Begriffe F - J
Fit & proper Test der FMA
Fit and proper kann man als „geeignet" übersetzen. Mit diesem fit&proper-Test überprüft die FMA (siehe dort) bei den von ihr beaufsichtigten Unternehmen (Wertpapierfirmen, Banken, Versicherungen, Pensionskassen,…) ob neue Geschäftsleiter, Vorstände, Aufsichträte, etc. die persönlichen Anforderungen für diese geplante Tätigkeit erfüllen. Diese Anforderungen umfassen die persönliche Zuverlässigkeit sowie die fachliche Eignung.
Je nach Berufsgruppe werden die relevanten Gesetze abgeprüft. Also z.B. WAG (Wertpapierfirmen, WPDLU), VAG (Versicherungsunternehmen), BWG (Banken), PKG (Pensionskassen). Dazu die FMA-Verordnungen und grundlegenden gesellschaftsrechtlichen Regelungen.
Die Überprüfung der theoretischen Kenntnisse erfolgt im Anschluss an die Anzeige der Bestellung in Zuge eines persönlichen Termins bei der FMA. Bei Nicht-Bestehen kommt es zu einem weiterführenden Test mit einer höheren Anzahl der Fragen. Sollte auch dieser 2. Test nicht bestanden werden, wird das Unternehmen von der FMA davon in Kenntnis gesetzt. Und eine dritte und letzte Antrittsmöglichkeit geboten. Bei einem neuerlichen Nicht-Bestehen geht die FMA von einer nicht vorliegenden fachlichen Eignung aus und ergreift entsprechende aufsichtsrechtliche Maßnahmen. D.h. die betreffende Person gilt als ungeeignet z.B. als Geschäftsleiter einer Wertpapierfirma.
Sie möchten sich vorbereiten?Dr. Johannes Neumayer und Mag. Philipp Bohrn bereiten regelmäßig Kandidaten auf diese fit & proper-Prüfung vor. Details hier…
FMA
Abkürzung für Finanzmarktaufsicht
Die Finanzmarktaufsicht wurde in Österreich 2002 gegründet. Aufgabe ist die Aufsicht über alle wesentlichen Anbieter und Funktionen des Finanzsystems, um ein „stabiles, wettbewerbsfähiges und integres Finanzsystem" zu garantieren, das „die Basis für eine funktionierende Wirtschaft, für nachhaltige Beschäftigung sowie für gesicherten Wohlstand" sei, schreibt die FMA auf ihrer Homepage.
Sie beaufsichtigt Banken, Versicherer, Pensionskassen, Betriebliche Vorsorgekassen, Wertpapierfirmen und Wertpapierdienstleistungsunternehmen, Investmentfonds, Finanzkonglomerate sowie Börse-Unternehmen.Andererseits überwacht sie, dass
im Handel mit börsenotierten Wertpapieren rechtliche Vorgaben, Fairness und Transparenz eingehalten werden (Markt- und Börseaufsicht)
dass beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren umfassende Prospekte dem Publikum Chancen und Risiken des Investments angemessen darstellen (Aufsicht über Kapitalmarktprospekte)
dass die Grundsätze guter Unternehmensführung sowie ordnungsgemäßer Beratung eingehalten werden (Aufsicht über Compliance und Wohlverhaltensregeln)
dass unerlaubtes Anbieten und Erbringen von Finanzdienstleistungen unterbunden und geahndet wird und
dass alle Finanzinstitute über entsprechende Einrichtungen verfügen, die präventiv gegen Geldwäsche und Finanzierung des Terrors wirken.
Als Behörde hat die FMA Hoheitsgewalt: Sie kann verbindliche Normen, wie etwa Verordnungen und Bescheide, erlassen oder Zwangsakte setzen, wie Konzessionen entziehen, Geschäftsleiter abberufen oder Verwaltungsstrafen bis zu EUR 150.000 verhängen. Und sie begleitet die beaufsichtigten Unternehmen über ihren gesamten Lebenszyklus: von der Erteilung der Konzession, die sie erst zum Geschäftsbetrieb ermächtigt, über die laufende Aufsicht während ihrer Geschäftstätigkeit. So müssen sich neue Führungskräfte (GF, Vorstände, Aufsichtsräte) einem fit und proper-Test unterziehen. Und auch für die Liquidation, dem Entzug oder der Zurücklegung der Konzession ist die FMA zuständig. (Quelle FMA)
Geldwäsche
Geldwäsche bezeichnet laut Wikipedia die Einschleusung illegal erwirtschafteten Geldes bzw. von illegal erworbenen Vermögenswerten in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf. Dieses Geld ist das Ergebnis illegaler Tätigkeiten (z. B. Drogenhandel, Waffenhandel, in Deutschland auch Steuerhinterziehung).
Mit neuen Gesetzen möchte die EU m ehr Transparenz bei Unternehmen und Geldtransfers schaffen, um Geldwäsche, Steuervergehen und die Terrorismusfinanzierung bekämpft zu können.
Mit der 4. Anti-Geldwäsche-Richtlinie werden die EU-Mitglieder erstmals dazu verpflichtet, zentrale Register mit Angaben zu den Nutznießern ("wirtschaftlich Berechtigte") von Unternehmen, Trusts und anderen Rechtspersonen einzurichten.
Dazu kommen besondere Berichtspflichten für Banken, Rechnungsprüfer, Rechtsanwälte, Immobilienmakler oder Spielcasinos (unter anderem) hinsichtlich "verdächtiger Transaktionen" ihrer Kunden.
Und die Richtlinie liefert klarere Regeln bezüglich "politisch exponierter" Personen (auch als PEPs bezeichnet), bei denen aufgrund der Ämter, die sie bekleiden, ein erhöhtes Korruptionsrisiko besteht, wie beispielsweise Staats- und Regierungschefs, Regierungsmitglieder, hohe Richter, Parlamentsabgeordnete sowie ihre Familienmitglieder.
Mehr Informationen dazu, finden Sie hier…
IDD
IDD ist die Abkürzung für Insurance Distribution Directive. Das ist der"neue" Name für die Versicherungsvermittler-Richtlinie, die die beruflichen Rahmenbedingungen für die Versicherungsvermittlung festlegt.
Bis wenige Wochen vor der finalen Verabschiedung der Richtlinie hieß sie noch IMD-2, was für Insurance Mediation Directive steht. Dies war der "alte" Name der neuen Versicherungsvermittler-Richtlinie, die erstmals am 15.2.2005 als IMD in Österreich in Kraft trat.Die praxisgerechte Aufbereitung der Versicherungsvermittler-Richtlinie erfolgt seit Jahren im "Praxishandbuch Versicherungsvermittlerrecht".
Welche Änderungen die IDD bringen wird, können Sie hier nachlesen…
Quelle: Homepage Europäische Kommission
IMD
IMD ist die Abkürzung für Insurance Mediation Directive steht. Dies war der "alte" Name der Versicherungsvermittler-Richtlinie, die in Österreich am 15.2.2005 in Kraft trat.
Ziel der EU ist und war die Verwirklichung eines EU-weiten Marktes für Versicherungsvermittler. Um dies zu erreichen wurde 2002 die EU-Richtlinie 2002/92 über Versicherungsvermittlung verabschiedet.
Ziele der Richtlinie waren:
Professionalität und Kompetenz seitens der Versicherungsvermittler,
Schutz der Verbraucherinteressen,
Registrierung der Personen und Unternehmen, die Versicherungen vertreiben oder Rückversicherungsvermittlung anbieten, in ihrem EU-Heimatland (wodurch ihnen die Geschäftstätigkeit in anderen EU-Ländern ermöglicht wird)
Einhaltung beruflicher Mindeststandards, wie z. B.:
- angemessene Kenntnisse und Befähigungen
- guter Leumund
- Berufshaftpflichtversicherung oder andere vergleichbare Garantien
- ausreichende finanzielle Kapazitäten zum Schutz der Kunden
für Kunden nachvollziehbare Begründung gegebener Empfehlungen
Beteiligung der nationalen Finanzbehörden und anderer Einrichtungen am Registrierungsprozess
einfacher öffentlicher Zugang zu Detailinformationen über registrierte Vermittler von Versicherungen und Rückversicherungen
angemessene und wirksame alternative Streitbeilegungsverfahren, insbesondere über das FIN-NET Netzwerk.
Quelle: Homepage Europäische Kommission
IMD-2
IMD ist die Abkürzung für Insurance Mediation Directive und ist der "alte" Name der neuen Versicherungsvermittler-Richtlinie. Der „neue" Name lautet IDD, was für Insurance Distribution Directive steht.
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Am 24.11.2015 wurde vom EU-Parlament diese neue Versicherungsvermittler-Richtlinie verabschiedet. Diese Richtlinie entstand im sogenannten Trilog-Prozess zwischen EU-Parlament, EU-Rat und EU-Kommission.
10 Jahre nach der IMD (diese trat in Österreich am 15.2.2005 in Kraft) kommt nun also die Neu-Regelung der Versicherungsvermittlung, die einige wesentlichen Änderungen mit sich bringen wird.
Ziele sind: Bessere Information und mehr Transparenz für die Kunden. Gleiche Rahmenbedingungen für alle Marktteilnehmer. Neuen Vorschriften für den Verkauf von Versicherungen.
Formal ist die Richtlinie erst mit der Veröffentlichung im EU-Gesetzblatt, was Anfang Jänner 2016 noch nicht passiert ist. Das soll im 1. Quartal 2016 erledigt sein. Danach müssen die EU-Mitgliedsstaaten die Richtlinie binnen 24 Monaten in nationales Recht umsetzen.
Welche Änderungen die IDD bringen wird, können Sie hier nachlesen…
Die praxisorientierte Aufbereitung des Versicherungsvermittlerrechts erfolgt seit Jahren im Praxishandbuch Versicherungsvermittlerrecht.
Quelle: Homepage Europäische Kommission