vermögensberatung
Vorsitzenden des Fachausschusses Wertpapierunternehmen in der WKO
Vorstandsmitglied der Sparte Information und Consulting in der WK Oberösterreichs
Fachgruppenobmann der Finanzdienstleister in der WK Oberösterreichs
Fachprüfer für Kreditvermittlung und Vermögensberatung
Universitätslektor für Kapitalmarktrecht und Wertpapieranalyse
Vorstandsvorsitzender der Dr. Samhaber & Partner Vermögensverwaltungs AG
Informationen zu Dr. Samhaber und der Dr. Samhaber & Partner Vermögensverwaltungs AG, sowie Kontaktdaten finden Sie unter: www.sp-ag.at
Foto zur Verfügung gestellt