B2B-Projekte für Finanz- und Versicherungsbranche Mag. Günter Wagner
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Musterprozess: Agent gewinnt gegen Allianz

B2B-Newsletter > Interessantes aus den früheren Jahren

Wichtiges Urteil im Versicherungsbereich: Provisionsweiterzahlung - Urteil gegen Allianz - Erste Instanz gibt Agenten Recht!

Kürzlich wurde ein Urteil des Handelsgerichts Wien bekannt, das ein Muster-Urteil werden könnte, wenn es auch durch die nächsten Instanzen „hält".

Konkret ging ein Versicherungsagent gegen die Allianz vor. Und bekam in erster Instanz Recht.

Dieses Urteil wird auf Agentenseite schon vorsichtig optimistisch gefeiert. Immerhin kämpft diese Berufsgruppe um die Provisionsweiterzahlung auch im Falle der Kündigung durch den Agenten seit vielen Jahren. Die Agenten fühlen sich diesbezüglich gegenüber Maklern und Angestellten von Versicherern benachteiligt. In deren Falle würde der Vermittler die Provision weiter bezahlt erhalten, wenn die  Versicherung weiterhin aus dem vermittelten Vertrag Einnahmen erzielt. Unabhängig davon, ob der Vermittler noch mit dem Versicherer zusammenarbeitet oder nicht.

Warum die rechtliche Situation bei den Agenten anders ist, ist den Vertretern der Versicherungsagenten unerklärlich.  Seit vielen Jahren wird versucht, die rechtlichen  Bestimmungen zu verändern. Aber da sowohl die Versicherungen, als auch die Versicherungsagenten von der Wirtschaftskammer vertreten werden, kam es nie zu einem Interessensausgleich, der im österreichischen Gesetzwerdungsprozess eine Grundvoraussetzung für die Politik zu sein scheint, um ein Gesetz vorzubereiten.

Daher war es nötig, dass ein Gericht dazu klare Worte findet.
Und dafür wiederum war es nötig, einen Agenten, eine Agentin zu finden, der/die bereit war, einen juristischen Kampf mit einer Versicherung aufzunehmen. Was man sich wohl nicht ganz so leicht zumutet.
Dem Bundesgremium der Versicherungsagenten bzw. dem IVVA, dem Interessensverband der Versicherungsagenten, ist diese schwierige Aufgabe geglückt. Und nun liegt also das Urteil vor und gab dem Agenten Recht.

Eine
juristische Einschätzung des Urteils durch Dr. Breiter (und dessen Begründungen) kann man auf der IVVA-Homepage und zwar hier nachlesen…
Das Urteil im Original können Sie hier nachlesen…

Interessant ist in diesem Zusammenhang natürlich auch, wie die Politik darauf. reagieren wird. Laut Homepage des IVVA sollen neuerliche Verhandlungen laufen, um auf politischer Ebene eine juristische Änderung der Gesetzeslage zu erzielen.

Bemerkenswert ist auch, dass
Michael Holzer, Obmann in der Wirtschaftskammer in Niederösterreich und Kämpfer um Vorzugsstimmen für den Nationalrat dazu eine eindeutige Aussage macht:

„Ich finde das Urteil sehr gut, bin für gleiche Rechte für alle, d.h. auch die Provisionsweiterzahlung für Versicherungsagenten im Kündigungsfall. Denn immerhin haben Sie ja den Kundenstock aufgebaut und dafür gearbeitet. Ich bin dafür, dass solche Klauseln verboten werden und setze mich gerne dafür ein. Ich finde es richtig, dass der IVVA und der Fachverband der Versicherungsagenten hier Unterstützung gegeben hat."


Foto: 495668_R_B_by_Gerd Altmann_pixelio.de_web.png

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