B2B-Projekte für Finanz- und Versicherungsbranche Mag. Günter Wagner
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Und was tun Koordinatoren und Berichterstatter?

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Schattenberichterstatter: Was tut er?
Rolle im EU-Gesetzwerdungsprozess?
Die EU nimmt immer größeren Einfluss auf die Gesetzgebung in Österreich. Grund genug, sich mit dem Ablauf und den Strukturen näher zu beschäftigen.
Sie haben sicher schon gelesen, dass es Koordinatoren, Berichterstatter und sogar Schattenberichterstatter gibt. Aber was tun sie und wie ist ihre Rolle im EU-Gesetzwerdungsprozess?

Wenn einer der zahlreichen Ausschüsse entschieden hat, einen Bericht zu einem bestimmten Thema zu verfassen, dann ernennt der Ausschuss eine(n) EU-Abgeordnete(n), welche(r) diesen Prozess leitet. Diese Person wird Berichterstatter(in) genannt.

Was machen Berichterstatter?

Sie begleiten einen Gesetzestext bis zum Beschluss durch das Europäische Parlament. Sie stellen Berichte zusammen, in denen sie die Position des EU-Parlaments zu bestimmten Fragen wiedergeben. Wenn es sich um einen Gesetzesvorschlag der Kommission handelt, entwerfen sie einen Text und gegebenenfalls Änderungsanträge. Nachdem die anderen Mitglieder des Ausschusses ihre Änderungsanträge eingereicht haben, stimmt zunächst der Ausschuss über den Bericht und die Änderungsanträge und anschließend das Plenum darüber ab.
Während die Berichterstatter Berichte verfassen, diskutieren sie mit anderen EU-Abgeordneten, hören sich die Meinungen der Experten an und veranstalten manchmal sogar eine Anhörung, um einen besseren Überblick zu dem Thema des Berichts zu erhalten.
Auch Koordinatoren in den Fraktionen und Schattenberichterstatter spielen eine wichtige Rolle im Politikalltag des Europäischen Parlaments.

Schattenberichterstatter?
Sie handeln Kompromisse für die eigene (politische) Fraktion aus und vertreten diese Position gegenüber den anderen Fraktionen.

Koordinatoren?
Die Fraktionen können aus ihren Reihen einen Koordinator ernennen, um Verfahrensbeschlüsse und die Ernennung von Berichterstattern, vorzubereiten.
Der Ausschuss kann den Koordinatoren bestimmte Beschlussfassungsbefugnisse mit Ausnahme von Beschlüssen zur Annahme von Berichten, Stellungnahmen oder Änderungsanträgen übertragen. Die stellvertretenden Vorsitze können dazu eingeladen werden, an den Sitzungen der Ausschusskoordinatoren in beratender Funktion teilzunehmen. Die Koordinatoren bemühen sich um einen Konsens. Gelingt es nicht, einen Konsens zu erreichen, können sie nur mit einer Mehrheit beschließen, die unter Berücksichtigung der jeweiligen Stärke der einzelnen Fraktionen eindeutig einer großen Mehrheit des Ausschusses entspricht.
Zusammen mit anderen Koordinatoren bereiten die Koordinatoren Entscheidungen vor, die vom Ausschuss getroffen werden, wie zum Beispiel die Ernennung von Berichterstattern. Koordinatoren mobilisieren die Fraktionsmitglieder außerdem bei wichtigen Abstimmungen und ernennen Schattenberichterstatter.

Quelle: Homepage des EU-Parlaments
Foto: Gerd Altmann, pixelio.de

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