B2B-Projekte für Finanz- und Versicherungsbranche Mag. Günter Wagner
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Handlungsbedarf vor Dezember 2018

B2B-Newsletter > 2018 - Archiv > NL 9/18
Dr. Haslinger: Neueste Entwicklungen im GoldProfessionell-Fall
Dringender Handlungsbedarf, da Geld-Topf beschränkt!
 
Die Kanzlei Neumayer, Walter und Haslinger berichtete bereits mehrmals über den GoldProfessionell-Fall, wo Anleger viel Geld verloren haben. U.a. hier:

Dr. Haslinger: Neues Urteil.
Was sollen Anleger tun? Hier nachlesen...
Dr. Haslinger: Urteil lässt Anleger hoffen: Hier nachlesen...
 
Über die neueste Entwicklung sprachen wir mit Dr. Wolfgang Haslinger von der Kanzlei Neumayer, Walter & Haslinger Rechtsanwälte.

Anmerkung: Dr. Haslinger ist per Dez.21 unter folgenden neuen Kontaktdaten erreichbar:
A-1090 Wien, Währingerstraße 3/8
Mobil: +43 / 664 999 470 83
http://www.ra-haslinger.at
e-mail: office@ra-haslinger.at
Neueste Entwicklungen:

Wagner, B2B: Gibt es Neuigkeiten auf der Prozessfront?
 
Dr. Haslinger: Ja wir konnten ein weiteres positives Urteil erzielen, welches vollen Schadenersatz zuspricht.

Was ist der wesentliche Inhalt dieses erfolgreichen Urteils?

Dr. Haslinger: Das Gericht ist unserer Rechtsansicht vollinhaltlich gefolgt, dass dem beklagten Notar
bewusst gewesen sein musste, dass seine Prüfberichte – welche er ohne dass er physische Vorortprüfungen in der Schweiz oder in Dubai jemals durchführte – auch zur Information und Anwerbung von potentiellen neuen Kunden und schon bestehenden Kunden verwendet werden sollten. Das Gericht hält hierbei auch fest, dass die Prüfberichte niemals nur dazu gedacht waren (bzw. gedacht sein konnten), im internen Bereich der Goldprofessionell AG verwendet zu werden.

Entscheidungswesentlich ist, dass das Erstgericht unserer Rechtsansicht dahingehend gefolgt ist, dass dem beklagten Notar bewusst gewesen sein muss,
dass bei Neukunden die Prüfberichte geeignet gewesen sein mussten, den objektiven Eindruck zu erwecken, dass eine physische Überprüfung der Goldbestände stattgefunden hat.
 
Was ist das Ergebnis für den betroffenen Anleger?
 
Dr. Haslinger: Es ist daher unserem Mandanten der Vertrauensschaden, also die Differenz zwischen dem Erwerbspreis und dem derzeitigen Wert der Anlage, zu ersetzen gewesen. Da die Goldprofessionell-Gesellschaften in Insolvenz sind, war das gesamte investierte Kapital (samt Zinsen) unserem Mandanten zuzusprechen.
 
Gibt es im gegen die beschuldigten ehemaligen Geschäftsführer der Goldprofessional AG  geführten Strafverfahren Neuigkeiten?

Dr. Haslinger: Das Strafverfahren, geführt von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, ist leider weiterhin im Stadium der Ermittlungen. Wir hoffen auf baldige Anlageschrift, um auch – parallel zu den Zivilprozessen – die angemeldeten Forderungsansprüche weiter verfolgen zu können.
 
Besteht für geschädigte Goldprofessional Kunden derzeit Handlungsbedarf?

Dr. Haslinger:
Ja; tatsächlich ist vor dem Hintergrund der drohenden Verjährung in der ersten Jahreshälfte 2019 allen Goldprofessionell-Kunden, welche bis dato noch keine rechtlichen Schritte eingeleitet haben, an zu raten unsere Kanzlei mit einer Anspruchsverfolgung (zivilrechtlich, strafrechtlich) zu beauftragen.
 
Darüber hinaus ist besonders hervorzuheben, dass die Haftpflichtversicherung des verantwortlichen Notares/Prüfers aller Voraussicht nach mit einem (die gesetzliche Mindesthaftpflichtsumme in der Schweiz beträgt CHF 1 Million) Höchstbetrag gedeckelt ist und eine Auszahlung nach dem „first come – first serve – Prinzip“ stattfinden wird, ist es ratsam, möglichst rasch rechtliche Schritte einzuleiten.
 
Sollten Sie oder Ihre Kunden Hilfe der Kanzlei Neumayer, Walter & Haslinger in Anspruch nehmen wollen:

Neumayer, Walter & Haslinger Rechtsanwälte Partnerschaft
1030 Wien, Baumannstraße 9/11
Tel: 01 712 84 79

Anmerkung: Dr. Haslinger ist per Dez.21 unter folgenden neuen Kontaktdaten erreichbar:
A-1090 Wien, Währingerstraße 3/8
Mobil: +43 / 664 999 470 83
http://www.ra-haslinger.at
e-mail: office@ra-haslinger.at
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